Unterdessen sind wir bei Artikel 37 der Hafengeschichte(n) angekommen. Eine stattliche Serie. Mit dem Erscheinen von Artikel 26 am 7. Juli 2020 haben wir folgenden Aufruf gestartet:
Mit 27 Artikeln haben wir (Christoph Meury und Franz Büchler) Sie in der vergangenen Zeit (vom 2. April bis am 3. Juli) mit Hafengeschichte(n) versorgt. Geschichtliches, Ökonomisches und Politisches.
Nun stehen für viele die Ferien vor der Tür und darum möchten wir eine Zäsur machen. Oder besser vielleicht eine Denkpause, eine Pause zum Denken.
Wir möchten Sie, liebe Leserinnen und Leser, und alle innerhalb der Gemeinde Birsfelden politisch Aktiven wie Kommissionsmitglieder, Mitglieder des Gemeinderates und des Landrates, sowie die Parteipräsidenten und Parteipräsidentinnen auffordern, für Ihre Gemeinde aktiv zu werden.
In einem Mail an diese Politiker und Politkerinnen haben wir versprochen, dass wir etwa zwei Wochen nach den Sommerferien über die Reaktionen berichten werden.
Nun hat die dritte Partei reagiert. Je nach Eingang, werden wir auch die weiteren Stellungnahmen publizieren.
Antrag 1 Meury / Büchler
Antrag: Der Gemeinderat beschliesst die Parzelle 1550 aus der Spezialzone «Kraftwerk und Erholungseinrichtungen« zu nehmen und in eine Zone als reine Erholungs- und Grünzone umzuwandeln.
Die zukünftige Entwicklung der Parzelle 1550 soll im STEK präzisiert/korrigiert werden. Die Parzelle 1550 steht für Wohnnutzung zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Die Gemeindeversammlung soll abschliessend darüber befinden.
Stellungnahme des Vorstands der SP Birsfelden:
Da aus Sicht der SP bauliche Tätigkeiten aus raumplanerischen Gründen sowieso nicht in Frage kommen, unterstützten wir den Antrag, die Parzelle 1550 in die Grünzone oder in eine „Spezialzone Grünzone und Erholungseinrichtungen“ umzuzonen. Für die SP wäre es sogar wünschenswert das Gebiet „Biotop Schleuse“ in eine Spezialzone „Naturschutz Stausee“ umzuzonen.
Antrag 2 Meury / Büchler
Antrag: Die Gemeinde Birsfelden beantragt beim Kanton Basel-Landschaft die Unterschutzstellung des Gesamtareals des Kraftwerks Birsfelden unter den Denkmalschutz. Die bisherige kommunale Unterschutzstellung einzelner Gebäudeteile soll explizit auf das Gesamtareal ausgeweitet werden (Umgebungsschutz).
Stellungnahme des Vorstands der SP Birsfelden
Aus Sicht der SP ist der Kraftwerksbau unter Denkmalschutz zu stellen. Obwohl beim Bau ein Gesamtkonzept mit den umliegenden Räumen erarbeitet und erstellt worden ist, sind wir aber nicht der Meinung, dass die Unterschutzstellung des Kraftwerks automatisch auch den Schutz der umgebenden Grünflächen bedeuten würde. Da es für Antragsteller in diesem Bereich offenbar aber prioritär um die Grünerhaltung der Kraftwerksumgebung geht, scheint uns dieser Antrag für diese Sache als nicht wirklich zielführend. Der Vorstand der SP würde aber für die Unterstützung des Antrags animieren.
Antrag 3 Meury / Büchler
Antrag: Erwerb der Parzellen im Gebiet «Sternenfeld West« durch die Gemeinde Birsfelden. Wir bitten die Gemeinde dieses Vorgehen zu prüfen und allfällige Schritte für den Erwerb/Kauf beim Kanton einzuleiten.
Stellungnahme des Vorstands der SP Birsfelden
Land zu besitzen, ist für eine Gemeinde grundsätzlich gut und gibt ihr mehr Autonomie. Der Vorstand der SP glaubt aber nicht, dass der Besitz der Parzellen westlich der Sternenfeldstrasse einen Vorteil für die Gemeinde bringen würde, da die Gemeinde ja über das Zonenreglement mitredet, wenn es um die Nutzung dieser Parzellen geht. Ein möglicher Kauf könnte die Gemeinde finanziell so belasten, dass ihre Autonomie in anderen Belangen noch stärker eingeschränkt würde.
Trotzdem kann gegen eine Prüfung, die ja mit einer klaren Auslegeordnung und einer Stellungnahme des Gemeinderates zusammenhängen würde, nichts eingebracht werden.
Wir möchten aber zusätzlich zu bedenken geben, dass wir uns grundsätzlich nirgends, auch nicht in einem Gewerbe- und Industriegebiet, leisten können, die Nutzung nur auf den Profit abzustellen. Auch in einem Gewerbe- und Industriegebiet müssen Freiräume und Natur Platz haben und dies speziell im Hafenareal Birsfelden. Der Landrat hat dies realisiert und den Schweizerischen Rheinhäfen diesbezüglich Auflagen gemacht.
Vorstand der SP Birsfelden
Christoph Meury
Aug 27, 2020
Anmerkung zum Antrag 2 und der SP-Stellungnahme
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Zur Klärung: Nicht die Gemeinde Birsfelden befindet über die Unterschutzstellung des Kraftwerks unter den Denkmalschutz, sondern es ist der Kanton, respektive die kantonale Denkmalpflege, welche die Unterschutzstellung fachlich prüft und eine entsprechende Empfehlung abgibt. Die Gemeinde kann eine entsprechende Prüfung lediglich beantragen. Das ist das Ziel des Antrags.
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Das Kraftwerk Birsfelden ist eine einmalige Industrieanlage zur Produktion von Energie aus Wasserkraft, welche aus Sicht der Antragsteller in ihrer Gesamtheit erhalten werden sollte. Das architektonisch einmalige Bauwerk muss geschützt und erhalten werden. Zur Anlage gehört integral aber auch die Kraftwerkinsel, die angrenzende Schleusenanlage, inkl. der Parzelle 1550. Es die Aufgabe des BL Heimatschutzes und der BL Denkmalpflege die Gesamtanlage betreffend Schutzwürdigkeit professionell zu prüfen.
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Anmerkung zum Antrag 3 und der SP-Stellungnahme
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Mit dem Erwerb der Areale «Sternfeld West« gewinnt Birsfelden die Planungshoheit über das gewerbliche Entwicklungsgebiet westlich der Sternenfeldstrasse. Eine Gewinnmaximierung ist nicht das Ziel der Antragsteller. Aus Sicht der Antragsteller ist es aber stossend, wenn die Gemeinde «Sternenfeld West« auf Kosten der SteuerzahlerInnen durch eine teuere Quartierplanung aufwertet und den dadurch gewonnen Mehrwert dem Kanton auflagenfrei schenkt. Ein Kauf wäre eine Investition in die Zukunft und würde der Gemeinde nicht nur den planerischen Mehrwert garantieren, sondern auch die zukünftigen Baurechtszinsen. Mit dem Erwerb hat die Gemeinde zudem die Möglichkeit über die Vergabe der Areale zu entscheiden und kann Firmen bevorzugen, welche ihren Geschäftssitz und damit ihr Steuerdomizil in Birsfelden haben. Auch diese Option ist ein nachhaltiges Plus für die Gemeindefinanzen. Bleiben die Areale im Kantonsbesitz kassiert der Kanton den geschaffenen Mehrwert und die Gemeinde hat das Nachsehen und bleibt auf den Kosten der QP-Entwicklung sitzen. Verkürzt: Der Aufwand der QP-Entwicklung wird sozialisiert und von der SteuerzahlerIn bezahlt und der Gewinn (Mehrwert, Pachtzins) wandert (wie gewohnt) nach Liestal zum Kanton. Diesen unattraktiven Kreislauf wollen die Antragsteller mit ihrem Ansinnen durchbrechen und der Gemeinde ein Optimum an Handlungs- und Gestaltungsfreiheit zusichern.