In ein­er Zeit, in der pop­ulis­tis­che Allein­re­gen­ten wie Herr Vik­tor Mihá­ly Orbán in Ungarn, Herr Recep Tayyip Erdoğan in der Türkei oder Herr Jarosław Alek­sander Kaczyńs­ki in Polen mehr und mehr daran sind Grun­drechte zu unterbinden, zu eli­m­inieren oder zu ver­höh­nen und auch mehr und mehr die Tren­nung von Exeku­tive, Leg­isla­tive und Judika­tive zu ver­wässern oder gar aufzuheben, ist es ausseror­dentlich schlecht als Schweiz dem allem noch einen draufzusetzen.

Die Europäis­che Men­schen­recht­skon­ven­tion trug und trägt zur Rechts­ent­wick­lung in allen Mitglied­staaten bei, auch in der Schweiz. Eine Rei­he von Bestim­mungen der Bundes­ver­fas­sung, aber auch deren Trag­weite sind dem Ein­fluss der EMRK zuzu­schreiben: So etwa

• das Recht auf gericht­liche Überprüfung
• das Recht auf einen Anwalt in der Untersuchungshaft,
• das Recht auf ein faires Verfahren
• der Weg­fall der „admi­nis­tra­tiven Versorgung“,
• der Weg­fall des Ehe­ver­bots nach Scheidung,
• die Rechts­weg­ga­rantie (Art. 29a BV),
• die Verfah­rens­ga­ran­tie (Art. 29),
• das Diskri­mi­nie­rungs­verbot (Art. 8 Abs. 2 BV),
• die Medi­en­frei­heit (Art. 17),
• der Quel­len­schutz der Medi­en­schaf­fenden (Art. 172 StPO),
• die Mei­n­ungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit (Art. 16 BV) und
• die Kunst­frei­heit (Art. 21 BV).

Dies alles sind heute in der Schweiz selbst­ver­ständ­liche Garan­tien, die unser Prozess­recht stark beein­flusst und die Rechte des Einzel­nen gestärkt haben. Und der Ritt gegen das Völk­er­recht ist dumm, oder per­fid, oder zeugt von Unwissen:
Die Bun­desver­fas­sung ist unser ober­stes und höch­stes Gesetz. Es ist die Bun­desver­fas­sung, die Bund und Kan­tone verpflichtet, das Völk­er­recht zu respek­tieren. Und über diese Ver­fas­sung haben wir abges­timmt! Damit sind wir es selb­st, die dies so wollen. Völk­erver­tragsrecht ist kein uns von aussen aufgezwun­ge­nes Recht, son­dern Recht, das wir sel­ber autonom und sou­verän nach den Regeln unser­er Ver­fas­sung für uns verbindlich erk­lärt haben!

Mit der Ver­trags­bruch-Ini­tia­tive (unter dem Deck­män­telchen von »Schweiz­er Recht statt fremde Richter« oder »Selb­ständigkeitsini­tia­tive«) würde das Schweiz­er Volk (und auch das Schweiz­er Volch) nach und nach wieder Rechte verlieren.
Das müssen wir ver­hin­dern, nicht nur für uns, auch für unsere Nachkom­men und für das Anse­hen der Schweiz. Wir kön­nen damit auch beweisen, dass die direk­te Demokratie zu guten Entschei­den fähig ist.


Dies ist eine Artikel­rei­he, die sich mit der SVP-Ini­tia­tive »Schweiz­er Recht statt fremde Richter« beschäftigt. Die Über­sicht über alle bis jet­zt erschiene­nen Artikel bekom­men Sie HIER.
Quellen für diese Artikelserie: Schutz­fak­tor M, Amnesty inter­na­tion­al, Humanrights.ch, Frau Huber geht nach Strass­burg (WOZ), admin.ch

Wochenrückblick
Camillo für Buchhalter

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