Da treffe ich heute auf meinem Weg zum Einkaufen grosse neue Plakate an. Und da macht es bei mir klick. Wollen die einfach Désirée Jaun ärgern? Denn:
Wie ich einem Artikel von onlinereports am 7. Mai gelesen habe, hat Désirée Jaun auf den
9. Mai 2019 im Landrat eine Motion mit 16 Mitunterzeichnenden eingereicht. Die Birsfelder Landrätin verlangt ein Moratorium beim 5G-Netzausbau. Sie begründet diese Forderung der Motion (Motion anklicken und Originaltext lesen) und folgert:
»Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein zweijähriges Moratorium gegen den Aus-und Aufbau von 5G-Sendeanlagen auf Kantonsgebiet auszusprechen. Dieses soll so lange aufrechterhalten werden, bis einerseits das BAFU den Bericht der mandatierten Arbeitsgruppe veröffentlicht hat und andererseits unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse zu den potentiellen Gesundheitsschäden für Mensch, Tier und Pflanzen vorliegen. Sollte dies in den nächsten zwei Jahren nicht der Fall sein, wird über eine allfällige Verlängerung des Moratoriums beraten.«
Zum Glück kam heute auch die WOZ mit einem Artikel zum Thema: Grenzwerte fallen nicht vom Himmel … Das verhalf zu folgenden Zusatzinformationen:
In der erwähnten »mandatierten Arbeitsgruppe des BAFU« hat auch Martin Röösli Einsitz. Er ist das Schweizer Mitglied der ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung), das ist ein privater Verein, der Empfehlungen zu nicht-ionisierenden Strahlen abgibt. Wie viele Länder hält sich auch die Schweiz an die Empfehlungen dieses Vereins.
Vor kurzem hat das Recherchenetzwerk Investigate Europe diesen Verein näher unter die Lupe genommen, und der ”Tagesspiegel” kam zum Schluss: Die ICNIRP agiere als Kartell, das systematisch Kritik verhindere. Wer der Frage nachgehe, warum die WarnerInnen kaum wahrgenommen würden, treffe auf ein verblüffendes Phänomen: »Die Mitglieder der ICNIRP sind gleichzeitig auch in allen zuständigen Institutionen der Länder tätig und bestimmen so den offiziellen Diskurs.«
Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) beschäftigen sich schon lange mit den Mobilfunkgrenzwerten. Präsident Peter Kälin sagt zum umstrittenen Verein ICNIRP: »Die Herangehensweise des ICNIRP basiert auf dem sogenannten Schädlichkeitsbeweis. Das bedeutet, dass eine Technologie weiterhin benutzt werden kann, obwohl es schon deutliche Hinweise gibt, dass sie die Gesundheit schädigt. Erst wenn der wissenschaftliche Beweis für die Schädlichkeit hundertprozentig erbracht ist, wird die Nutzung stark eingeschränkt oder verboten. Das kann Jahrzehnte dauern — wie zum Beispiel beim Asbest, dem Tabak oder bei Glyphosat.«
Na, dann streamt und downloadet fröhlich , ihr Versuchskaninchen …
Franz Büchler
Mai 10, 2019
Nachtrag zur Vervollständigung:
Die Kantone Genf, Waadt und Jura haben schon ein Moratorium verhängt.
Auch in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, St. Gallen, Schwyz und Aargau sind entsprechende Vorstösse hängig.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hält die Moratorien für rechtswidrig.
Die Kantone halten sich an das Vorsorgeprinzip!
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Mit der am 17. April 2019 beschlossenen Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) müssen die vor allem für 5G (zukünftig auch für 4G möglich) vorgesehen Antennen nicht mehr bei ihrem höchstmöglichen Betriebszustand den Anlagegrenzwert einhalten, sondern es soll bei diesen die Variabilität der Senderichtungen berücksichtigt werden. Diese vermeintlich kleine Änderung in der NISV schafft die rechtliche Grundlage, dass die Mobilfunkbetreiber die Sendeleistung der Antennen um den Faktor 10 bis 40 erhöhen dürfen.
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Hier gibt es die Möglichkeit aktiv zu werden:
https://www.campax.org/de/petition/5g-keine-aufweichung-des-vorsorgeprinzips