Wenn die ökol­o­gis­che Dimen­sion zum kon­sti­tu­tiv­en Bestandteil eines kün­fti­gen Eigen­tums-rechts wer­den soll, wie es von Pech­mann fordert, dann dürfen
.. die ökonomis­che Dimen­sion der Zweck­mäs­sigkeit, nach der über die natür­lichen Dinge ver­fügt wird, und die ökol­o­gis­che Dimen­sion der Nach­haltigkeit, nach der sie Bestandteile natür­lich­er Kreis­läufe sind, … in nor­ma­tiv­er Hin­sicht keine zwei getren­nte Rechtssphären bilden, son­dern gehören von vorne­here­in in die Def­i­n­i­tion der Sache des Eigen­tums. Ein Vorschlag für die Geset­zge­bung lautet daher:
Sachen im Sinne des Geset­zes sind kör­per­liche Gegen­stände als Bestandteil des irdis­chen Systems.
Diese Def­i­n­i­tion der Sache schliesst aus, dass über sie frei und nach Belieben ver­fügt wer­den kann, da in ihr der Zwang zur Nach­haltigkeit des Gebrauchs imple­men­tiert ist.
(Sämtliche Auszüge aus Alexan­der von Pech­mann, Die Eigen­tums­frage im 21. Jahrhundert)

Um das zu illus­tri­eren, bringt von Pech­mann das Beispiel des “Erfind­ers” des Nach­haltigkeits-prinzips, Forstwirtschafter Hans Carl von Car­lowitz. Dieser forderte schon im Jahre 1732, als der Rohstoff Holz dank mas­sivem Kahlschlag im 17./18. Jahrhun­dert knapp wurde, man könne zwar einen einzel­nen Baum als ein abge­tren­ntes und isoliertes Ding betra­cht­en und als Rohstoff nutzen. Aber ander­er­seits müsse man den Baum auch als inte­gralen Bestandteil des Waldes betrachten,
sodass der “Nutzung” des einzel­nen Baumes die “Con­ser­va­tion” des ganzen Waldes entsprechen müsse. Nur unter dieser, den beliebi­gen Gebrauch des Gegen­standes ein­schränk­enden Bedin­gung gebe es “eine con­tinuier­liche beständi­ge und nach­haltige Nutzung” des Holzes.

Leuchtet sehr ein. Deshalb fol­gert Pech­mann, müsse
die Sache des Eigen­tums als ein äusseres begren­ztes Ding zu sein­er Nutzung und zugle­ich als inte­graler Bestandteil des Erdganzen begrif­f­en wer­den. (…) Es ist … ver­ant­wor­tungs­los, nach der beste­hen­den Eigen­tum­sor­d­nung vorauszuset­zen, die rechtliche Sache des Eigen­tums existiere in Gestalt einzel­ner Dinge oder begren­zter Ter­ri­to­rien, über die der jew­eilige Eigen­tümer nach eigen­em Ermessen ver­fü­gen könne.

Genau das aber ver­langte z.B. der neolib­erale Ökonom Michael A. Heilperin. Er anerkan­nte zwar, dass die Erde eine einzige Ein­heit sei, die man nicht in gle­ich­w­er­tige oder unab­hängige Teile oder von einan­der unab­hängige Teile zer­legen könne. Aber angesichts der Tat­sache, dass die poli­tis­che Teilung des Plan­eten mit sein­er physikalis­chen Struk­tur nicht übere­in­stimme, gelte es den freien Welthandel zwis­chen den Natio­nen zu forcieren, — das heisst aber nichts anderes als die Aus­plün­derung des Plan­eten durch eine Vielzahl kap­i­tal­is­tis­ch­er Privateigentümer.

Eine andere mögliche — und gegen­teilige — Schlussfol­gerung wäre natür­lich, dafür zu sor­gen, dass eine den ver­schiede­nen Natio­nen über­ge­ord­nete Instanz die über­lebenswichti­gen ökol­o­gis­chen Erken­nt­nisse in eine neue Eigen­tum­sor­d­nung implementiert.

Im mit­te­lal­ter­lichen Lehenssys­tem war diese über­ge­ord­nete Instanz Gott. Aber wer soll sie heute sein?

Ideen sind gefragt. Eine mögliche Antwort auf diese Gretchen­frage sparen wir uns auf die näch­ste Folge

am kom­menden Fre­itag, den 5. Mai auf.

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