Hans Weiss erzählt in seinem Buch u.a. diese Anek­dote aus seinem Leben:
Mein ver­stor­ben­er Fre­und Wal­ter Schiess­er, mit dem ich auf aus­gedehn­ten Wan­derun­gen oft über Umwelt­prob­leme disku­tierte, meinte vor mehr als 30 Jahren ein­mal: “Wir müssen nicht etwas anderes tun, son­dern wir müssen anders wer­den.” Mit diesem Satz traf er für mich den Kern des Prob­lems. Er wollte damit nicht sagen, dass wir nichts tun und resig­niert die Hände in den Schoss leg­en sollen. Er meinte damit lediglich, dass wir uns vom Wahn befreien müssen, wir kön­nten alles machen.”

Worin kön­nte denn dieses “anders wer­den” beste­hen? Ich meine, in ein­er immer stärk­eren Bewusst­wer­dung, welche Ver­ant­wor­tung wir gegenüber dem Leben auf diesem zer­brech­lichen Plan­eten tra­gen. Hans Weiss: … Das ist die Haup­tur­sache der Land­schaft­sz­er­störung, und hier liegt der Hund begraben: Land­schaft und Boden kön­nen in ein­er Gesellschaft mit ihren zahlre­ichen und hohen Ansprüchen nicht länger ein Gut sein, das dem freien Markt aus­ge­set­zt ist. Es braucht bre­it abgestützte lokale und regionale Instanzen, die gemein­sam über ihre Nutzung und ihren Schutz ver­fü­gen und dabei berück­sichti­gen, dass auch der Natur und der Land­schaft Rechte eingeräumt wer­den müssen.”

Und das führt er im let­zten Teil “Erwachen an der Land­schaft — ein Aus­blick” genauer aus, zum Beispiel mit der Forderung:
“Die lokale Bevölkerung ist aktiv am Land­schaftss­chutz zu beteiligen.

Unter der lokalen Bevölkerung beste­ht dur­chaus eine Bere­itschaft, die Qual­ität der Umge­bung und auch der Land­schaft zu erhal­ten und wo nötig zu verbessern. Die Bere­itschaft zur Tat wird aber durch ein eben­so ver­bre­it­etes Gefühl der Ohn­macht gelähmt. Man könne gegen die Obrigkeit oder den Willen der Lan­deigen­tümer nichts machen, heisst es. Nun ist aber die Land­schaft unab­hängig vom pri­vat­en und öffentlichen Grundbe­sitz ein kollek­tives Gut. Nach dem Raum­pla­nungs­ge­setz sor­gen die mit Pla­nungsauf­gaben betraut­en Behör­den dafür, dass die Bevölkerung in geeigneter Weise mitwirken kann. Das geschieht viel zu wenig. Auf der Gemein­deebene ist die Bevölkerung stärk­er als bish­er in die Ver­ant­wor­tung für Schutz, Pflege und Gestal­tung der Land­schaft einzubeziehen.

Und er fährt fort:

Es muss “daran erin­nert wer­den, dass das Inter­esse an der Erhal­tung der Land­schaft ein öffentlich­es ist und dass bei geplanten Ein­grif­f­en eine Güter­ab­wä­gung zwis­chen den Inter­essen des Land­schaftss­chutzes und allen­falls ent­ge­gen­ste­hen­den Inter­essen zwin­gend ist. Es kann nicht sein, dass von unternehmerischen Inter­essen, und mögen sie im Einzelfall noch so legit­im sein, angenom­men wird, sie dien­ten automa­tisch auch dem öffentlichen Wohl. Wenn bei Vorhaben Kon­flik­te mit dem Schutz der natür­lichen Lebens­grund­la­gen Boden, Luft, Wass­er, Wald und Land­schaft abse­hbar sind, muss zuerst, und unab­hängig von den jew­eili­gen Einzelin­ter­essen, geprüft wer­den, ob das Vorhaben nötig ist. Falls ja, gilt es zu prüfen, ob es nicht auch an einem Stan­dort real­isiert wer­den kann, der keinen zusät­zlichen Ver­brauch an diesen natür­lichen Lebens­grund­la­gen mit sich bringt.”

… Wir schaf­fen unsere Zukun­ft stündlich und täglich durch unser Tun und Lassen, hier und jetzt.”

Und weil das so ist, hat die Schweiz­erische Eidgenossen­schaft die Volk­srechte Ref­er­en­dum und Ini­tia­tive einge­führt. Denn damit ist gewährleis­tet, dass alle, die sich Gedanken über die Zukun­ft von Sali­na Rau­ri­ca machen, auch die Möglichkeit besitzen, sich Gehör zu ver­schaf­fen, damit ein echter Dia­log zwis­chen allen Beteiligten in Gang geset­zt wird. Hof­fen wir, dass dies dem Basel­bi­eter Regierungsrat, der dem­nächst über die Stimm­rechts­beschw­erde der Gruppe aapacke befind­en muss, eben­falls einleuchtet 🙂

“Es ver­langt daher der wahre men­schliche Staat ein öffentlich­es und freies Leben des Volkes, und dieses Leben kann nur durch Vere­ini­gung von dem, was man poli­tis­che und bürg­er­liche Frei­heit nen­nt, im Ganzen, und in all seinen Theilen, zu Stande kom­men.” aus: “Was ver­loren ist, was zu gewin­nen, Rede in der Ver­samm­lung der Hel­vetis­chen Gesellschaft, gehal­ten am 8. Mai 1822 zu Schinz­nach von ihrem Vorste­her, Dr. I.P.V. Trox­ler, Pro­fes­sor der Philoso­phie und Geschichte zu Luzern.

Und hier geht’s zur näch­sten Folge.

Der Salina Raurica-Krimi - Teil 5
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