Nach­dem 2007 mit dem Staatsver­trag die Häfen Basel, Birs­felden und Au als eine öffentlichrechtliche Anstalt zusam­menge­fasst waren, kehrte vor­erst wieder etwas Ruhe ein. Aber immer wieder stach es einen Poli­tik­er etwas zum Hafen zu sagen. Das waren ein­er­seits die Lan­dräte Christoph Hilt­mann, Simon Ober­beck und Jürg Wiede­mann aus Birs­felden, ander­er­seits Christop Buser und Oskar Kämpfer.

Zuerst kurz zu den »Auswär­ti­gen«:

Christoph Buser, Inter­pel­la­tion 2018–393:
Erfüllen die SRH ihre Pflicht­en im Zusam­men­hang mit dem Grosspro­jekt „Gate­way Basel Nord“?

Buser befürchtet vor allem, dass mit dem 250 Mil­lio­nen schw­eren Pro­jekt mas­sive Überka­paz­itäten im bi- und tri­modalen Con­tain­erver­lad geschaf­fen wer­den und hat vor allem kartell­rechtliche Bedenken.

Die Regierung zer­streut diese Bedenken in dem sie aufzeigt, dass das Hafen­beck­en-3-Pro­jekt und Gate­way Basel Nord zwei getren­nte Pro­jek­te sind. Die SRH (Schweiz­erischen Rhein­häfen) aber nur für das Hafen­beck­en 3 zuständig ist.
Also eigentlich kein unmit­tel­bar­er Bezug zum Hafen Birs­felden, wie auch die bei­den Vorstösse von Oskar Kämpfer.

Oskar Kämpfer, SVP-Frak­tion, Postulat:
Wird der Staatsver­trag SGS 421.1 über die Zusam­men­le­gung der Rhein­schiff­fahrts­di­rek­tion Basel und der Rhein­häfen desKan­tons Basel-Land­schaft noch eingehalten?

In den let­zten Jahren wur­den in Basel-Stadt der Hafen St. Johann aufge­hoben, das Migrol Tan­klager in den Hafen Birs­felden ver­lagert. Unter­halb der Dreirosenbrücke bleibt einzig das Tan­klager für den Umschlag von Min­er­alöl­pro­duk­ten (Heizöl, Speiseöle) beste­hen. Während man in Kleinhüningen zurückbaut, wird im Hafen Birsfelden/Auhafen Mut­tenz aus­ge­baut. Das heisst, dass im Kan­ton BS die Pro­duk­tions­flächen und Ertragsmöglichkeit­en drastisch reduziert wurden.
In diesem Zusam­men­hang stellen sich fol­gende Fragen:
- Ist eine Aufteilung der Gewinne 40 : 60 noch gerechtfertigt?
- Wie hoch sind die Erträge für die zwis­chen­genutzten Areale?
- Wie lange ist mit der Zwis­chen­nutzung der Areale zu rechnen?
- Was passiert mit den Arealen und den langfristi­gen Erträ­gen aus den Arealen, die nach einem
möglichen Aus­bau des Kleinhüningerhafens nicht mehr benötigt werden?
- Was würde passieren, wenn im Jahre 2015 ein­seit­ig der Rhein­hafen-Ver­trag per 2018 gekündigt
würde?

Der Regierungsrat ist find­et den Gewin­nverteilschlüs­sel 40 : 60 gerecht­fer­tigt, denn Basel-Stadt bezahlt für die brach­liegen­den Parzellen einen ort­süblichen Baurechtszins.
Die Bau­rechte laufen noch bis 2019. Wer­den sie anschliessend städte­baulich genutzt, müsste der Verteilschlüs­sel geän­dert werden.
Eine Kündi­gung der Staatsver­trags wäre für Basel­land neg­a­tiv. Siehe Vor­lage.

Eine grosse Sache, die sich über drei Jahre hin­zog. Birs­felden hat es nichts gebracht.
Etwas span­nen­der war die Motion von Jürg Wiede­mann, denn er brachte endlich wieder ein­mal die Bau­recht­szin­sen zur Sprache und die bessere Nutzung des Hafenareals.

Jürg Wiede­mann, Motion 2018-164:
Inten­sive Nutzung der Hafenareale in Birs­felden und Muttenz

Gekürzt auf den Punkt gebracht:
»Gemäss Jahres­bericht 2016 der SRH betrug die Ausschüttung für den Kan­ton Basel-Land­schaft lediglich Fr. 4’632’000.-, was einem Bau­recht­szins von Fr. 5.27 pro Quadrat­meter und Jahr entspricht. Diese Wertschöp­fung ste­ht in keinem vernünftigen Ver­hält­nis zu den Mark­t­preisen, die ähn­lich attrak­tive Indus­triege­bi­ete in der Region erzielen.
Ärg­er­lich ist im Falle von Birs­felden vor allem die aus­ge­sprochen dürftige Bewirtschaf­tung des Hafenare­als durch die SRH: Grosse Teile des Hafen­perime­ters sind mit zahlre­ichen eingeschos­si­gen Lager­hallen, Tankan­la­gen, Kohle- und Recy­cling­halden, Flächen für LkW-Abstellplätzen und grosszügigen Brach­flächen sehr lock­er genutzt – weit ent­fer­nt von ein­er sin­nvollen Verdich­tung, zumal auf dem Are­al eine Bebau­ung bis zu acht­stöck­i­gen Gebäu­den (30 m) zuläs­sig wäre. Hier wird wertvolles Indus­trieland vergeudet.«

Seine Forderung:
»Die Regierung wird beauf­tragt, entsprechende Ver­hand­lun­gen mit Basel-Stadt und der SRH zu führen und alle notwendi­gen Mass­nah­men zu ergreifen, um die Entwick­lung der Hafenareale in Birs­felden und Mut­tenz in obigem Sinne zu ermöglich.«

Die Antwort der Regierung:
»Antrag: Den­Vorstoss ent­ge­gen­nehmen und zur Abschrei­bung beantragen

1. Begründung
Die Motion ver­mutet a) eine dürftige Bewirtschaf­tung sowie eine mis­er­able Ertragslage und fordert b) eine inten­si­vere Nutzung der Hafenareale in Birs­felden und Muttenz.

a) Im Auf­trag der Trägerkan­tone Basel-Stadt und Basel-Land­schaft ver­wal­ten, bewirtschaften und entwick­eln die Schweiz­erischen Rhein­häfen die Bau­rechts- und Miet­flächen in den Hafenarea-len. Die Häfen wer­den nach dem Land­lord-Prinzip betrieben: Dies bedeutet, dass ein­er­seits das Infra­struk­tur­man­age­ment (u.a. Strassen, Hafen­bahn, Qua­ian­la­gen, Liegestellen und Steiger) durch die SRH ver­ant­wortet wer­den und ander­seits Trans­port, Lagerung, Umschlag und Pro­duk­tion von pri­vat­en Bau­recht­snehmern wahrgenom­men wer­den. Let­ztere entschädi­gen die SRH in Form von Bau­recht­szin­sen und Abgaben auf den umgeschla­ge­nen Gütern. Diese Bau­recht­szin­sen an die SRH liegen um ein Vier- bis Fünffaches höher als die in der Motion genan­nten CHF 5.27/m2. Die Gesamterträge der SRH aus diesen von pri­vat­en Pro­duk­tions- und Umschlags­fir­men genutzten Parzellen sind daher mit andern Indus­triearealen ver­gle­ich­bar und marktüblich. Der Unter­schied der vom Motionär genan­nten Bau­recht­szin­sen und der effek­tiv bei den SRH einge­gan­genen Bau­recht­szin­sen und Hafen­ab­gaben liegt darin begründet, dass die SRH die Aufwen­dun­gen für die Verkehrs­flächen und die entsprechende Verkehrs- und Leitungsin­fra­struk­tur (wasser‑, strassen- und bahn­seit­ig) tra­gen. Die Ausschüttung der SRH an die Kan­tone ist daher als Net­to­er­trag nach Abzug der genan­nten Infra­struk­tur- und Er-schlies­sungskosten zu ver­ste­hen. Die SRH haben in den 10 Jahren seit der Hafen­zusam­men-legung (2008–2017) dem Kan­ton Basel-Land­schaft ins­ge­samt CHF 45 Mio. ausgeschüttet, in den 10 Jahren zuvor (1998–2007) waren es ins­ge­samt CHF 39 Mio. Die SRH kon­nten also trotz höheren Investi­tio­nen die Ausschüttung steigern.

b) Entwick­lung, Bewirtschaf­tung und Ver­mark­tung des Hafen­perime­ters erfol­gen durch die SRH gemäss dem Rhein­hafen-Ver­trag und der Eigentümerstrategie. Die Stan­dort­förderung Basel­land hat das Hafenge­bi­et Birs­felden in ihr Arealen­twick­lung­spro­gramm aufgenom­men und pri­or­isiert, um der kan­tonalen Bedeu­tung Rech­nung zu tra­gen. Auf Basis der gemein­samen Absicht­serk­lärung des Kan­tons, der SRH und der Gemeinde Birs­felden zur Entwick­lung der Hafen­re­gion Birs­felden von 2017 wurde ein entsprechen­der Pro­jek­t­s­teuerungsauss­chuss einge­set­zt. In den kom­menden zwei Jahren wer­den die mit­tel- bis langfristi­gen Entwick­lung­sop­tio­nen für die Gemeinde und die Rhein­häfen (Birs­felden und Mut­tenz) aus­gelotet; dies auch unter Berücksichtigung ein­er gesamtheitlichen indus­trie-logis­tis­chen Optik, welche die Areale Schweiz­er­halle und Sali­na Rau­ri­ca umfasst, sowie unter adäquatem Ein­bezug der Bau­recht­slaufzeit­en und ‑ver­längerun­gen. Das angestossene übergeordnete und zukun­ftsweisende Pla­nungs- und Entwick­lung­spro­jekt erfüllt aus Sicht des Regierungsrates die Anliegen der Motion. Die Hafe­nen­twick­lung Birs­felden im aufgeführten Sinne geniesst aus Sicht des Regierungsrates eine hohe Priorität.«

Der Vorstoss wurde mit 75:0 Stim­men als Pos­tu­lat überwiesen; die Abschrei­bung wurde mit 37:35 Stim­men bei 1 Enthal­tung abgelehnt.
Das heisst, die Regierung muss am Ball bleiben. Wahrschein­lich war dieser Vorstoss für die weit­ere Pla­nung in den Häfen gewichtig. Ziel­bild Hafen Birs­felden 2040+ grüsst aus der Ferne.

Wenn Ihnen hier am Schluss aufge­fall­en ist, dass von Lan­drat Christoph Hilt­mann über­haupt nichts geschrieben wurde, waren Sie sehr aufmerksam.
Aber es wäre ein­fach zuviel aufs Mal gewe­sen. Wir wer­den die meis­ten Vorstösse von ihm im näch­sten Artikel behandeln.

 

Im näch­sten Artikel erfahren Sie wie der Auf­trag „alle 5 Jahre einen Stand­bericht zur Nutzungsen­twick­lung der Hafenareale an die Regierun­gen der Ver­tragskan­tone zu ver­fassen“  zugun­sten ein­er intrans­par­enten Lösung abgeschmettert wird.

Dies ist eine Artikelserie.
Mit Klick auf diese Zeile erhal­ten Sie alle bis jet­zt erschiene­nen Artikel.

 

Verschwörung
1. Mai 2020

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