Da tref­fe ich heu­te auf mei­nem Weg zum Ein­kau­fen gros­se neue Pla­ka­te an. Und da macht es bei mir klick. Wol­len die ein­fach Dési­rée Jaun ärgern? Denn:

Wie ich einem Arti­kel von online­reports am 7. Mai gele­sen habe, hat Dési­rée Jaun auf den
9. Mai 2019 im Land­rat eine Moti­on mit 16 Mit­un­ter­zeich­nen­den ein­ge­reicht. Die Birs­fel­der Land­rä­tin ver­langt ein Mora­to­ri­um beim 5G-Netz­aus­bau. Sie begrün­det die­se For­de­rung der Moti­on (Moti­on ankli­cken und Ori­gi­nal­text lesen) und folgert:

»Der Regie­rungs­rat wird auf­ge­for­dert, ein zwei­jäh­ri­ges Mora­to­ri­um gegen den Aus-und Auf­bau von 5G-Sen­de­an­la­gen auf Kan­tons­ge­biet aus­zu­spre­chen. Die­ses soll so lan­ge auf­recht­erhal­ten wer­den, bis einer­seits das BAFU den Bericht der man­da­tier­ten Arbeits­grup­pe ver­öf­fent­licht hat und ande­rer­seits unab­hän­gi­ge wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se zu den poten­ti­el­len Gesund­heits­schä­den für Mensch, Tier und Pflan­zen vor­lie­gen. Soll­te dies in den nächs­ten zwei Jah­ren nicht der Fall sein, wird über eine all­fäl­li­ge Ver­län­ge­rung des Mora­to­ri­ums beraten.«

Zum Glück kam heu­te auch die WOZ mit einem Arti­kel zum The­ma: Grenz­wer­te fal­len nicht vom Him­mel … Das ver­half zu fol­gen­den Zusatzinformationen:

In der erwähn­ten »man­da­tier­ten Arbeits­grup­pe des BAFU« hat auch Mar­tin Röös­li Ein­sitz. Er ist das Schwei­zer Mit­glied der ICNIRP (Inter­na­tio­na­le Kom­mis­si­on für den Schutz vor nich­tio­ni­sie­ren­der Strah­lung), das ist ein pri­va­ter Ver­ein, der Emp­feh­lun­gen zu nicht-ioni­sie­ren­den Strah­len abgibt. Wie vie­le Län­der hält sich auch die Schweiz an die Emp­feh­lun­gen die­ses Vereins.
Vor kur­zem hat das Recher­chenetz­werk Inves­ti­ga­te Euro­pe die­sen Ver­ein näher unter die Lupe genom­men, und der ”Tages­spie­gel” kam zum Schluss: Die ICNIRP agie­re als Kar­tell, das sys­te­ma­tisch Kri­tik ver­hin­de­re. Wer der Fra­ge nach­ge­he, war­um die War­ne­rIn­nen kaum wahr­ge­nom­men wür­den, tref­fe auf ein ver­blüf­fen­des Phä­no­men: »Die Mit­glie­der der ICNIRP sind gleich­zei­tig auch in allen zustän­di­gen Insti­tu­tio­nen der Län­der tätig und bestim­men so den offi­zi­el­len Diskurs.«

Die Ärz­tin­nen und Ärz­te für Umwelt­schutz (AefU) beschäf­ti­gen sich schon lan­ge mit den Mobil­funk­grenz­wer­ten. Prä­si­dent Peter Käl­in sagt zum umstrit­te­nen Ver­ein ICNIRP: »Die Her­an­ge­hens­wei­se des ICNIRP basiert auf dem soge­nann­ten Schäd­lich­keits­be­weis. Das bedeu­tet, dass eine Tech­no­lo­gie wei­ter­hin benutzt wer­den kann, obwohl es schon deut­li­che Hin­wei­se gibt, dass sie die Gesund­heit schä­digt. Erst wenn der wis­sen­schaft­li­che Beweis für die Schäd­lich­keit hun­dert­pro­zen­tig erbracht ist, wird die Nut­zung stark ein­ge­schränkt oder ver­bo­ten. Das kann Jahr­zehn­te dau­ern — wie zum Bei­spiel beim Asbest, dem Tabak oder bei Glyphosat.«

Na, dann streamt und down­loa­det fröh­lich , ihr Versuchskaninchen …

4b: »Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!«
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