Seit Mon­tag, 8. Febru­ar 2021, 08.30 Uhr, ist die Ein­spra­che unter­wegs. Den Text fin­den Sie unter dem grü­nen Balken.

Viel­leicht möch­ten Sie aber ger­ne eine eige­ne Ein­spra­che machen. Wenn Sie von der Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on per­sön­lich betrof­fen sind, z.B. weil sie im Ster­nen­feld-Quar­tier woh­nen, dann soll­ten Sie das tun. Hier fin­den Sie ein Merk­blatt des Kan­tons zum Einspracheverfahren.
Sie kön­nen aber auch ein­fach den unten­ste­hen­den Text oder Tei­le davon über­neh­men. End­lich ist auch ein­mal das Abschrei­ben aus­drück­lich gestattet.

Was Sie in Ihrer Ein­spra­che wei­ter anfüh­ren könnten:
• Umweltverträglichkeitsprüfung?
• Bes­ser sicht­ba­re Aus­steck­pro­fi­le auf der Kraftwerkinsel
• Feh­len­des Ver­kehrs- und Gefahrengut-Gutachten
• Viel­leicht auch Ihre noch viel bes­se­ren Ideen

Nun sind wir gespannt, wie die Gemein­de Birs­fel­den, respek­ti­ve der Gemein­de­rat reagiert.
So, das wäre es für heu­te. Nun abwar­ten und Tee trin­ken (oder sonst was).

EINSCHREIBEN
Bau­in­spek­to­rat 
Rhein­stras­se 29 
Post­fach 
CH-4410 Liestal

Birs­fel­den, den 8. Febru­ar 2021

EINSPRACHE GEGEN DAS BAUGESUCH Nr. 0296/2021
Bau­herr­schaft: IWB, Mar­ga­re­then­stras­se 40, 4002 Basel.
Pro­jekt: Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on mit Befüll­sta­ti­on, Par­zel­le Nr. 1423, 1870BR, Kraftwerkinsel.
Pro­jekt­ver­ant­wort­li­che Per­son: Durena AG, Mura­cker­stras­se 6, 5600 Lenz­burg 1.

Sehr geehr­te Damen und Herren
Hier­mit erhe­be ich Ein­spra­che gegen das obge­nann­te Baugesuch.
Als Ein­woh­ner von Birs­fel­den und damit Nutz­nies­ser der Kraft­werk­in­sel als Nah­erho­lungs­zo­ne bin ich zu einer Ein­spra­che legi­ti­miert. Durch die geplan­te Was­ser­stoff­an­la­ge auf der Kraft­werk­in­sel wird die Nah­erho­lungs­zo­ne beschnit­ten und tan­giert daher mei­ne unmit­tel­ba­ren Frei­zeit- und Erholungsmöglichkeiten.

Wei­te­re Ein­sprach­punk­te und Begründungen:
Das geplan­te Pro­jekt ist nicht zonen­kon­form. Die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on ist kei­ne Anla­ge für die öffent­li­che Ener­gie­pro­duk­ti­on und ist auch für die Schiff­fahrt kei­ne not­wen­di­ge Einrichtung.

Art. 47 Spe­zi­al­zo­ne Kraft­werk und Erholungseinrichtungen: 
1In die­ser Zone sind Bau­ten und Anla­gen im Zusam­men­hang mit der öffent­li­chen Ener­gie­wirt­schaft und dem Betrieb der Schiff­fahrts­an­la­gen sowie Erho­lungs­ein­rich­tun­gen zulässig.

Eine indus­tri­el­le Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on gehört nicht in ein Nah­erho­lungs­ge­biet. Die Anla­ge ist nicht zonen­kon­form und gehört auf das nahe­ge­le­ge­ne Hafen­are­al. Die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on gefähr­det poten­zi­ell die Erho­lungs­su­chen­den auf der Kraft­werk­in­sel. Was­ser­stoff ist extrem leicht ent­zünd­lich. Das Gas ist leich­ter als Luft und reagiert hef­tig mit Luft, Sauer­stoff, Halo­ge­nen und star­ken Oxi­da­ti­ons­mit­teln. Hohe Kon­zen­tra­tio­nen von Was­ser­stoff in der Luft füh­ren zur Ver­drän­gung von Sauer­stoff mit der Gefahr von Bewusst­lo­sig­keit oder Tod von Erholungssuchenden.

Im Hafen gibt es bereits etli­che Stör­fall-Zonen, da wäre die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on gut auf­ge­ho­ben und könn­te adäquat ins Sicher­heits­kon­zept des Hafens (-> Feu­er­wehr, -> ABC-Wehr) ein­ge­passt wer­den. TÜV-Süd (Deutsch­land) bewer­tet die Gefahr von Was­ser­stoff ana­log wie Erd­öl, Erd­gas oder Uran. Der pro­du­zier­te Was­ser­stoff muss daher als »Gefah­ren­gut« dekla­riert und mit ent­spre­chen­den Auf­la­gen ver­se­hen werden.

Kei­ne hin­rei­chen­de Erschlies­sung für indus­tri­el­le Nutzung:
Die Brü­cke über die Schleu­sen­an­la­ge ist zwar Last­wa­gen taug­lich, aber nur für den Kraft­werks­be­trieb. Funk­tio­nal hat sie heu­te pri­mär die Auf­ga­be eines Fuss- und Velo­we­ges. So ist es auch im kom­mu­na­len Stras­sen­netz­plan fest­ge­legt. Die Sam­mel­stras­se Hof­stras­se hört eini­ge Meter vor der Schleu­sen­brü­cke auf. Um die Schleu­sen­brü­cke zu einer indus­tri­el­len Sam­mel­stras­se aus­bau­en zu kön­nen, müss­te der Stras­sen­netz­plan von der Gemein­de­ver­samm­lung mutiert wer­den. Die heu­ti­ge Fahr­bahn­brei­te beträgt 3,5 m und ist für eine Indus­trie­er­schlies­sung unge­eig­net, die bei­den Trot­toirs je 1,5 m. Die heu­ti­ge Nut­zung als Fuss- und Rad­weg und als Aus­sichts­platt­form für die belieb­te Beob­ach­tung der Schleu­sen­ak­ti­vi­tä­ten erfor­dern einen ande­ren Aus­bau­grad der Brü­cke. Der LKW-Ver­kehr gefähr­det die Fuss­gän­ge­rIn­nen und Velo­fah­rer. Zudem führt der LKW-Ver­kehr durch Quar­tier­stras­sen zu einer wei­te­ren Gefähr­dung der Bevölkerung.
Im nahe­ge­le­ge­nen Hafen­are­al wäre ein zusätz­li­ches LKW-Auf­kom­men unpro­ble­ma­tisch. Das Stras­sen­netz ist ent­spre­chend kon­zi­piert. Zudem kann der LKW-Ver­kehr unmit­tel­bar über die Auto­bahn abge­wi­ckelt werden.

Denk­mal­pfle­ge­ri­sche Bedenken:
Das neue Pro­duk­ti­ons­ge­bäu­de wird mit sei­ner Höhe die Sicht auf die Tur­bi­nen­hal­le ver­de­cken. Damit wird die Schutz­wür­dig­keit der Tur­bi­nen­hal­le stark tan­giert.  Die Archi­tek­tur von Hans Hof­mann bril­liert u.a. durch die Trans­pa­renz der Archi­tek­tur. Die Trans­pa­renz des Baus ist aber nicht nur von der Fern­sicht her gedacht: »Nicht nur soll­te die Land­schaft gleich­sam durch die Hal­le bli­cken, son­dern auch der Bür­ger und Strom­ab­neh­mer soll­te in das Inne­re der Hal­le schau­en können«.
Die­se Trans­pa­renz wird durch den neu­en Gebäu­de­rie­gel mit der bis­he­ri­gen Schnit­zel­heiz­an­la­ge und der neu­en Was­ser­stoff­pro­duk­ti­ons­an­la­ge stark und über Gebühr ein­ge­schränkt. Das min­dert die Aus­strah­lung der Archi­tek­tur des sin­gu­lä­ren Indus­trie­baus erheblich.
Die Kraft­werk­in­sel war bewusst als Nah­erho­lungs­zo­ne für die Öffent­lich­keit ange­legt wor­den. Sie ist Teil der Gesamt­an­la­ge. Bau­li­che Ein­grif­fe jeg­li­cher Art min­dern die­se Nah­erho­lungs­zo­nen und sind ein erheb­li­cher Ein­griff in die öffent­li­che Nut­zung. Wie man aus den vor­lie­gen­den Plä­nen erse­hen kann, muss der Rund­weg ver­kürzt und neu ver­legt wer­den. Die Ergän­zung mit einer »Fisch­auf­stiegs­hil­fe« par­zel­liert die Grün­flä­che über Gebühr. Offen­sicht­lich sol­len auch Tei­le des Are­als rund um die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­ons­an­la­ge ein­ge­zäunt wer­den. Damit wird in die Gesamt­kon­zep­ti­on der Land­schafts­ar­chi­tek­tur, wel­che vom Stadt­gärt­ner und Pla­ner R. Ario­li bewusst als öffent­li­cher Park kon­zi­piert wur­de, ein­ge­grif­fen und die Har­mo­nie der Anla­ge zerstört.

Zusam­men­fas­sung:
Eine indus­tri­el­le Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on gehört nicht in eine Nah­erho­lungs­zo­ne. Sie ist daselbst nicht zonen­kon­form. Eine indus­tri­el­le Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on gehört in ein Indus­trie­ge­biet. Das nahe­ge­le­ge­ne Hafen­are­al ist dafür in jedem Fall bes­tens geeignet.

Ich hof­fe, dass Sie der Ein­spra­che statt­ge­ben kön­nen und die Initi­an­ten und Antrag­stel­ler dazu bewe­gen kön­nen sich Alter­na­ti­ven im Birs­fel­der Hafen­are­al zu überlegen.

Mit freund­li­chen Grüssen

Chris­toph Meury,
Hard­stras­se 20, 4127 Birsfelden

Die Ein­spra­che wird mit­ge­tra­gen von
Franz Büch­ler, Lies­ta­ler­stras­se 2, 4127 Birs­fel­den und
Gabrie­la Grel­lin­ger, Hard­stras­se 20, 4127 Birsfelden,
Ueli Kauf­mann, Hard­stras­se 18, 4127 Birsfelden

 

Krähenlyrik 9: Heute, Frantz Wittkamp
Mattiello am Mittwoch 21/6

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