Hans Weiss erzählt in sei­nem Buch u.a. die­se Anek­do­te aus sei­nem Leben:
Mein ver­stor­be­ner Freund Wal­ter Schies­ser, mit dem ich auf aus­ge­dehn­ten Wan­de­run­gen oft über Umwelt­pro­ble­me dis­ku­tier­te, mein­te vor mehr als 30 Jah­ren ein­mal: “Wir müs­sen nicht etwas ande­res tun, son­dern wir müs­sen anders wer­den.” Mit die­sem Satz traf er für mich den Kern des Pro­blems. Er woll­te damit nicht sagen, dass wir nichts tun und resi­gniert die Hän­de in den Schoss legen sol­len. Er mein­te damit ledig­lich, dass wir uns vom Wahn befrei­en müs­sen, wir könn­ten alles machen.”

Wor­in könn­te denn die­ses “anders wer­den” bestehen? Ich mei­ne, in einer immer stär­ke­ren Bewusst­wer­dung, wel­che Ver­ant­wor­tung wir gegen­über dem Leben auf die­sem zer­brech­li­chen Pla­ne­ten tra­gen. Hans Weiss: … Das ist die Haupt­ur­sa­che der Land­schafts­zer­stö­rung, und hier liegt der Hund begra­ben: Land­schaft und Boden kön­nen in einer Gesell­schaft mit ihren zahl­rei­chen und hohen Ansprü­chen nicht län­ger ein Gut sein, das dem frei­en Markt aus­ge­setzt ist. Es braucht breit abge­stütz­te loka­le und regio­na­le Instan­zen, die gemein­sam über ihre Nut­zung und ihren Schutz ver­fü­gen und dabei berück­sich­ti­gen, dass auch der Natur und der Land­schaft Rech­te ein­ge­räumt wer­den müssen.”

Und das führt er im letz­ten Teil “Erwa­chen an der Land­schaft — ein Aus­blick” genau­er aus, zum Bei­spiel mit der Forderung:
“Die loka­le Bevöl­ke­rung ist aktiv am Land­schafts­schutz zu beteiligen.

Unter der loka­len Bevöl­ke­rung besteht durch­aus eine Bereit­schaft, die Qua­li­tät der Umge­bung und auch der Land­schaft zu erhal­ten und wo nötig zu ver­bes­sern. Die Bereit­schaft zur Tat wird aber durch ein eben­so ver­brei­te­tes Gefühl der Ohn­macht gelähmt. Man kön­ne gegen die Obrig­keit oder den Wil­len der Land­ei­gen­tü­mer nichts machen, heisst es. Nun ist aber die Land­schaft unab­hän­gig vom pri­va­ten und öffent­li­chen Grund­be­sitz ein kol­lek­ti­ves Gut. Nach dem Raum­pla­nungs­ge­setz sor­gen die mit Pla­nungs­auf­ga­ben betrau­ten Behör­den dafür, dass die Bevöl­ke­rung in geeig­ne­ter Wei­se mit­wir­ken kann. Das geschieht viel zu wenig. Auf der Gemein­de­ebe­ne ist die Bevöl­ke­rung stär­ker als bis­her in die Ver­ant­wor­tung für Schutz, Pfle­ge und Gestal­tung der Land­schaft einzubeziehen.

Und er fährt fort:

Es muss “dar­an erin­nert wer­den, dass das Inter­es­se an der Erhal­tung der Land­schaft ein öffent­li­ches ist und dass bei geplan­ten Ein­grif­fen eine Güter­ab­wä­gung zwi­schen den Inter­es­sen des Land­schafts­schut­zes und allen­falls ent­ge­gen­ste­hen­den Inter­es­sen zwin­gend ist. Es kann nicht sein, dass von unter­neh­me­ri­schen Inter­es­sen, und mögen sie im Ein­zel­fall noch so legi­tim sein, ange­nom­men wird, sie dien­ten auto­ma­tisch auch dem öffent­li­chen Wohl. Wenn bei Vor­ha­ben Kon­flik­te mit dem Schutz der natür­li­chen Lebens­grund­la­gen Boden, Luft, Was­ser, Wald und Land­schaft abseh­bar sind, muss zuerst, und unab­hän­gig von den jewei­li­gen Ein­zel­in­ter­es­sen, geprüft wer­den, ob das Vor­ha­ben nötig ist. Falls ja, gilt es zu prü­fen, ob es nicht auch an einem Stand­ort rea­li­siert wer­den kann, der kei­nen zusätz­li­chen Ver­brauch an die­sen natür­li­chen Lebens­grund­la­gen mit sich bringt.”

… Wir schaf­fen unse­re Zukunft stünd­lich und täg­lich durch unser Tun und Las­sen, hier und jetzt.”

Und weil das so ist, hat die Schwei­ze­ri­sche Eid­ge­nos­sen­schaft die Volks­rech­te Refe­ren­dum und Initia­ti­ve ein­ge­führt. Denn damit ist gewähr­leis­tet, dass alle, die sich Gedan­ken über die Zukunft von Sali­na Rau­ri­ca machen, auch die Mög­lich­keit besit­zen, sich Gehör zu ver­schaf­fen, damit ein ech­ter Dia­log zwi­schen allen Betei­lig­ten in Gang gesetzt wird. Hof­fen wir, dass dies dem Basel­bie­ter Regie­rungs­rat, der dem­nächst über die Stimm­rechts­be­schwer­de der Grup­pe aapa­cke befin­den muss, eben­falls einleuchtet 🙂

“Es ver­langt daher der wah­re mensch­li­che Staat ein öffent­li­ches und frei­es Leben des Vol­kes, und die­ses Leben kann nur durch Ver­ei­ni­gung von dem, was man poli­ti­sche und bür­ger­li­che Frei­heit nennt, im Gan­zen, und in all sei­nen Thei­len, zu Stan­de kom­men.” aus: “Was ver­lo­ren ist, was zu gewin­nen, Rede in der Ver­samm­lung der Hel­ve­ti­schen Gesell­schaft, gehal­ten am 8. Mai 1822 zu Schinz­nach von ihrem Vor­ste­her, Dr. I.P.V. Trox­ler, Pro­fes­sor der Phi­lo­so­phie und Geschich­te zu Luzern.

Und hier geht’s zur nächs­ten Fol­ge.

Der Salina Raurica-Krimi - Teil 5
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