Am 15. Juni 2021 haben wir freu­dig berich­tet, dass das Bau­ge­such für die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­ons­an­la­ge auf der Kraft­werk­in­sel abge­lehnt wor­den ist. Zwar wur­den alle Argu­men­te der Ein­spre­chen­den unter den Tisch gewischt und nur einem Argu­ment statt­ge­ge­ben: der nicht vor­han­de­nen Zonenkonformität.
Die Freu­de haben wir im Schluss­satz rela­ti­viert: »Im Moment ist aller­dings noch nicht klar, ob die Gesuch­stel­ler dage­gen Ein­spra­che erhe­ben werden …«

Nun, die Was­serst­öff­ler haben gegen die­se Ableh­nung eine Beschwer­de ein­ge­reicht. Sie­he auch hier.

Nun sind die Ein­spre­chen­den auf­ge­for­dert bis am 20. Juli 2021 sich gegen die­se Beschwer­de zu weh­ren. Ob sie es tun?
Wie ver­hal­ten sich die Einsprechenden?
Bit­te melden!

Sicher wird sich der Basel­bie­ter Hei­mat­schutz dage­gen weh­ren, das heisst er klärt im Moment die nächs­ten Schrit­te ab. Und aus gut unter­rich­te­ter Quel­le wur­de auch bekannt, dass der Gemein­de Birs­fel­dens Abklä­run­gen auf Hoch­tou­ren lau­fen, aber noch nicht abge­schlos­sen und damit auch noch nicht spruch­reif sind.

Und da wir schon beim Basel­bie­ter Hei­mat­schutz sind, in einem ähn­li­chen Fall wur­de der Basel­bie­ter Hei­mat­schutz schon aktiv. Es ging damals um das Bau­ge­such für eine Foto­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Falt­dach des Kraftwerkgebäudes.
Damals liess die Eid­ge­nös­si­sche Kom­mis­si­on für Denk­mal­pfle­ge EKD ein Gut­ach­ten erstellen.
Das Gut­ach­ten kommt zu fol­gen­der Schluss­fol­ge­rung und zum Antrag:
»Auf­grund der oben aus­ge­führ­ten Erwä­gun­gen und der Beant­wor­tung der gestell­ten Fra­gen bean­tragt die Eid­ge­nös­si­sche Kom­mis­si­on für Denk­mal­pfle­ge, vom Vor­ha­ben gänz­lich abzu­se­hen, auf dem Falt­dach der Tur­bi­nen­hal­le des Kraft­werks Birs­fel­den Pho­to­vol­ta­ik-Panels anzu­brin­gen. Die­se Auf­bau­ten wür­den das Kul­tur­denk­mal als Gan­zes und als inte­gra­len Teil der Gesamt­an­la­ge in sei­ner Authen­zi­tät und Unver­sehrt­heit schwer beeinträchtigen.«

Die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­ons­an­la­ge ist nicht mehr, wie uns zu Beginn ein­ge­re­det wur­de, eine Sache des Kraft­werks und der IWB. Die Anla­ge soll von einer pri­va­ten Fir­ma »greenH2« betrie­ben werden.
In der Gesell­schaft ist also nicht mehr die Kraft­werk Birs­fel­den AG ver­tre­ten, son­dern nur noch IWB und Fritz Mey­er AG. Also soll eine pri­vat­recht­li­che Fir­ma im Erho­lungs­ge­biet Birs­fel­dens eine Was­ser­stoff­fa­brik bau­en, obwohl es im Hafen genü­gend Platz geben würde.
Und wozu der Was­ser­stoff ein­mal die­nen soll, kön­nen Sie auf einem Bild auf die­ser Web­site sehen (nur dass das Kraft­werk nicht zur Fir­ma gehört!):

Was von die­ser Ver­wen­dung für die Mobi­li­tät des Was­ser­stoffs zu hal­ten ist, kön­nen Sie im Birsfäld­erpünggt­li vom 6. Juli 2021 nachlesen.

Und wer wis­sen will, wel­che Erfah­run­gen in Wyh­len mit der Was­ser­stoff­pro­duk­ti­ons­an­la­ge gemacht wer­den und was sich in der glei­chen Sache in Augst tut, kann dies in der bz Basel nachlesen.

Es bleibt nun zu hof­fen, dass auch die­se Beschwer­de der Was­serst­öff­ler abge­lehnt wird.

Vom Leben und Sterben des Grafen Cagliostro 4
Wochenrückblick

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