Eigentlich müsste der kor­rek­te Titel heissen:
Der »Staatsver­trag zwis­chen den Kan­to­nen Basel-Stadt und Basel-Land­schaft betr­e­f­fend die Zusam­men­le­gung der Rhein­schiff­fahrts­di­rek­tion Basel und der Rhein­häfen des Kan­tons Basel-Land­schaft zu ein­er Anstalt öffentlichen Rechts mit eigen­er Rechtsper­sön­lichkeit unter dem Namen “Schweiz­erische Rhein­häfen” (“Ports Rhé­nans Suiss­es”, “Swiss Rhine Ports”) (Rhein­hafen-Ver­trag)« wird geboren.

Da hat­te sie nun seit 1941 einen Hafen, die Gemeinde Birs­felden. Und der Hafen stand 1941 mit dem ersten Kohleschiff erst ganz am Anfang. Der weit­ere Aus­bau erfol­gte Stück für Stück, respek­tive Bau­recht um Bau­recht, ver­wal­tet vom Kan­ton Basel-Landschaft.

Etwas, das bald am Anfang anstand, war Ver­wal­tung und Admin­is­tra­tion des Hafens. Z.B. auch die Organ­i­sa­tion des Schif­fverkehrs, denn der funk­tion­ierte von Basel an rhein­aufwärts als »Ein­bahn­strasse«. Erst nach der Ferig­stel­lung des Kraftwerks wurde der Rhein bis zur Johan­niter­brücke so aus­getieft, dass er in bei­den Rich­tun­gen gle­ichzeit­ig befahren wer­den konnte.
Die Gesamtheit der Anla­gen (Au, Birs­felden, St. Johann und Klein­hünin­gen) wur­den als »Rhein­häfen bei­der Basel« beze­ich­net. Durch Vere­in­barun­gen 1946 und 1959 hat­te der Kan­ton Basel-Land­schaft dem Basler Rhein­schiff­fahrt­samt die Direk­tion der Land­schäftler Häfen und auch die Bear­beitung der den Kan­ton betr­e­f­fend­en Fra­gen der Rhein­schiff­fahrt übertragen.

Und damit war ja alles in But­ter. Oder? Sich­er nicht, denn Birs­felden war ja für die ganze Infra­struk­tur wie Wass­er, Abwass­er, Strassen, Feuer­wehr, etc. verantwortlich.
Und so kom­men wir zum Par­la­ment, dem Lan­drat. Am 19. Juni 1997 reichte Peter Meschberg­er im Lan­drat ein Pos­tu­lat ein:

1997-132 Pos­tu­lat von Peter Meschberg­er, SP:
Schaf­fung ein­er einzi­gen überkantonalen Rheinhafenverwaltung

In den bei­den Hal­bkan­to­nen beste­hen zwei getren­nte Rhein­hafen­ver­wal­tun­gen und zwei unter­schiedliche kan­tonale Rhein­hafenge­set­ze. Dies führt neben grossem Aufwand auch dazu, dass die Stan­dorte sich konkur­ren­zieren und eine gemein­same Pla­nung für den schweiz­erischen Teil des Ober­rheins schwierig macht.
Der Trans­port auf dem Rhein wird konkur­ren­ziert durch den Trans­port auf Schiene und Strasse. Mit ein­er kostengünstigen Admin­is­tra­tion und ein­er gemein­samen Pla­nung und Organ­i­sa­tion aller drei Häfen kön­nte Einiges getan wer­den, um die Attrak­tiv­ität der Rhein­schif­fahrt zu verbessern.

Wir bit­ten darum die Regierung zu prüfen,
- ob es mögliche wäre alle drei Rhein­häfen durch den Kan­ton Basel-Land­schaft zu ver­wal­ten und
- ob es möglich wäre, die kan­tonalen Rhein­hafen-Geset­zge­bun­gen von Basel-Stadt an die von Basel-Land­schaft anzugleichen,
- zu bericht­en, welche Vor- und Nachteile auf die regionale und schweiz­erische Wirtschaft eine Zusam­men­le­gung hätte,
- welche [finanziellen Fol­gen sich ergeben würden.

Wenn der gute Peter Meschberg­er geah­nt hätte, welche Law­ine er mit seinem Pos­tu­lat los­ge­treten hat, ob er wohl das Pos­tu­lat ein­gere­icht hätte? Es wurde näm­lich erst 10 Jahre später mit dem Staatsver­trag beant­wortet. Gefragt, was er dazu meine, sagte er:
»Wenn Poli­tik so ein­fach wäre, kön­nte man sie ja gle­ich sein lassen.
Bekan­ntlich war ich von 1975 bis 1983 und dann wieder von 1995 bis 2003 Mit­glied des Lan­drates. Und in dieser Zeit habe ich wenige der­ar­tige Vorstösse im Lan­drat ein­gere­icht. Aber alle waren bis aufs Hin­ter­ste durch­dacht. Alle Vor- und Nachteile wur­den gegeneinan­der aufge­wogen. Und erst wenn ich 100-prozentig hin­ter der Forderung und allen möglichen Kon­se­quen­zen ste­hen kon­nte, habe ich sie ein­gere­icht. So habe ich es auch in all mein­er Zeit als Gemein­de­poli­tik­er gehalten.
Wenn du eine echte Antwort auf deine Frage willst, dann benötige ich mehr als nur einen oder zwei Sätze. Das hat eben auch eine län­gere Geschichte. Sie dürfte auch etwas inter­es­san­ter und auf­schlussre­ich­er sein, als  offen­bar ver­mutet. Also wenn du willst, schreibe ich diesen Auf­satz gerne.«

Wir kom­men gerne in einem der näch­sten Beiträge auf dieses Ange­bot zurück.

Andere Par­la­men­tari­er hat­ten andere Anliegen, die sich zum Teil schon auf den ange­dro­ht­en »Staatsver­trag über die Zusam­men­le­gung der Rhein­schiff­fahrts­di­rek­tion Basel und der Rhein­häfen des Kan­tons Basel-Land­schaft zu ein­er Anstalt öffentlichen Rechts mit eigen­er Rechtsper­sön­lichkeit unter dem Namen «Schweiz­erische Rhein­häfen» («Ports Rhé­nans Suiss­es», «Swiss Rhine Ports») (Rhein­hafen-Ver­trag)« (nach­fol­gend nur noch Staatsver­trag genan­nt) bezogen.
So z.B. mit eine Motion:

2005–43 Motion Georges Thüring
Zusam­men­le­gung der Rhein­häfen der Kan­tone Basel-Land­schaft und Basel-Stadt

Dieser Staatsver­trag mit Basel-Stadt zur Zusam­men­le­gung der Rhein­häfen darf nicht überstürzt abgeschlossen werden.
Antrag:
Der Staatsver­trag mit dem Kan­ton Basel-Stadt über die Zusam­men­le­gung der Rhein­häfen bei­der Basel ist zurückzustellen.
Unter Berücksichtigung der stark rückläuHgen Entwick­lung in den Rhein­häfen bei­der Basel in den let­zten 15 Jahren, der beste­hen­den Hafenka­paz­itäten und neuer Hafen­pro­jek­te in der Region Basel (inkl. Rhe­in­felden), mit­tel- und langfristiger Per­spek­tiv­en der Rhein­schiff­fahrt sowie verkehrs­planer­isch­er Fra­gen und raum­planer­isch­er Über­legun­gen ist eine aus­sagekräftige Prog­nose über den künftigen Flächenbe­darf der Rhein­häfen in der Region Basel zu erar­beit­en. Nur was mit­tel- und langfristig in unserem Kan­ton wirk­lich als Hafenare­al benötigt wird, ist mit Basel-Stadt zusam­men­zule­gen und dem neuen Unternehmen „Schweiz­erische Rhein­häfen” zur Bewirtschaf­tung zu übergeben. Die übrigen Gebi­ete sind gemäss Auss­chei­dung im Region­alplan Sied­lung bzw. im kan­tonalen Richt­plan als nor­male Bau­zo­nen in die Pla­nung­shoheit der Gemein­den zu übergeben.

Der Lan­drat lehnt die Über­weisung der Motion 2005/043 mit 45:33 Stim­men bei 3 Enthal­tun­gen ab.

Oder z.B. auch:

2005-222 Motion von Reg­u­la Meschberger
Anpas­sung des Rheinhafengesetzes

Der Regierungsrat wird beauf­tragt, das Rhein­hafenge­setz so abzuän­dern, dass sich die “Spezial­zone Hafenge­bi­et” im Birs­felder Hafen auf das für den Hafen­be­trieb notwendi­ge Are­al beschränkt.
Reg­u­la Meschberg­er zeigt sich froh darüber, dass der Regierungsrat bere­it sei, ihr Anliegen zumin­d­est als Pos­tu­lat ent­ge­gen zu nehmen. Sie bit­tet jedoch drin­gendst, eine Änderung des Rhein­hafenge­set­zes tat­säch­lich ins Auge zu fassen. 

Sie erk­lärt sich mit der Ent­ge­gen­nahme als Pos­tu­lat einverstanden.

Hier klingt etwas an, näm­lich der überdi­men­sion­ierte Hafen­perime­ter, der uns sich­er immer wieder beschäfti­gen wird und mit ein Grund war, warum Birs­felden den Staatsver­trag haushoch ablehnte.
Andere woll­ten über­haupt nichts mehr wis­sen von einem Staatsver­trag. Z.B.:

2005/228 Pos­tu­lat der SVP-Fraktion
Rhein­häfen-Fusion: Abbruch der Verhandlungen

Auf­grund der Reak­tio­nen zur Vernehm­las­sungsvor­lage und auf­grund des sei­theri­gen Ver­hal­tens des Ver­hand­lungspart­ners Basel-Stadt zeich­net sich ab, dass für die geplante Fusion keine tragfähige Grund­lage für die Konzep­tidee “Rhein­häfen bei­der Basel” beste­ht. Wir fordern den Regierungsrat deshalb zum Abbruch der Ver­hand­lun­gen auf.

Abgelehnt wird eine Über­weisung des Pos­tu­lats 2005/228, und zwar mit 55:23 Stim­men bei 3 Enthaltungen.

Christoph Rudin dachte da schon etwas weit­er, aber vielle­icht war es auch nur so etwas wie Verzögerungstak­tik? Er postulierte:

2006–26 Pos­tu­lat von Christoph Rudin
Tri­na­tionaler Mas­ter­plan Rheinhafen

Die Unterze­ich­neten beantra­gen dem Regierungsrat, zusam­men mit Basel-Stadt, Deutsch­land und Frankre­ich einen Mas­ter­plan über die Nutzung der Häfen Basel St. Johann und Kly­beck, Birs­felden, Auhafen Mut­tenz, Weil-Friedlin­gen und Hüningen zu erar­beit­en und dem Lan­drat darüber zu berichten.

Stel­lung­nahme des Regierungsrates:
Bezüglich ein­er tri­na­tionalen Koor­di­na­tion der Hafen­nutzung muss darauf hingewiesen wer­den, dass zwis­chen dem Hafen­be­trieb in den Rhein­häfen bei­der Basel und dem­jeni­gen in Deutsch­land und Frankre­ich ein entschei­den­der Unter­schied beste­ht. Während in der Schweiz das eigentliche Hafenum­schlags­geschäft bewusst der Pri­vatwirtschaft über­lassen wurde und damit den Geset­zen des freien Mark­tes fol­gt, sind im Aus­land die Häfen auch Hafenum­schlags­be­treiber. Entsprechend beschränkt sich die Auf­gabe der Rhein­häfen bei­der Basel auf die Zurver­fü­gung­stel­lung von Hafenare­al und Infra­struk­tur sowie auf die Durch­set­zung und Kon­trolle der im Gesetz vorge­se­henen Vorschriften und Bes­tim­mungen. Die unweiger­lich notwendi­gen Lenkungs­mass­nah­men in der Folge der Umset­zung eines Mas­ter­planes dürften daher auf mas­sive Schwierigkeit­en stossen.
Im Sinne eines real­is­tis­chen, schrit­tweisen Vorge­hens wurde die Vor­lage zum Staatsver­trag über die Zusam­men­le­gung der Rhein­häfen bei­der Basel unter­bre­it­et. Diese Vor­lage umfasst auch einen Busi­ness­plan und eine Entwick­lungsstrate­gie, sowie einen Abschnitt über die Beteili­gung am Rhein­hafen Weil. Im Falle ein­er Annahme dieser Vor­lage kön­nen anschliessend die Möglichkeit­en über eine erweit­erte tri­na­tionale Zusam­me­nar­beit abgek­lärt werden.

Nach ein­er Vernehm­las­sung und all dem Geplänkel im Par­la­ment kam dann die Quin­tes­senz:

2006-165 (1) Volk­swirtschafts- und Gesund­heit­skom­mis­sion, Staatsvertrag
Zusam­men­le­gung der Rhein­schiff­fahrts­di­rek­tion Basel und der Rhein­häfen des Kan­tons Basel-Land­schaft (Rhein­hafen-Ver­trag); Part­ner­schaftlich­es Geschäft

Der Regierungsrat unter­bre­it­et dem Lan­drat den gemein­sam mit dem Regierungsrat von Basel-Stadt erar­beit­eten Staatsver­trag sowie den dazuge­höri­gen Bericht betr­e­f­fend Zusam­men­le­gung der Rhein­schiff­fahrts­di­rek­tion Basel und der Rhein­häfen des Kan­tons Basel-Land­schaft (Rhein­hafen-Ver­trag).
Im Zusam­men­hang mit diesem Bericht nimmt der Regierungsrat auch Stel­lung zu den fol­gen­den vier hängi­gen par­la­men­tarischen Vorstössen.

Diese betrafen unter anderen das Pos­tu­lat von Christoph Rudin und eben das Pos­tu­lat von 1997 von Peter Meschberg­er 10 Jahre nach dessen Einreichung.

Und dann fol­gte der Antrag des Regierungsrates:

2006-165 (2) Volk­swirtschafts- und Gesundheitskommission
Staatsver­trag, Gemein­samer Bericht

Mit Antrag an Lan­drat BL und Gross­rat BS:
Der Staatsver­trag zwis­chen den Kan­to­nen Basel-Stadt und Basel-Land­schaft betr­e­f­fend die Zusam­men­le­gung der Rhein­schiff­fahrts­di­rek­tion Basel und der Rhein­häfen des Kan­tons Basel-Land­schaft zu ein­er Anstalt öffentlichen Rechts mit eigen­er Rechtsper­sön­lichkeit unter dem Namen “Schweiz­erische Rhein­häfen” (“Ports Rhé­nans Suiss­es”, “Swiss Rhine Ports”) (Rhein­hafen-Ver­trag) vom 13./20. Juni 2006 wird genehmigt.

Und er wurde vom Lan­drat genehmigt und kam am 17. Juni 2007 zur Abstimmung.

Titel­bild: Büch­ler, Lan­dratssaal und Regierungs­ge­bäude: Kan­ton Basel-Landschaft

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