Alex­an­der von Pech­mann zieht den Schluss aus den vor­her­ge­gan­ge­nen Aus­füh­run­gen, dass der Begriff “Eigen­tum” nicht von vorn­her­ein klar defi­niert ist:
Wer als Eigen­tü­mer aner­kannt wird, was die Sache ist, die ihm recht­lich zuge­hört, und wel­cher Gebrauch ihm recht­lich zuer­kannt wird, ergibt sich nicht aus dem Begriff selbst; sie hän­gen von der jewei­li­gen Wil­lens­ge­mein­schaft ab, in der die­ses Recht gilt.

Hin­sicht­lich des pri­va­ten Eigen­tums kön­nen daher alle oder eini­ge Men­schen oder auch nur Einer (Gott) als die Rechts­per­son aner­kannt sein, der die Sache inner­lich und exklu­siv zuge­hört. Hin­sicht­lich des Gemein­ei­gen­tums hin­ge­gen ist es ein bestimm­tes Kol­lek­tiv; die­ses kann ent­we­der eine poli­ti­sche Gemein­schaft … oder eine Pro­duk­ti­ons- oder Nut­zungs­ge­mein­schaft als Betrieb oder Genos­sen­schaft sein.
((Sämt­li­che Aus­zü­ge aus Alex­an­der von Pech­mann, Die Eigen­tums­fra­ge im 21. Jahrhundert)

Je nach Eigen­tums­ord­nung steht dann z.B. das Recht auf belie­bi­gen Gebrauch und Ver­meh­rung einer Sache, oder die Pflicht, damit dem Gemein­wohl zu die­nen, im Vor­der­grund. Wel­che Ord­nung gilt, rich­tet sich nach den Prio­ri­tä­ten, die sich eine Gesell­schaft setzt:
Die Aner­ken­nung der einen oder ande­ren Eigen­tums­ord­nung durch eine recht­set­zen­de Wil­lens­ge­mein­schaft hängt … offen­bar davon ab, ob in ihr die öko­no­mi­schen Fra­gen der Effi­zi­enz und Pro­duk­ti­vi­tät oder die ethisch-mora­li­schen Fra­gen der sozia­len Gerech­tig­keit im Zen­trum der poli­ti­schen Pro­blem­be­ar­bei­tung stehen.

Was sind die Vor- und Nach­tei­le des pri­va­ten Eigen­tums­rechts ver­gli­chen mit dem Gemeineigentum?

Der Vor­teil des pri­va­ten Eigen­tums­rechts besteht dar­in, dass der Gebrauch der Sache klar gere­gelt ist. Es herrscht ein Wil­le, der Wil­le des Eigentümers.
Die­sen Vor­zug hat­te schon Aris­to­te­les in Aus­ein­an­der­set­zung mit Pla­ton benannt: Wenn jedem das Sei­ne zukommt …, wer­de der Streit um die Sache weg­fal­len; und wenn jeder für das Sei­ne sorgt, wer­de man mehr zustan­de brin­gen, da jeder nach sei­nem Nut­zen strebe.
Dass Aris­to­te­les durch­aus klar sah, zeigt sich z.B. am Deba­kel der land­wirt­schaft­li­chen Zwangs­kol­lek­ti­vie­rung in der Sowjet­uni­on. Die zwangs­kol­lek­ti­vier­ten Bau­ern trau­er­ten ihrem Eigen­tum nach, was zu noto­risch schlech­ten Erträ­gen der Kol­cho­sen führte.
Der gros­se Nach­teil des pri­va­ten Eigen­tums ist die Spal­tung des Gemein­we­sens in zwei sozia­le Klas­sen: Eigen­tü­mer und Nicht­ei­gen­tü­mer, Arme und Rei­che. Sozia­le Span­nun­gen sind programmiert.

Der Vor­teil des Gemein­ei­gen­tums ist die Ver­hin­de­rung die­ser Spal­tung. Kein Mit­glied der Gemein­schaft ist recht­lich vom Gebrauch der Sache aus­ge­schlos­sen. Bei­spie­le dafür sind etwa die anar­chis­ti­schen Gemein­den in Spa­ni­en vor dem Bür­ger­krieg oder die Kib­buz-Bewe­gung in Israel.
Der Nach­teil liegt in der zu lösen­den Fra­ge, wie der Gebrauch der Sache nach einem ein­heit­li­chen Wil­len gesche­hen kann. Das Schei­tern der kom­mu­nis­ti­schen Expe­ri­men­te in der Sowjet­uni­on, in Jugo­sla­wi­en und in Chi­na zeugt von der Schwie­rig­keit, eine gerech­te und effi­zi­en­te Lösung zu finden.

Bei­de Eigen­tums­ord­nun­gen haben aber doch einen gemein­sa­men Nen­ner: Die Sachen in ihrem Gebrauch die­nen den mensch­li­chen Zwe­cken …, sei­en sie der indi­vi­du­el­le Nut­zen, das Gemein­wohl oder die Wohl­fahrt aller. 

Und dann weist von Pech­mann auf einen Aspekt hin, der bis jetzt in der Dis­kus­si­on über­haupt kei­ne Rol­le spiel­te, der heu­te aber von immer zen­tra­le­rer Wich­tig­keit wird:
... die öko­lo­gi­sche Dimen­si­on, nach der die äus­se­ren Gegen­stän­de, die recht­lich zur Sache des Eigen­tums wer­den, nicht nur Res­sour­cen und Mit­tel sind, um mensch­li­che Zwe­cke zu rea­li­sie­ren, son­dern dass sie auch inte­gra­le Bestand­tei­le der aus­ser­mensch­li­chen Natur sind. (…) Mit der öko­lo­gi­schen Kri­se der Gegen­wart … lässt sich die Eigen­tums­fra­ge … nicht mehr ohne den Rekurs auf die Natur und damit auf das Ver­hal­ten des Men­schen zur Natur ange­mes­sen beantworten.

Womit wir end­lich in Sachen Eigen­tum in der Gegen­wart ange­kom­men sind.

Dazu mehr in der nächs­ten Fol­ge am Frei­tag, den 2. Dezember.

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