Vor lauter No-Billag und Trump am WEF oder auch nicht, wird offenbar (aber vielleicht gern) vergessen, dass uns auch vier kantonale Abstimmungen ins Haus stehen. Dafür gibt es auch ein Abstimmungsbüchlein mit Erläuterungen. Irgendwann bringt es die Post ja dann schon noch ins Haus. Hier ein kurzer Überblick:
Änderung der Verfassung betreffend Unvereinbarkeit der gleichzeitigen Mitgliedschaft in Regierungsrat Baselland und Bundesversammlung
Eigentlich sollten Mitglieder des Regierungsrates nicht noch in ‑zig Ämtern sein. Ihr Amt braucht die ganze Kraft und die ganze Zeit. Da Ämterkumulation sowieso des Teufels ist, ist die Meinung des Landrates ausnahmsweise goldrichtig. Und auch der Regierungsrat ist dafür. Denn beide sagen zu dieser Vorlage JA.
Formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht mit 16» vom 8. September 2016
Das Volksbegehren will die Altersgrenze für die Ausübung der politischen Rechte auf Kantons- und Gemeindebene von heute 18 Jahren auf 16 Jahre senken. So könnten auch 16- und 17-Jährige über kantonale und kommunale Sachvorlagen abstimmen sowie Personen in öffentliche Ämter von Kanton und Gemeinde wählen (aktives Wahlrecht), sich jedoch nicht selbst in öffentliche Ämter wählen lassen (passives Wahlrecht).
Verschiedene Länder, unter anderem auch Österreich, haben das Stimmrechtsalter 16 bereits eingeführt. Im Kanton Glarus, dem einzigen Kanton, der ein Stimmrecht ab 16 Jahren kennt, beobachten wir heute die höchste Zustimmungsrate in der Bevölkerung. Dies lässt darauf schliessen, dass die Erfahrungen mit dem Stimmrechtsalter 16 durchwegs positiv sind.
Im Abstimmungsbüchlein auf Seiten 12/13 finden Sie viele Argumente dafür und dawider. Mich überzeugen die Argumente dafür.
Formulierte Verfassungsinitiative «Stimmrecht für Niedergelassene» vom 8. September 2016
Bei einer Annahme der Initiative sollen sich die in unserem Kanton niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländer an kantonalen und kommunalen Sachabstimmungen beteiligen können. Ebenfalls vorgesehen ist die Beteiligung an Wahlen wie zum Beispiel die Wahl des Landrats, des Regierungsrats oder des Gemeinderats. Ausgeschlossen ist das sogenannte passive Wahlrecht, das heisst die Möglichkeit, dass sich Ausländerinnen und Ausländer in öffentliche Ämter von Kanton und Gemeinde wählen lassen können.
Landrat und Regierungsrat sagen dazu NEIN. Die Argumente dagegen sind recht zweischneidig. Zum Beispiel, dass diese Ausländerinnen und Ausländer keinen Militärdienst leisten würden. Hmm, wie ist das denn bei den Frauen? Ja, die Frauen kriegen Kinder. Aber lange nicht mehr alle. Es sorgt beispielsweise an den Unis zu Unmut, wenn Männer immer wieder militärische Unterbrüche in ihrer Ausbildung haben, die Frauen vorwärtsstudieren … Wie wäre es wohl mit einem Zivildienst für kinderlose Frauen und Ausländer und Ausländerinnen?
Formulierte Gesetzesinitiative «Faire Kompensation der EL-Entlastung» (Fairness-Initiative) vom 3. November 2016
78 Einwohnergemeinden verlangen mit ihrer Initiative, dass der Kanton den Einwohnergemeinden spätestens im Jahr 2020 insgesamt 45 Millionen Franken bezahlt. Begründet wird diese Forderung damit, dass der Kanton in den Jahren 2011 bis 2015 bei den Ergänzungsleistungen wegen der kommunalen Pflegefinanzierung um 45 Millionen Franken entlastet worden sei. An die insgesamt geforderten 45 Millionen Franken soll die bereits geleistete Zahlung von 15 Millionen Franken angerechnet werden. Es werden somit zusätzliche 30 Millionen Franken vom Kanton gefordert.
Regierung und Landrat wollten den Kanton auf Kosten der Gemeinden sanieren, den Gemeinden (klamm wie Birsfelden) die Kosten überwälzen. Kommt glaub ich nicht so gut an, also Ja.
Alex Gasser
Feb 8, 2018
Danke Franz für diese Zusammenstellung. Ich gestatte mir folgende Bemerkungen:
zu der Unvereinbarkeit: im letzten Jahrtausend, noch in den 40iger Jahren war es üblich, dass ein Patron einer Mittleren, ja sogar grösseren Firma, sich im Dorf- Verein- und Politleben engagierte. Dadurch war gewährleistet, dass er die Probleme von der Basis bis hinein in die Berner-Spitzen erkannte. Dass aus dieser Situation damals auch der Begriff “Sauhäfeli, Saudeggeli” kreiert wurde, ist mehr als verständlich. Aber so funktionierte damals unser Dorf- und Stadtleben resp. die Wirtschaft. Heute sollten jedoch klare Interessentrennungen herrschen.
zu Stimmrecht für Niedergelassene: das stellt sich die Frage, warum sich diese Leute nicht einbürgern lassen wollen, dann hätten sie das Wahl- und Stimmrecht. Auch: hätte ich als Schweizer in Deutschland oder Österreich das Wahl- und Stimmrecht als Niedergelassener? Ich weiss es nicht. Vielleicht Du Franz?
Wichtig scheint mir aber, dass zu Punkt 6 JA gestimmt wird.
Franz Büchler
Feb 8, 2018
Alle Angaben ohne Gewähr
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In der Schweiz
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• Der Kanton Jura gewährt Ausländern, die seit wenigstens zehn Jahren in der Schweiz und seit wenigstens einem Jahr im Kanton leben, das Stimm- sowie das aktive Wahlrecht auf kommunaler und kantonaler Ebene. Für Abstimmungen über die Kantonsverfassung ist das Stimmrecht allerdings ausgenommen. Das passive Wahlrecht ist lediglich für legislative Ämter auf kommunaler Ebene vorgesehen.
• Der Kanton Neuenburg gewährt seit dem Jahr 2000 Ausländern, welche über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit wenigstens fünf Jahren im Kanton leben, das Stimm- sowie das aktive Wahlrecht in kantonalen Angelegenheiten. Auf kommunaler Ebene wird das Stimm- und das integrale Wahlrecht jenen Ausländern gewährt, welche eine Niederlassungsbewilligung besitzen und seit mindestens einem Jahr im Kanton leben.
Die folgenden Kantone haben ein Ausländerstimm- und/oder ‑wahlrecht auf kommunaler Ebene eingeführt:
• Der Kanton Waadt gewährt seit dem Jahr 2003 Ausländern, welche seit wenigstens zehn Jahren in der Schweiz und seit wenigstens drei Jahren im Kanton leben, das Stimm- und das integrale Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten.
• Der Kanton Genf gewährt seit dem Jahr 2005 Ausländern, welche seit wenigstens acht Jahren in der Schweiz leben, das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten. Dies umfasst auch das Recht, Initiativen und Referenden zu unterzeichnen, allerdings kein Wahlrecht.
• Der Kanton Freiburg gewährt seit 2006 Ausländern, welche seit wenigstens fünf Jahren im Kanton leben, das Stimm- und das integrale Wahlrecht.
Die folgenden Kantone haben den Gemeinden das Recht eingeräumt, selbständig ein Ausländerstimm- und/oder ‑wahlrecht einzuführen:
• Der Kanton Appenzell Ausserrhoden gewährt dieses Recht seit 1995. Bislang haben die Gemeinden Wald, Speicher und Trogen davon Gebrauch gemacht.
• Der Kanton Graubünden führte 2003 eine weitgehend identische Regelung ein. Bislang haben 18 Gemeinden davon Gebrauch gemacht.
• Der Kanton Basel-Stadt erlaubt den Gemeinden, das Stimm- und Wahlrecht auf weitere Personengruppen auszudehnen, also wären beispielsweise auch unter 18-jährige erlaubt. Da die Stadt Basel von der Kantonsregierung regiert wird, kommt diese Möglichkeit lediglich für die beiden anderen Gemeinden, Riehen und Bettingen, in Frage, welche davon bislang keinen Gebrauch gemacht haben.
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Europäische Union (EU)
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• In der Europäischen Union dürfen alle EU-Bürger an den Kommunalwahlen ihres Hauptwohnsitzes teilnehmen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat er sich befindet. Da dieses Wahlrecht, das Bürgern eines Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat zusteht, an das gemeinsame Unionsbürgerrecht geknüpft ist, bleibt allerdings fraglich, ob es sich hierbei um ein Ausländerstimmrecht im eigentlichen Sinn handelt.
• In einigen EU-Ländern (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn)dürfen auch Nicht-EU-Bürger an Kommunalwahlen teilnehmen, wenn auch zum Teil nur Bürger bestimmter Länder und oft verbunden mit langen Wartefristen.
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Die Ausnahmen und Bedingungen sind sehr unterschiedlich siehe Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderstimm-_und_-wahlrecht#Situation_in_der_Europ%C3%A4ischen_Union
Alex Gasser
Feb 8, 2018
Danke Franz, leise rieselt der Schnee vom oberen ins mindere Birsfelden. man kann immer wieder lernen!