Sie hatten in den letzten Tagen die Abstimmungsunterlagen für den 25. November im Briefkasten. Dabei sind Initiativen, die durchaus recht interessant sind.
Vielleicht lesen Sie im www.birsfälder.li noch einmal den einen oder anderen Artikel? Und sicher haben Sie über das Wochenende etwas Zeit Ihre Stimmzettel auszufüllen …
Beginnen wir beim Bund:
Volksinitiative »Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative«
Es ist die übliche Schweizerische Landwirtschaftsvorlage. Für eine Selbstverständlichkeit sollen Landwirte Geld bekommen. Hier dafür, dass Sie den Nutztieren die Hörner lassen. Es wird wohl den Wenigsten etwas nützen. Im birsfälder.li finden Sie hier etwas dazu.
Volksinitiative »Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)«
Eine typische SVP-Initiative ohne dass diese Partei auf ihren Plakaten dazu steht. Sie richtet sich vor allem gegen die eigenen Bundesrichter, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und deren Gerichtshof und gegen alle möglichen und noch nicht einmal bestehenden Verträge und Völkerrechtsbestimmungen. Im birsfälder.li gibt es hier noch Hilfe.
Zusammengefasst hat das Matthias Zehnder in seinem gestrigen Wochenkommentar etwa so: »Doch dabei geht vergessen, dass die direkte Demokratie nicht nur aus direkt besteht, sondern auch aus Demokratie. Und eine Demokratie meint nicht, dass das Volk die absolute Macht hat. Das wäre eine «Demokratur», also eine unkontrollierte Alleinherrschaft des Volkes. Wesentliches Merkmal einer Demokratie ist die Gewaltenteilung in eine legislative, eine exekutive und eine judikative Gewalt. Wenn die SVP ständig davon redet, die Macht der Richter beschränken zu wollen, ist das letztlich ein antidemokratischer Eingriff in die Gewaltenteilung. Wenn wir also die direkte Demokratie schützen wollen, dann müssen wir die Gewaltenteilung schützen und die Institutionen stärken, welche sie verkörpern. Genau damit tut sich die SVP aber schwer. Das macht ihr Ziel, die direkte Demokratie schützen zu wollen, zu einer hohlen Phrase.« Aber lesen Sie doch besser den ganzen Wochenkommentar …
Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten
Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte angemerkt hatte, dass die Überwachung von Versicherten keine genügende gesetzliche Grundlage habe, ging es im Sauseschritt. Die Versicherungen diktierten durch ihre Lobby ein Gesetz, das einige sehr fragwürdige Punkte aufweist.
Die Zeitschrift »Beobachter« hat dazu eine recht hilfreiche Zusammenfassung geschrieben.
Und auch das birsfälder.li bietet hier noch Hilfe.
Gegenvorschlag des Landrates zur zurückgezogenen formulierten Gesetzesinitiative »Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten«
Der alte Streit um Eigenmietwert und dessen Höhe. Na ja, der wird wohl nie enden. Der Kanton korrigiert die Werte, die durch einen Entscheid des Bundesgerichts wesentlich erhöht wurden. Dazu kann ich nur sagen: Lesen Sie selbst im Büchlein.
Formulierte Gesetzesinitiative »Ja zur Prämienverbilligung«
Seit Jahren erleben wir steigende Krankenkassenprämien. Jahr für Jahr. Die dauernd steigende Belastung ist für viele Haushalte nicht mehr tragbar. Darum wurde vor etwa 20 Jahren die Prämienverbilligung eingeführt. Diese sollte bewirken, so der Bundesrat, dass kein Haushalt mehr als 8% seines steuerbaren Einkommens für die Krankenkasse ausgeben muss.
In den vergangenen Jahren wurden die Prämienverbilligungen immer wieder gestutzt. Wenn der Regierungsrat jetzt sagt, er habe für das nächste Jahr zusätzliche 12 Millionen Franken budgetiert, tönt das zwar gut, ist aber nicht gesichert. Und kann auch immer wieder nach unten “korrigiert” werden. Ob das in Hinsicht auf diese Abstimmung geschah oder noch auf weitere Sicht, hin zu der »Steuervorlage 17«? Dann beginnt ja wieder das grosse Sparen …
Gesichert ist die Prämienverbilligung nur mit einem JA.