In einer Zeit, in der popu­lis­ti­sche Allein­re­gen­ten wie Herr Vik­tor Mihá­ly Orbán in Ungarn, Herr Recep Tayy­ip Erdoğan in der Tür­kei oder Herr Jaros­ław Alek­san­der Kac­zyń­ski in Polen mehr und mehr dar­an sind Grund­rech­te zu unter­bin­den, zu eli­mi­nie­ren oder zu ver­höh­nen und auch mehr und mehr die Tren­nung von Exe­ku­ti­ve, Legis­la­ti­ve und Judi­ka­ti­ve zu ver­wäs­sern oder gar auf­zu­he­ben, ist es aus­ser­or­dent­lich schlecht als Schweiz dem allem noch einen draufzusetzen.

Die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on trug und trägt zur Rechts­ent­wick­lung in allen Mitglied­staaten bei, auch in der Schweiz. Eine Rei­he von Bestim­mungen der Bundes­ver­fas­sung, aber auch deren Trag­weite sind dem Ein­fluss der EMRK zuzu­schreiben: So etwa

• das Recht auf gericht­liche Überprüfung
• das Recht auf einen Anwalt in der Untersuchungshaft,
• das Recht auf ein fai­res Verfahren
• der Weg­fall der „admi­nis­tra­tiven Versorgung“,
• der Weg­fall des Ehe­ver­bots nach Scheidung,
• die Rechts­weg­ga­rantie (Art. 29a BV),
• die Verfah­rens­ga­ran­tie (Art. 29),
• das Diskri­mi­nie­rungs­verbot (Art. 8 Abs. 2 BV),
• die Medi­en­frei­heit (Art. 17),
• der Quel­len­schutz der Medi­en­schaf­fenden (Art. 172 StPO),
• die Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit (Art. 16 BV) und
• die Kunst­frei­heit (Art. 21 BV).

Dies alles sind heu­te in der Schweiz selbst­ver­ständ­liche Garan­tien, die unser Prozess­recht stark beein­flusst und die Rech­te des Ein­zel­nen gestärkt haben. Und der Ritt gegen das Völ­ker­recht ist dumm, oder per­fid, oder zeugt von Unwissen:
Die Bun­des­ver­fas­sung ist unser obers­tes und höchs­tes Gesetz. Es ist die Bun­des­ver­fas­sung, die Bund und Kan­to­ne ver­pflich­tet, das Völ­ker­recht zu respek­tie­ren. Und über die­se Ver­fas­sung haben wir abge­stimmt! Damit sind wir es selbst, die dies so wol­len. Völ­ker­ver­trags­recht ist kein uns von aus­sen auf­ge­zwun­ge­nes Recht, son­dern Recht, das wir sel­ber auto­nom und sou­ve­rän nach den Regeln unse­rer Ver­fas­sung für uns ver­bind­lich erklärt haben!

Mit der Ver­trags­bruch-Initia­ti­ve (unter dem Deck­män­tel­chen von »Schwei­zer Recht statt frem­de Rich­ter« oder »Selb­stän­dig­keits­in­itia­ti­ve«) wür­de das Schwei­zer Volk (und auch das Schwei­zer Volch) nach und nach wie­der Rech­te verlieren.
Das müs­sen wir ver­hin­dern, nicht nur für uns, auch für unse­re Nach­kom­men und für das Anse­hen der Schweiz. Wir kön­nen damit auch bewei­sen, dass die direk­te Demo­kra­tie zu guten Ent­schei­den fähig ist.


Dies ist eine Arti­kel­rei­he, die sich mit der SVP-Initia­ti­ve »Schwei­zer Recht statt frem­de Rich­ter« beschäf­tigt. Die Über­sicht über alle bis jetzt erschie­ne­nen Arti­kel bekom­men Sie HIER.
Quel­len für die­se Arti­kel­se­rie: Schutz­fak­tor M, Amnes­ty inter­na­tio­nal, Humanrights.ch, Frau Huber geht nach Strass­burg (WOZ), admin.ch

Wochenrückblick
Camillo für Buchhalter

3 Kommentare

Kommentiere

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.