Im Arti­kel 8 der Hafengeschichte(n) haben wir auch über die Moti­on 2018-164 von Jürg Wie­de­mann berich­tet. Die­se Moti­on wur­de als Pos­tu­lat über­wie­sen und nicht abgeschrieben.
Das Birsfäld­erpünggt­li schrieb am Schluss des Artikels:
»Das heisst, die Regie­rung muss am Ball blei­ben. Wahr­schein­lich war die­ser Vor­stoss für die wei­te­re Pla­nung in den Häfen gewich­tig. Ziel­bild Hafen Birs­fel­den 2040+ grüsst aus der Ferne.«

Gemäss § 34 Abs. 1c der Geschäfts­ord­nung des Land­rats obliegt der Geschäftsprüfungskommission die Vor­be­hand­lung der Vor­la­ge des Regie­rungs­ra­tes über den Stand der Bear­bei­tung der Motio­nen und Pos­tu­la­te, die nicht innert der gesetz­li­chen Frist seit der Über­wei­sung erfüllt wor­den sind.

Dazu hat die GPK nun eine Sam­mel­vor­la­ge (Bericht GPK) mit all den ver­bum­mel­ten Auf­trä­gen zusam­men­ge­fasst. Dar­un­ter war auch das Pos­tu­lat 2018-164 von Jürg Wie­de­mann. Das die Regie­rung nun abschrei­ben möchte.
Ein Pos­tu­lat beauf­tragt die Regie­rung zu prü­fen und zu berich­ten, ob ein Ent­wurf zu einem Erlass des Land­rats vor­zu­le­gen oder eine Mass­nah­me zu tref­fen ist.

Die Regie­rung war der Mei­nung, dass sie mit dem »Ziel­bild Hafen Birs­fel­den 2040+« den Auf­trag erfüllt habe und bean­trag­te Abschrei­bung. Begründung:
»Der Kan­ton Basel-Land­schaft, die Gemein­de Birs­fel­den und die Schwei­ze­ri­schen Rhein­hä­fen haben ein gemein­sa­mes Ziel­bild zur lang­fris­ti­gen Ent­wick­lung des Arbeits­ge­biets «Hafen Birs­fel­den» erar­bei­tet. Das Kern­ge­biet des Hafens soll aus­schliess­lich Arbeits­zo­ne blei­ben, das Gebiet Ster­nen­feld­stras­se West wird mit­tel­fris­tig zu einer gemisch­ten Nut­zung mit Sport- Gewerbe‑, Wohn- und Frei­flä­chen weiterentwickelt.
Vgl. Medi­en­mit­tei­lung vom 18.12.2019
Der Regie­rungs­rat bean­tragt, das Pos­tu­lat «2018/164» abzuschreiben.«

Die­se Mei­nung kann die GPK nicht tei­len und sagt:
»Das Pos­tu­lat 2018/164 soll nicht abge­schrie­ben wer­den. Eine Medi­en­mit­tei­lung genügt nicht.
Die GPK erwar­tet, dass die Beant­wor­tung wie üblich erfolgt. Die Frist sei des­halb um ein Jahr ab Land­rats­be­schluss zu verlängern.«

Das heisst, die Regie­rung hat, der Land­rat hat Nicht­ab­schrei­ben beschlos­sen, ein Jahr Zeit eine anstän­di­ge Beant­wor­tung des Pos­tu­lats vor­zu­neh­men. Mal schau­en, wie lan­ge der Regie­rungs­rat wie­der bummelt.

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Im nächs­ten Arti­kel schau­en wir uns das Leit­bild Natur mit unse­rem Hafen­blick an …

 

Rudolf Bussmann liest eigene Texte (32)
Mattiello am Mittwoch 20/24

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