Wir geben es unumwun­den zu, die Wirtschaftlichkeit und die effek­tiv­en Finanzströme rund um den Birs­felder Hafen zu eruieren, ist eine Herkule­sar­beit. Wed­er der Rechen­schafts­bericht der SRH, noch die ange­forderten Auskün­fte bei der SRH führen zu Klarheit und ein­se­hbar­er Trans­parenz. Wir haben immer wieder nachge­fragt und woll­ten dif­feren­zierte Infor­ma­tio­nen. Dabei sind wir auf ein Art Omertà gestossen, welche nicht nachvol­lziehbar ist. Sog­ar die Fläch­en­er­he­bung über den eigentlichen Hafen­perime­ter und die entsprechen­den Bau­rechts­felder ist ein schwierig zu lüf­ten­des Geheim­nis.
Wollte man die entsprechen­den Bau­recht­szin­sen eruieren, ist das Staats­ge­heim­nis per­fekt. Nichtein­mal der Kan­ton führt Buch, oder erhebt eine ein­se­hbare Sta­tis­tik über den Han­del von Indus­trie- und Gewer­be­land. Auch nicht über die riesi­gen Hafenareale. Im krassen Gegen­satz dazu wird der Markt von Bauland für Ein­fam­i­lien­häuser klitzek­lein, separi­ert nach Gemeinde und Güte der Parzelle, erfasst und ist für Jedermann/Jedefrau im Inter­net ein­se­hbar. Diese Prax­is wirft Fra­gen auf. Ins­beson­dere, wenn der Kan­ton an diesem Markt, mit entsprechen­den Bau­recht­en und Län­dereien in grossem Umfang, beteiligt ist.

Der Markt mit Gewerbe- und Indus­trieland bewegt sich in ein­er undurch­sichti­gen Blase und entzieht sich der öffentlichen Ein­se­hbarkeit. 
Wenn wir davon aus­ge­hen, dass das Land let­ztlich den Bürg­erIn­nen gehört und mit der Nutznies­sung staatliche Dien­stleis­tun­gen finanziert wer­den (d.h. die Ein­nah­men bud­getrel­e­vant sind), ist höch­ste Ver­schwiegen­heit als Kom­mu­nika­tion­sprax­is mehr als stossend. Dies auch, weil die entsprechen­den Vorgänge den par­la­men­tarischen Zugrif­f­en ent­zo­gen sind.  Das ist das ers­priessliche Feld für eine ergiebige Ami­go-Wirtschaft und daher unwürdig und nicht akzep­tier­bar.

»Die Schweiz­erischen Rhein­häfen sind eine Anstalt öffentlichen Rechts im Besitz der Kan­tone Basel-Land­schaft und Basel-Stadt, die drei Hafen­teile ent­lang des Rheins bewirtschaftet. Diese Bin­nen­häfen stellen die wichtig­ste Drehscheibe des Im- und Exports der Schweiz dar.«

Merk­würdigkeit­en in der Prax­is: Im Rhein­hafenge­setz vom 30. März 1992 find­en wir u.a. einen Pas­sus zu den Bau­recht­szin­sen. »Der Bau­recht­szins soll jenen für ver­gle­ich­bares Indus­trieare­al nicht über­schre­it­en.« Das heisst im Klar­text: Die Bau­recht­szin­sen dür­fen nicht teur­er sein, aber sie dür­fen beliebig viel bil­liger sein, als ver­gle­ich­bare Areale. Zahlen wer­den geflissentlich keine genan­nt. Es wird auch keine Band­bre­ite der möglichen Bau­recht­szin­sen genan­nt. Der­massen offene und dif­fuse For­mulierun­gen ste­hen sehr schräg in der Land­schaft und haben mit mark­twirtschaftlichen Über­legun­gen wenig gemein.
Angemessen wäre ein klar­er Grund­satz: Die SRH ist gehal­ten mark­tübliche Bau­recht­szin­sen zu ver­lan­gen. Der Kan­ton muss ein Inter­esse haben einen opti­malen Gewinn zu erwirtschaften. Es kann keines­falls im Inter­esse der All­ge­mein­heit sein, dass der Staat und stel­lvertre­tend die SRH mit Dump­ing­preisen in den Markt ein­greift und damit pri­vate Anbi­eter grund­los konkur­ren­ziert, respek­tive unter­bi­etet.

In der Beant­wor­tung ein­er Motion von Jürg Wiede­mann aus dem Jahr 2018 nimmt die Regierung Stel­lung und negiert dabei den von Wiede­mann skizzierten Bau­recht­szins von CHF 5.27 / m2. Die Regierung moniert in ihrer Antwort, dass die Bau­recht­szin­sen der SRH um das Vier- bis Fünf­fache höher liegen als die Motion behauptet. Nen­nt aber expliz­it keine Zahlen. Wir haben nachgerech­net und kom­men zu einem völ­lig anderen Ergeb­nis.

Die Fläche des Auhafens in Mut­tenz beträgt, gemäss Web­site: 458’136 m² (nach Abzug der Infra­struk­tur­flächen: Bahn & Strassen), kann man rech­ner­isch von ein­er Fläche von 400’000 m2 aus­ge­hen, welche im Bau­recht abgegeben wer­den. Die SRH kassiert dafür einen Bau­recht­szins X, den wir nicht ken­nen dür­fen.
Bei­de Hafenareale zusam­men (Mut­tenz & Birs­felden) ergeben eine Fläche von: 715’369 m2. In Birs­felden gehört dem Kan­ton Basel­land­schaft eine Fläche von 315’369 m2.
Dafür bekommt Basel­land von der SRH eine Auss­chüt­tung (2018) von 5’064’000.- CHF. Dieser Betrag ist wasserdicht, er kann dem Rechen­schafts­bericht (2018) der SRH ent­nom­men wer­den.
Dies ergäbe einen Bau­recht­szins von 7.07 CHF/m2 p.a.
PS.: Ver­mut­lich ist der effek­tive Bau­recht­szins im Basel­land ten­den­ziell tiefer, da in Basel-Stadt mit dem Hafen eine höhere Wertschöp­fung erzielt wer­den kann und der Basler Hafen bere­its seit jeher dichter und inten­siv­er genutzt wird.

Was wir auch wis­sen:
Umschlags‑, Lagerungs- und Logis­tik­flächen sind notorisch flächen­in­ten­siv und weisen erst noch eine geringe Wertschöp­fung auf.
Das erk­lärt die fol­gen­den Zahlen für Bau­recht­szin­sen, die uns ein bekan­nter und erfahren­er Spezial­ist für die Beurteilung von Indus­trie- und Gewer­be­liegen­schaften zur Ver­fü­gung gestellt hat (alle Zahle­nangaben als BR-Zins in CHF/pa je m2 Land-/Parzel­len­fläche):

Oberes Basel­land CHF 5
Bättwil/SO CHF 10 – 22
Reinach/Kägen CHF 22 – 38
Dreispitz CHF 39 – 45
Klein­hüninger Hafen CHF 21
Birs­felder Hafen CHF 22 – 23

Wie wer­den Bau­recht­szin­sen fest­gelegt?
Grund­sät­zlich sollte es ein Geben und Nehmen sein zwis­chen Lan­deigen­tum (Bau­rechts­ge­berin) und Land­nutzung (Bau­recht­snehmerin).
Dafür wurde in unser­er Region ein «part­ner­schaftlich­es Bau­rechtsver­tragsmod­ell» entwick­elt, bei dem ver­sucht wird über die Jahre die bei­den Inter­essen auszu­tari­eren.
Grund­sät­zlich sollte ein Bau­recht­szins nur einen Teil der auf dem Land möglichen Nutzung (bzw. dessen Ertrag) aus­machen. Vielfach machen diese Anteile 10 bis 35 % aus, wobei die tief­er­en Ansätze im Bere­ich von Gewerbe, Indus­trie, Logis­tik, Lagerung und Umschlag sowie Sport zu find­en sind und die höheren Ansätze im Wohn­bau von Städten (dann muss aber eine sehr hohe Aus­nützung von 100 – 250 % vor­liegen).

Faz­it:
Wir stellen fest, dass der Kan­ton Basel-Land­schaft mit den bei­den Indus­triearealen das Dreifache, näm­lich rund 21 Mio. erwirtschaften kön­nte. 
D.h. seit Jahren ver­schenkt der Kan­ton Geld. Effek­tiv verzichtet BL aktuell auf jährlich rund 14 Mio. Franken. 
Dabei umge­ht der Kan­ton die demokratis­chen Prozesse und delegiert das Geschäft mit den Bau­recht­en an die SRH. 

Wir fra­gen zum Schluss beschei­den: Kann sich der Kan­ton Basel-Land­schaft solche Geschenke an die Wirtschaft leis­ten? Reicht es nicht, dass die Unternehmenss­teuern in den let­zten Jahren laufend gesenkt wur­den?

Und zu guter Let­zt noch ein­mal: Wo bleiben die Inter­essen der Gemeinde Birs­felden?

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