Einem Gross­teil der Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger dürf­te bekannt sein, dass Ände­run­gen in der obers­ten Stu­fe des Schwei­zer Rechts (auch Bun­des­ver­fas­sung genannt), eines dop­pel­ten Mehrs bedür­fen. Es müss­ten also bei­spiels­wei­se eine Mehr­heit der Stän­de und eine Mehr­heit des Vol­kes am Wochen­en­de ein “Ja” für die Abschot­tungs­in­itia­ti­ve Mass­ei­ne­in­wan­de­rungs­in­itia­ti­ve der SVP ein­le­gen, damit die­se ange­nom­men wird.

Ana­log dazu brau­chen auch Ände­run­gen des obers­ten Gemein­de­rechts (auch Gemein­de­ord­nung genannt) ein dop­pel­tes “Ja”. Ein­zi­ger Unter­schied: Für das dop­pel­te Mehr braucht es kei­ne Stän­de, son­dern zwei­mal das Volk. Das ers­te “Ja” wur­de bereits an der Gemein­de­ver­samm­lung im Sep­tem­ber von der Par­ti­ku­lar­in­ter­es­sens­le­gis­la­ti­ve abge­seg­net. Doch um die Sache zu kom­plet­tie­ren, braucht es jetzt noch den Segen des Urnen­gangs. Stre­ber haben bei die­sem obli­ga­to­ri­schen Refe­ren­dum also zwei Stimmen…

Die meis­ten Ände­run­gen sind mehr oder weni­ger unum­strit­ten. Zu Reden gab an der Gemein­de­ver­samm­lung damals vor allem die Neu­re­ge­lung der Sondervorlagen:

GO_Alt

GO_neu

Der Gemein­de­rat argu­men­tier­te mit einer simp­len Anpas­sung an die Teue­rung. Ver­gleicht man jedoch mit der tat­säch­li­chen Teue­rung seit 1998 (Datum der alten Gemein­de­ord­nung), die gemäss Bund rund 30% beträgt, sind die Anpas­sun­gen mit 60%, 100% und sogar 400% etwas gar frei interpretiert.

Die Gemein­de­kom­mis­si­on hat­te an der Ver­samm­lung den Antrag gestellt, die Beträ­ge bei der alten Rege­lung zu belas­sen. Lei­der hat­te die Mehr­heit kein Ohr dafür, obwohl gera­de die jün­ge­re Ver­gan­gen­heit gezeigt hat, dass die Rege­lung so durch­aus sinn­voll war. Da wäre bei­spiels­wei­se eine Son­der­vor­la­ge zur Sanie­rung der Abdan­kungs­hal­le zu nen­nen: Das Kre­dit­be­geh­ren von Fr. 520’000 wur­de an der Ver­samm­lung in Anwe­sen­heit des ver­ant­wort­li­chen Bau­chefs ohne sei­ne Gegen­wehr in Luft auf­ge­löst. Zu löch­rig und schwach vor­be­rei­tet erschien das Gan­ze. Künf­tig erscheint ein sol­cher Kre­dit “nur” noch in der Inves­ti­ti­ons­rech­nung des Bud­gets, ohne Vor­la­ge und ohne Begrün­dung. Ein wei­te­res, auch noch recht fri­sches Bei­spiel ist die Buvet­te am Birskopf.

Aus Sicht des Gemein­de­ra­tes bie­tet die neue Rege­lung natür­lich einen gang­ba­ren Weg, unan­ge­neh­men Fra­gen aus­zu­wei­chen. Ob es aber der rich­ti­ge Weg ist, den damals aus­ge­spro­che­nen Ver­trau­ens­ver­lust zu kom­pen­sie­ren? Die Kon­troll­gre­mi­en wer­den jeden­falls noch mehr gefor­dert sein, wenn es um die Prü­fung des Inves­ti­ti­ons­bud­gets geht.

Ein “Nein” beim obli­ga­to­ri­schen Refe­ren­dum böte noch die letz­te Gele­gen­heit, dies zu kor­ri­gie­ren. Die meis­ten dürf­ten ihr Stimm-Cou­vert zwar schon in den Ver­wal­tungs­brief­kas­ten oder das Alt­pa­pier gewor­fen haben, aber viel­leicht gibt es ja noch Kurzentschlossene.

Nit verschregge!
Mattiello am Mittwoch 1/6

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