Wer gemeint hat, mit der Abstim­mung über die Sanie­rung der Pen­si­ons­kas­se BL sei alles Unge­mach nun erle­digt, wird sich noch wun­dern. Wir behan­deln hier die­ses Trak­tan­dum 6 der Gemein­de­ver­samm­lung in der nächs­ten Zeit aus­führ­lich, weil wir den­ken, dass es für alle Gemein­de­an­ge­stell­ten ein tief­grei­fen­der Ein­griff in ihr Arbeits­ver­hält­nis ist. Und ganz sicher eine Verschlechterung.

Hier ver­su­chen wir zu klären:
Sind die Leh­re­rin­nen und Leh­rer denn über­haupt Gemeindeangestellte?
Oder sind sie es nur dann, wenn es sich für die Gemein­de Birs­fel­den lohnt?

Am 4. Juli 2013 erschien in der Basel­land­schaft­li­chen Zei­tung ein Arti­kel unter dem Titel: Birs­fel­der Allein­gang ver­un­si­chert Leh­rer »extrem«. Dar­in wird auf­ge­zeigt, was die von Birs­fel­den ange­streb­te Los­lö­sung der Pen­si­ons­kas­se vom Kan­ton bewir­ken könn­te. Der Gemein­de­rat hat­te zu die­sem The­ma eine Kon­sul­ta­tiv­kom­mis­si­on ein­ge­setzt, die Lösungs­vor­schlä­ge aus­ser­halb der Kan­tons­lö­sung ermit­teln soll­te. Und dies so, dass die Gemein­de­ver­samm­lung – es eil­te offen­bar – schon im Sep­tem­ber 2013 dar­über ent­schei­den kön­ne, wie immer auch die Abstim­mun­gen im Kan­ton aus­fal­len wer­de … Inzwi­schen haben sich die Ter­mi­ne leicht ver­än­dert. Die Kon­sul­ta­tiv­kom­mis­si­on leg­te am 16. April 2013 einen Zwi­schen­be­richt vor. Und am 29. Mai 2013 wur­den end­lich auch die Lehr­kräf­te in die­se Kom­mis­si­on ein­ge­la­den. War­um wohl so spät? Nun viel­leicht ist das der Grund, wenn Gemein­de­prä­si­dent Hilt­mann sagt: »In die­sem Zusam­men­hang hat sich der Gemein­de­rat auch mit der Grund­satz­fra­ge „Ein­be­zug der Lehr­per­so­nen der Pri­mar­schu­len und Kin­der­gär­ten“ aus­ein­an­der­ge­setzt. Er ist grund­sätz­lich zum Schluss gekom­men, dass alle Ange­stell­ten der Gemein­de gleich behan­delt wer­den sollen.« 

BZ120

Also sind Leh­re­rin­nen und Leh­rer Gemein­de­an­ge­stell­te? Wird dies aber auch wirk­lich so gelebt?

Vor kur­zer Zeit hat ein Mit­glied unse­rer Redak­ti­on (Franz Büch­ler) von der Gemein­de eine Vor­ankün­di­gung zu einem Anlass für pen­sio­nier­te Gemein­de­an­ge­stell­te erhal­ten. Er bedank­te sich und weil er das in sei­nen über 30 Dienst­jah­ren in Birs­fel­den noch nie erlebt hat­te, frag­te er sicher­heits­hal­ber nach, ob das nicht viel­leicht ein Irr­tum sei. Natür­lich: Irr­tum, kei­ne Ein­la­dung! Offen­bar nicht Gemeindeangestellter.

Im Dezem­ber 1967 hat die Gemein­de­ver­samm­lung zuge­stimmt, dass auch Leh­re­rin­nen und Leh­rer, wie das übri­ge Gemein­de­per­so­nal, eine Weih­nachts­zu­la­ge erhal­ten sol­le. Es stell­te sich dann aber her­aus, dass dies nicht rech­tens ist, da der Leh­rer­lohn im kan­to­na­len Gesetz abschlies­send gere­gelt sei, die Gemein­de also nichts ändern darf. Also kei­ne Weih­nachts­zu­la­ge für die Lehr­kräf­te. Offen­bar nicht Gemeindeangestellte.

Ähn­lich aus­ge­schlos­sen wer­den heu­te die Lehr­per­so­nen auch bei Ange­bo­ten an die Gemein­de­an­ge­stell­ten wie Bei­trä­gen zu Halb­tax-Abos, Park­kar­ten und Rei­se­mar­ken. Offen­bar nicht Gemeindeangestellte.

Da stellt sich die Fra­ge: Darf sich die Gemein­de doch wie­der an die Ver­än­de­rung der Löh­ne der Lehr­kräf­te wagen, denn die Pen­si­ons­kas­se ist doch ein inte­grier­ter Bestand­teil des Lohns? Ist die­se Ent­löh­nung nun schon nicht mehr abschlies­send gesetz­lich gere­gelt? Kann der Gemein­de­rat die­se abschlies­send gere­gel­ten Löh­ne ein­fach so abän­dern? Braucht es da eine Geset­zes­än­de­rung? Die Trak­tan­den­lis­te und die Erläu­te­run­gen zu den Trak­tan­den kann im Inter­net geholt oder auf der Gemein­de­ver­wal­tung bezo­gen werden …

Und dazu die Weis­heit zum Artikel:

»Wenn wir Unglei­ches gleich behan­deln, bleibt es ungleich.« Ueli Mäder

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