Viel­leicht haben Sie den SVP-Fly­er gegen die »Erleich­ter­te Ein­bür­ge­rung« von jun­gen Dritt­ge­nera­ti­on-Aus­län­dern schon in die Hand bekom­men. Oder es wird bei Gele­gen­heit sicher noch pas­sie­ren. Im obi­gen Text (Ori­gi­nal­aus­schnitt aus dem Fly­er) von nur sechs Zei­len kom­men schon jede Men­ge Unge­reimt­hei­ten vor, die rich­tig gestellt gehören:

Das “lasche Einbürgerungspraxis”-Märchen

Im Text oben: »Die lasche Ein­bür­ge­rungs­pra­xis …« Das ist falsch!
Auf dem Weg zum roten Pass gibt es vie­le Hür­den. Die Schweiz ist bei der Ver­ga­be der Staats­bür­ger­schaft deut­lich stren­ger als vie­le ande­re euro­päi­sche Länder.
Mit einer Ein­bür­ge­rungs­quo­te von 1.2% liegt sie unter dem euro­päi­schen Durch­schnitt.

Der “nicht integriert”-Schwindel

Im Text oben: »So wer­den Per­so­nen ein­ge­bür­gert, die nicht inte­griert sind und sich nicht mit unse­rem Rechts­sys­tem iden­ti­fi­zie­ren.« Das ist falsch!
Die­se Aus­sa­ge ist schlicht gelo­gen. Arti­kel 20 des neu­en Bür­ger­rechts­ge­set­zes hält fest: “Bei der erleich­ter­ten Ein­bür­ge­rung müs­sen die Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en nach Art. 12 erfüllt sein”. Die­se Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en sind die glei­chen wie bei der ordent­li­chen Ein­bür­ge­rung. “Erleich­tert” wird ledig­lich das Ver­fah­ren, nicht aber die Integrationskriterien.

Die “unkontrolliert”-Lüge

Im Text oben: “Sie erhal­ten unkon­trol­liert das Stimm- und Wahl­recht.” Das ist falsch!
Auto­ma­tisch und unkon­trol­liert wird in der Schweiz auch in Zukunft nie­mand ein­ge­bür­gert. Es braucht wei­ter­hin ein Gesuch, wor­auf­hin der Bund das Ver­fah­ren durch­führt und sämt­li­che Kri­te­ri­en, die für ein erleich­ter­tes Ver­fah­ren und für die Ein­bür­ge­rung erfüllt sein müs­sen, über­prüft. Dabei blei­ben die Inte­gra­ti­ons­kri­te­ri­en iden­tisch mit jenen der ordent­li­chen Ein­bür­ge­rung. Bei der Über­prü­fung die­ser Kri­te­ri­en kon­sul­tiert der Bund die Kan­to­ne und die­se wie­der­um die Gemein­den. Sowohl die Kan­to­ne als auch die Gemein­den haben dabei ein Beschwer­de­recht (Art. 47 nBüG).

Die SVP erwähnt auf ihrem Fly­er inklu­si­ve Klein­ge­druck­tem mit kei­nem Wort, dass es bei die­ser Vor­la­ge aus­schliess­lich um die drit­te Genera­ti­on geht. Als SVP-Natio­nal­rat Andre­as Glar­ner (das ist der, der einen Sta­chel­draht­zaun um die Schweiz for­der­te) in der Are­na dar­auf ange­spro­chen wur­de, war­um eine sol­che für die­se Abstim­mung zen­tra­le Infor­ma­ti­on vor­ent­hal­ten wer­de (Minu­te 51:20), sagt er: “Es gibt halt nicht so viel Platz, wir kön­nen ja kei­ne Roma­ne abdru­cken.”  = Trump’sche Recht­fer­ti­gung von Postfaktischem?

Der SVP-Flyer und — einmal ziemlich milde gesagt — das Postfaktische (2)
Die Hassliebe zum Verkehr

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