Der Anspruch der Gemein­de ist edel: Rest­los alle Regle­men­te wer­den nach Ver­al­te­tem durch­fors­tet, auf Wider­sprü­che geprüft und nöti­gen­falls in einer revi­dier­ten Ver­si­on dem Sou­ve­rän in Form einer Gemein­de­ver­samm­lungs­vor­la­ge ser­viert. Nach dem Ver­wal­tungs- und Orga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment ist die Rei­he nun an der Mut­ter aller Kom­mu­nal­ge­set­ze: die Gemein­de­ord­nung wird teil­re­vi­diert. Sie bil­det die Spit­ze der Pyra­mi­de und regelt die ganz wich­ti­gen Din­ge rund um die poli­ti­schen Gre­mi­en in der Gemein­de. So steht da unter ande­rem auch drin, ob die Gemein­de nun ordent­lich (Gemein­de­ver­samm­lung) oder gar aus­ser­or­dent­lich (Ein­woh­ner­rat) orga­ni­siert ist. Das hat­te bekannt­lich vor knapp zwei Jah­ren zu hef­ti­gen Dis­kus­sio­nen geführt. Doch nun heisst es im Erläu­te­rungs­text:

§ 1 Orga­ni­sa­ti­ons­typ: unverändert

Die­ses heis­se Eisen scheint man also nicht noch­mals anfas­sen zu wol­len und des­halb hat der Gemein­de­rat ent­schie­den, die ordent­li­che Ord­nung so bei­zu­be­hal­ten und nur ein klas­si­sches Face-Lif­ting in Form einer Teil­re­vi­si­on durch­zu­füh­ren. Ob danach aber trotz­dem mehr Ord­nung herr­schen wird?

Vor­erst sicher nicht! Ers­tens muss nach der Gemein­de­ver­samm­lung das gan­ze stimm­be­rech­tig­te Dorf an die Urne, weil das obli­ga­to­ri­sche Refe­ren­dum ruft. Zwei­tens gilt die Ord­nung auch im Fal­le eines dop­pel­ten “JAs” erst ab dem 1.7.2016, dem Beginn der neu­en Legis­la­tur­pe­ri­ode. Und drit­tens gibt es noch genü­gend Revi­si­ons­be­darf in ande­ren Regle­men­ten, da längst noch nicht alle Wider­sprü­che aus­ge­merzt sind. Gemein­de­ver­samm­lungs-Stamm­gäs­te wis­sen, dass die momen­tan etwas akut schei­nen­de Revi­sio­ni­tis eigent­lich ein Dau­er­zu­stand ist. Und viel mehr als Regle­men­te, Kre­di­te, Bud­gets und Rech­nun­gen gut­heis­sen kann sie schliess­lich auch gar nicht, die Gemeindeversammlung.

Beschrän­ken wir uns also dar­auf, was die Gemein­de­ver­samm­lung darf: Im kon­kre­ten Fall der Gemein­de­ord­nung sie darf zum Bei­spiel (Ände­rungs-) Anträ­ge stel­len. Davon hat die SVP-Sek­ti­on hef­tig Gebrauch gemacht und bringt gleich meh­re­re Vor­schlä­ge, über die abge­stimmt wer­den kann bzw. muss. Der Wich­tigs­te dar­un­ter: Nicht mehr der Gemein­de­prä­si­dent, son­dern ein Ver­samm­lungs­prä­si­dent aus den Rei­hen des gemei­nen Vol­kes, soll die Mon­tags-Debat­ten lei­ten. Der Vor­schlag hat doch was, zumin­dest wenn man die Schuss­li­ni­en bedenkt, in wel­cher sich man­che Ex-Prä­si­den­ten beweg­ten bzw. zu bewe­gen geglaubt hatten…

Doch in der Vor­la­ge geht es auch noch um Zah­len. Neu sol­len bei­spiels­wei­se plan­mäs­si­ge Bau­kre­di­te erst ab einem Betrag von Fr. 1’000’000.- als Son­der­vor­la­ge erschei­nen und der Gemein­de­rat darf gemäss Vor­schlag künf­tig eigen­stän­dig über Ein­zel­aus­ga­ben bis Fr. 50’000.- ent­schei­den. Auf die Argu­men­te für die­se Ände­run­gen darf man gespannt sein. Denn in letz­ter Zeit (gefühl­te fünf Jah­re, bit­te nicht behaf­ten…) wur­de die 30’000er Limi­te ein­mal erreicht (Signal­an­la­ge Fried­hof­stras­se) und bei man­chen Bau-Kre­di­ten wünsch­te man sich manch­mal schon jetzt, es täte wenigs­tens jemand aus dem Gemein­de­rat ein­mal nach­fra­gen, für was das Geld eigent­lich genau aus­ge­ge­ben wer­den soll. Die Zahl der Son­der­vor­la­gen war bis­her jeden­falls erträg­lich und man hat­te wenigs­tens ein biss­chen das Gefühl, man kön­ne auch etwas mit­ent­schei­den. Beim Muse­ums­lift bei­spiels­wei­se wer­den eini­ge der­einst behaup­ten kön­nen, den Kel­ler­an­schluss ermög­licht zu haben — vor­aus­ge­setzt sie erle­ben die Eröff­nung noch. Inter­es­san­ter­wei­se gab es zu den oben­ge­nann­ten Beträ­gen in der Ver­nehm­las­sung eini­ge kri­ti­sche Stim­men, doch

Der Gemein­de­rat hält an sei­nem Vor­schlag fest.

Gut, das ist legi­tim. Auch bei einer Ver­nehm­las­sung. Schön ist aber dann die Ant­wort zum Ver­nehm­las­sungs­vor­schlag der Per­son A (Name der birsfälder.li-Redak­ti­on bekannt), die anregt, eine Amts­zeit­be­schrän­kung einzuführen:

Zusätz­li­cher Punkt, wel­cher nicht Teil der Ver­nehm­las­sung war und des­halb nicht berück­sich­tigt wer­den kann.

Ist es nicht der Zweck einer Ver­nehm­las­sung auch neue Vor­schlä­ge zu prü­fen? Künf­tig wäre eine Ant­wort im Sin­ne von “Dan­ke für den Vor­schlag, aber der Gemein­de­rat ist dage­gen” viel­leicht ehr­li­cher. Aber kei­ne Angst: Es soll trotz Teil­re­vi­si­on und ent­spre­chen­der War­nung im Erläu­te­rungs­text mög­lich sein, am Ver­samm­lungs­abend selbst noch Anträ­ge zu stel­len. Viel­leicht fin­den sich im Volk noch ein paar Anhänger/innen der oben­ge­nann­ten Idee, die nicht direkt selbst davon betrof­fen wären oder nach 16 Jah­ren Gemein­de­rat die Nase voll haben…

Der nahen­de Gemein­de­ver­samm­lungs­abend könn­te also trotz Mono­trak­tan­dum ein span­nen­der wer­den. Und ansons­ten hilft gegen Ent­zugs­er­schei­nun­gen der ange­kün­dig­te Dop­pel­abend im Dezem­ber mit zwei Ver­samm­lun­gen, inkl. HRM2-IAFP und Pen­si­ons­kas­sen­lö­sun­gen (so ver­spre­chen es jeden­falls die Gerüchte).

08.09.2013
Geschichten aus dem Schildaerwald

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