Mit dem har­ten, aber berech­ti­gen Urteil von Pech­manns “Das Kapi­tal hat den Staat in Gei­sel­haft genom­men” ende­te die letz­te Fol­ge. Was wäre also zu tun?

Der Ver­such, die Macht des Kapi­tals durch eine radi­ka­le, vom Staat durch­ge­setz­te sozia­le Neu­ord­nung zu bre­chen, wie es der Kom­mu­nis­mus ver­such­te, hat sich im wahrs­ten Sin­ne als geschicht­li­cher Rohr­kre­pie­rer erwie­sen. Auch die anar­chis­ti­sche Idee, sowohl Kapi­tal als auch Staat schlicht­weg abzu­schaf­fen und durch dem Gemein­wohl ver­pflich­te­te regio­nal orga­ni­sier­te wirt­schaft­li­che Struk­tu­ren zu erset­zen, erweist sich heu­te ange­sichts der hoch­kom­ple­xen welt­wei­ten wirt­schaft­li­chen Ver­net­zung als zwar schö­ner, aber unrea­lis­ti­scher Traum.

Von Pech­mann holt nun ein­fach den Zau­ber­stab her­vor, wan­delt ein Wört­chen in ein ande­res um, und — Ei des Kolum­bus! — öff­net sich die Sack­gas­se und gibt den Blick auf völ­lig neue wirt­schaft­li­che und gesell­schaft­li­che Per­spek­ti­ven frei. Doch zuerst noch ein­mal sei­ne Dia­gno­se der aktu­el­len Problematik:
Die­se oft beklag­te Ent­wick­lung des öko­no­mi­schen Sys­tems … zum glo­ba­len “finanz­ge­trie­be­nen Kapi­ta­lis­mus” ist weder eine zufäl­li­ge Abfol­ge von his­to­ri­schen Ereig­nis­sen oder öko­no­mi­schen Theo­rien noch das Resul­tat psy­chi­scher Dis­po­si­tio­nen wie der zuneh­men­den Gier, son­dern erscheint als logi­sche Kon­se­quenz einer nor­ma­tiv-recht­li­chen Ord­nung, die das pri­va­te Eigen­tum pri­vi­le­giert und ihm das All­ge­mein­wohl unter- oder nach­ord­net. (…)
Daher ist die Fol­ge der Domi­nanz des Kapi­tals, dass die Staa­ten dem Wohl ihrer Nati­on nach den all­ge­mei­nen Grund­sät­zen der sozia­len Ver­träg­lich­keit der Güter­ver­tei­lung und der öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keit der Güter­ver­tei­lung und ‑kon­sum­ti­on nur inso­weit die­nen kön­nen, als es im pri­va­ten Inter­es­se der Kapi­tal­ei­gen­tü­mer liegt und deren Ver­wer­tungs­in­ter­es­se nicht verhindert. 

Wie kann nun die Prio­ri­tät der Inter­es­sen umge­kehrt wer­den, sodass der dem All­ge­mein­wohl die­nen­de Gebrauch des Kapi­tals an ers­te Stel­le gesetzt wird? Von Pech­mann hat die Lösung:
Im Arti­kel 14 des deut­schen Grund­ge­set­zes steht im Absatz 2: Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem All­ge­mein­wohl die­nen. Neu muss es heis­sen: Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch muss zugleich dem All­ge­mein­wohl dienen. 

Klei­ne Wort­spie­le­rei? Ganz und gar nicht, denn
durch die­se Ände­rung wird der dem All­ge­mein­wohl die­nen­de Gebrauch des Eigen­tums aus einem recht­lich nicht bin­den­den Pos­tu­lat zu einer recht­lich bin­den­den Norm. Zwar wird in die­sem Fall das pri­va­te Eigen­tum gleich­falls gewähr­leis­tet; aber die Gewähr­leis­tung geschieht nicht schlecht­hin, sondern unter der Bedin­gung, dass sein Gebrauch dem All­ge­mein­wohl dient. Durch die Ände­rung wird der dem All­ge­mein­wohl die­nen­de Gebrauch des Eigen­tums der pri­mä­re, der freie Gebrauch hin­ge­gen der sekun­dä­re. Was durch die­se Bedin­gung recht­lich aus­ge­schlos­sen ist, ist daher weder das pri­va­te Eigen­tum noch das Erbrecht.
Es ist viel­mehr der kapi­ta­lis­ti­sche Cha­rak­ter des Eigen­tums, inso­fern es die Funk­ti­on hat, sei­nen Wert exklu­siv für den pri­va­ten Eigen­tü­mer zu ver­meh­ren. Denn in die­ser Funk­ti­on bewirkt es, wie gese­hen, zum einen die sozia­le Spal­tung der Nati­on in Klas­sen, in Kapi­tal­ei­gen­tü­mer und in Nicht-Eigen­tü­mer, in Rei­che und Arme und blo­ckiert zum ande­ren durch Exklu­si­on den Dienst am Allgemeinwohl.

Wenn es daher zur Auf­ga­be des Natio­nal­staa­tes gewor­den ist, auf sei­nem Ter­ri­to­ri­um dem All­ge­mein­wohl nicht nur der gegen­wär­ti­gen, son­dern auch der kom­men­den Genera­tio­nen zu die­nen, dann fin­det das staat­li­che Han­deln unter die­ser ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedin­gung nicht mehr sei­ne Gren­ze am gewähr­leis­te­ten Recht des pri­va­ten Eigen­tü­mers, über sei­ne Sache nach frei­em Ermes­sen zu ver­fü­gen und ande­re vom Gebrauch aus­zu­schlies­sen.  Viel­mehr wird es zur Auf­ga­be des Staa­tes, sowohl den Inhalt des­sen zu bestim­men, wor­über als Eigen­tum pri­vat ver­fügt wird, als auch die Gren­zen, in denen sein Gebrauch frei ist. 

Tönt gut, nur: Wie gross ist die Chan­ce, dass es zu einem solch grund­le­gen­den Wech­sel kommt? Ver­fech­ter eines unge­hin­der­ten Neo­li­be­ra­lis­mus, für die der Staat ein läs­ti­ges Hin­der­nis für eine wirk­lich glo­ba­le Markt­wirt­schaft ist, wer­den Zeter und Mor­dio schrei­en, dass ihre viel­ge­lieb­te Frei­heit — oder was sie dar­un­ter ver­ste­hen — zu dras­tisch ein­ge­schränkt wer­de. Jene weni­gen, die rea­li­siert haben, dass das Über­le­ben der Mensch­heit ganz ent­schei­dend davon abhängt, dass der Schritt vom “Ich” zum “Wir” gelingt, sind zur­zeit noch ziem­lich ein­sa­me Rufer.

Aber das könn­te sich ange­sichts der Häu­fung all der Kri­sen, denen wir heu­te gegen­über­ste­hen, auch bald ein­mal ändern.

Fort­set­zung am kom­men­den Frei­tag, den 30. Juni.

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