Am 3. Juli 2020 berich­te­te das Birsfäld­erpünggt­li erst­mals über eine geplan­te Anla­ge zur Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on auf der Kraft­werk­in­sel. Im Lau­fe des Jah­res 2021 berich­te­ten wir noch vier­mal zum The­ma.
Dar­aus resul­tier­ten dann 33 Ein­spra­chen, respek­ti­ve Ein­spra­chen von rund 34 Per­so­nen. Enga­giert haben sich auch zwei Birs­fel­der Par­tei­en, näm­lich die FDP und die Grü­nen. Ins­ge­samt ein mage­res Parteienengagement.
Seit dem 3. Juni 2021 ist nun die Verfügung zum Bau­ge­such durch das Bau­in­spek­to­rat bekannt. Mit Klick auf das Wort Verfügung kön­nen Sie das acht­sei­ti­ge Doku­ment lesen. Viel­leicht ist es ganz gut, ein­mal ein der­ar­ti­ges Doku­ment zu lesen …

Dazu hat Chris­toph Meu­ry, einer der Ein­spre­chen­den, einen Kom­men­tar geschrieben:

»Am 28.1.2021 haben die IWB ein Bau­ge­such für den Bau einer Was­ser­stoff­pro­duk­ti­ons­an­la­ge mit Befüll­sta­ti­on auf der Kraft­werk­in­sel ein­ge­reicht. Neben dem Gemein­de­rat haben 33 wei­te­re Per­so­nen und Orga­ni­sa­tio­nen Ein­spra­che erho­ben. Mit Ent­scheid vom 3.6.2021 ist das Bau­ge­such aus zonen­recht­li­chen Grün­den jetzt abge­lehnt wor­den. Das freut die EinsprecherInnen!
Aber, die Begrün­dung der Ableh­nung hin­ter­lässt ein scha­les Gefühl. Sämt­li­che Argu­men­te, wel­che aus der betrof­fe­nen Bevöl­ke­rung vor­ge­bracht wur­den, sind von den Juris­ten in Lies­tal als nich­tig erklärt wor­den. Weder ist die Ein­schrän­kung der Nah­erho­lungs­zo­ne »Kraft­werk­in­sel« durch den Bau ein rele­van­tes Argu­ment gegen die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on, noch all­fäl­li­ge Gefah­ren, wel­che von der indus­tri­el­len Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on aus­ge­hen. Auch die man­gel­haf­te und die Velo- und Fuss­gän­ger­we­ge tan­gie­ren­de Erschlies­sung für den Schwer­ver­kehr (bis zu 8 Fahr­ten pro Tag), noch die Zu- und Weg­fahrt des LKW-Ver­kehrs durch Wohn­quar­tie­re und enge Stras­sen sind nen­nens­wer­te Grün­de, um die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on auf der Kraft­werk­in­sel zu unter­sa­gen. Auch der Kul­tur­gü­ter­schutz ist im vor­lie­gen­den Fall ein zahn­lo­ser Tiger und kommt nicht zum Tra­gen. Das alles soll­te uns nach­denk­lich stim­men. Die Beden­ken der Birs­fel­de­rIn­nen sind mit einem juris­ti­schen Wisch rigo­ros weg­ge­fegt wor­den. Alles irrelevant!
Weil die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on jedoch nicht zonen­kon­form ist, haben die Birs­fel­de­rIn­nen Glück im Unglück: Die Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on darf (vor­läu­fig) nicht auf der Kraft­werk­in­sel rea­li­siert werden.«

Im Moment ist aller­dings noch nicht klar, ob die Gesuch­stel­ler dage­gen Ein­spra­che erhe­ben werden …

Akustische Graffiti 6
Akustische Graffiti 7

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