Der Regierungsrat des Kantons Basellandschaft hat heute Verschärfungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Sie gelten vom 12.12.2020 — 17.1.2021.
• Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen (bisher 50) sind verboten. Ausnahmen bestehen an Feiertagen für religiöse Veranstaltungen, im Bereich der Bildung, für politische Aktivitäten und Beerdigungen / Abdankungsfeiern.
• Zwischen 21 Uhr (bisher 23 Uhr) und 6 Uhr müssen alle Gastwirtschaftsbetriebe (Restaurants, Bars, Clubs) geschlossen bleiben, auch an Weihnachten und Silvester. Pro getrennte Räumlichkeit dürfen sich neu maximal 50 Personen in einem Betrieb aufhalten (bisher 100).
Von den Einschränkungen ausgenommen sind: Hauslieferdienste, Betriebskantinen ausschliesslich für im betreffenden Betrieb arbeitende Personen, Hotelrestaurants und ‑bars ausschliesslich für Hotelgäste. Die Gastwirtschaftsbetriebe sind verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste zu erheben.
• Sämtliche Verkaufsgeschäfte müssen ebenfalls um 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr schliessen.
• Sämtliche Sportaktivitäten, namentlich Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe, sind in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien verboten. Ausnahmen gibt es für den Leistungssport, den professionellen Spielbetrieb, für Schulsport und Sportstudium sowie für sportliche Aktivitäten im Freien in Kleingruppen von maximal fünf Personen. Einzelsport mit bis zu fünf Personen ohne Körperkontakt ist möglich.
• Quartier- und Jugendzentren, Spielhallen, Wellnesszentren, Erotikbetriebe, Saunen und vergleichbare Freizeitinstitutionen sind für den Publikumsverkehr geschlossen.