In einem Brief an die Schul­lei­tun­gen des Kan­ton Basel-Land­schaft zum Schul­an­fang erzählt Bil­dungs­mi­nis­te­rin Moni­ca Gschwend von ihren Vor­ha­ben. Nach der Lek­tü­re ist fast alles unklar. Lesen Sie selbst im ver­link­ten Brief.

Da wer­den Anspruchs­grup­pen genannt (die nicht defi­niert wer­den), wel­che ein­be­zo­gen wer­den sol­len, damit die Akzep­tanz für die neu­en Grund­la­gen hoch sein sollen.
Wie die­se Anspruchs­grup­pen ein­be­zo­gen wer­den sol­len ist nicht klar, eben­so­we­nig wer zu den Anspruchs­grup­pen gehört.

Dafür gibt es ein Team »Marsch­halt SEK I« in das sämt­li­che Insti­tu­tio­nen des Kan­tons inte­griert sind, die es je gab. Feh­len tun dort nur noch die Eltern, die Schü­le­rin­nen, die Schü­ler und der Schul­psy­cho­lo­gi­sche Dienst – und natür­lich das Komi­tee Star­ke Schu­le Baselland.

Ver­wir­rend sind auch Sät­ze wie:
»… die im Rah­men der Bil­dungs­har­mo­ni­sie­rung regier­ten neu­en Grund­la­gen sol­len auf­grund des Marsch­halts nicht naht­los grei­fen. Daher muss wäh­rend des Marsch­halts für Über­gangs­re­ge­lun­gen gesorgt sein. Ein direk­ti­ons­in­ter­nes Teil­pro­zess­team inner­halb des Marsch­halt­teams stellt dies in mei­nem Auf­trag sicher.«

Alles klar, was Frau Gschwind gschwind sagen will?
Hof­fent­lich ist das, was bei der gan­zen Arbeit her­aus­kommt min­des­tens so klar wie der Lehr­plan 21!

Schwimmhalle: Freitags Fisch — oder Mensch?
Danke bz!

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