Transkapitalismus mit neofeudalen Strukturen versus sozial gerechte und demokratische Weltgemeinschaft: Das ist die Alternative, vor der wir heute stehen. Dem gesunden Menschenverstand dürfte wohl einsichtig sein, in welche Richtung die Entwicklung gehen sollte, aber zum grössten Teil unbewusste Denkstrukturen hindern uns daran, diese Wahl nicht nur bewusst zu treffen, sondern auch mit voller Kraft zu ihrer Verwirklichung beizutragen:
● Können wir uns eine Weltrepublik als ganz reales Projekt tatsächlich vorstellen?
● Ist uns klar, dass der Begriff “Eigentum” lediglich ein tief in unserem Kopf verankertes Gedankenkonstrukt ist?
Auf diesen Fragen und Einsichten aufbauend, zieht Alexander von Pechmann am Schluss seines Buches “Die Eigentumsfrage im 21. Jahrhundert” Bilanz. Sie ist so wichtig, dass sie hier in Gänze vorgestellt werden soll.
Der Grundgedanke der Arbeit, dass zur Bewältigung der Menschheitsprobleme des 21. Jahrhunderts in normativ-rechtlicher Hinsicht die Menschheit insgesamt als Eigentümer der Erde anzuerkennen sei, muss … angesichts der bestehenden Eigentums- und Machtverhältnisse als wirklichkeitsfremd sowie in logisch-analytischer Hinsicht als reichlich willkürliche Verknüpfung von Disparatem erscheinen.
Diesen naheliegenden Einwänden möchte ich entgegnen, dass es bei der Beantwortung der Eigentumsfrage nicht darum gegangen ist, vorhandene Eigentumsordnungen möglichst vorstellungs- oder realitätsnah abzubilden und zu untersuchen. In methodischer Hinsicht war der Ausgangspunkt vielmehr die analytische Trennung des Eigentums als eines rein normativen Begriffs des Rechts von der Beschreibung der tatsächlichen und konstatierbaren Verhältnisse der Inbesitznahme, um auf der Grundlage dieser Trennung des Normativen vom Deskriptiven nach derjenigen rechtlichen Eigentumsordnung zu suchen, die den tatsächlichen Verhältnissen und ihren Herausforderungen angemessen ist.
Geht man davon aus, dass das von uns so genannte »System der Produktion und Konsumtion« erdumspannend geworden ist, und dass es sich in seiner Dynamik sowohl in ökologischer wie sozialer Hinsicht zunehmend als destruktiv erweist, dann muss man es in Hinblick auf das Leben künftiger Generationen als schlicht verantwortungslos beurteilen, wollte man weiterhin daran festhalten, einzelne Menschen oder Staaten rechtlich als Eigentümer und damit als souveräne Träger der ihnen zugehörigen Sache auszuzeichnen. Angesichts der realen Verhältnisse, so unsere Schlussfolgerung, sind das Recht auf die private Verfügungsmacht über den global produzierten Reichtum wie auch das Recht der Staaten auf Souveränität über ihr jeweiliges Stück Erde der globalen Problemlage der Menschheit nicht nur unangemessen, sondern erweisen sich in ihren Konsequenzen als destruktiv.
Wenn dem so ist, und wenn man an der Idee des Eigentums als Rechtsinstitut weiterhin festhält, dann kann angesichts der realen Verhältnisse nur eine Eigentumsordnung angemessen und effektiv sein, in der die Menschheit insgesamt als diejenige Rechtsperson anerkannt wird, der die global gewordenen Verhältnisse als Sache innerlich zugehört. Globale Besitzverhältnisse erzwingen globale Eigentumsverhältnisse.
Fortsetzung am kommenden Donnerstag, den 21. September
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