Der Regie­rungs­rat des Kan­tons Basel­land­schaft hat heu­te Ver­schär­fun­gen der Coro­na-Mass­nah­men beschlos­sen. Sie gel­ten vom 12.12.2020 — 17.1.2021.

•  Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 15 Per­so­nen (bis­her 50) sind ver­bo­ten. Aus­nah­men bestehen an Fei­er­ta­gen für reli­giö­se Ver­an­stal­tun­gen, im Bereich der Bil­dung, für poli­ti­sche Akti­vi­tä­ten und Beer­di­gun­gen / Abdankungsfeiern.

•  Zwi­schen 21 Uhr (bis­her 23 Uhr) und 6 Uhr müs­sen alle Gast­wirt­schafts­be­trie­be (Restau­rants, Bars, Clubs) geschlos­sen blei­ben, auch an Weih­nach­ten und Sil­ves­ter. Pro getrenn­te Räum­lich­keit dür­fen sich neu maxi­mal 50 Per­so­nen in einem Betrieb auf­hal­ten (bis­her 100).

Von den Ein­schrän­kun­gen aus­ge­nom­men sind: Haus­lie­fer­diens­te, Betriebs­kan­ti­nen aus­schliess­lich für im betref­fen­den Betrieb arbei­ten­de Per­so­nen, Hotel­re­stau­rants und ‑bars aus­schliess­lich für Hotel­gäs­te. Die Gast­wirt­schafts­be­trie­be sind ver­pflich­tet, die Kon­takt­da­ten aller Gäs­te zu erheben.

•  Sämt­li­che Ver­kaufs­ge­schäf­te müs­sen eben­falls um 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr schliessen.

•  Sämt­li­che Sport­ak­ti­vi­tä­ten, nament­lich Trai­nings­ak­ti­vi­tä­ten und Wett­kämp­fe, sind in öffent­lich zugäng­li­chen Ein­rich­tun­gen und Betrie­ben sowie im Frei­en ver­bo­ten. Aus­nah­men gibt es für den Leis­tungs­sport, den pro­fes­sio­nel­len Spiel­be­trieb, für Schul­sport und Sport­stu­di­um sowie für sport­li­che Akti­vi­tä­ten im Frei­en in Klein­grup­pen von maxi­mal fünf Per­so­nen. Ein­zel­sport mit bis zu fünf Per­so­nen ohne Kör­per­kon­takt ist möglich.

•  Quar­tier- und Jugend­zen­tren, Spiel­hal­len, Well­ness­zen­tren, Ero­tik­be­trie­be, Sau­nen und ver­gleich­ba­re Frei­zeit­in­sti­tu­tio­nen sind für den Publi­kums­ver­kehr geschlossen.

"Mir wei luege"
Tür.li 9 (2020)

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