Da wird den Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zern wie­der ein­mal Angst gemacht.
Mit der Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve wer­de eine Pro­zess­flut auf die Schweiz zu kom­men. Was könn­te denn passieren?
Die­se 6 Punk­te sind wesentlich:

a. Scha­den
Das kla­gen­de Opfer muss bele­gen, dass es einen Scha­den erlit­ten hat.

b. Kau­sal­zu­sam­men­hang
Es braucht einen Kau­sal­zu­sam­men­hang — einen unmit­tel­ba­ren Zusam­men­hang zwi­schen der Geschäfts­tä­tig­keit des Kon­zerns und dem Schadem.

c. Wider­recht­lich­keit
Der Scha­den muss wider­recht­lich ent­stan­den sein und die Fol­ge eines Ver­stos­ses gegen Men­schen­rech­te oder inter­na­tio­na­le Umwelt­stan­dards durch den Kon­zern sein.

d. Kon­trol­le
Der Kon­zern in der Schweiz muss das Unter­neh­men im Aus­land kon­trol­lie­ren (Toch­ter­fir­ma).

e. Sorg­falts­pflicht
Sind die oben­ste­hen­den Vor­aus­set­zun­gen bewie­sen, hat der Kon­zern immer noch die Mög­lich­keit, sich aus der Haf­tung zu befrei­en. Dazu muss der Kon­zern nach­wei­sen, dass er die nöti­ge Sorg­falt wal­ten liess, also alle nöti­gen Instruk­tio­nen und Kon­trol­len durch­führ­te, es aber den­noch zum Scha­den gekom­men ist.

f. Gericht
Gelingt dem Kon­zern der Nach­weis, dass er die Sorg­falts­pflicht wahr­ge­nom­men hat, weist das Gericht die Kla­ge trotz ange­rich­te­tem Scha­den ab.

Aus dem Nach­weis der Sorg­falts­pflicht kon­stru­ie­ren nun die Geg­ner der Initia­ti­ve das »schlim­me« Wort der »nicht übli­chen Beweislastumkehr«.
Das ist in der Schweiz aber nicht Neues!
Die­se Beweis­last­ver­tei­lung gilt im Schwei­zer Recht gene­rell, wenn für jeman­den gehaf­tet wird, den man kontrolliert:
Eltern haf­ten für min­der­jäh­ri­ge Kinder,
Hün­de­ler haf­ten für ihren Hunde,
Geschäfts­her­ren haf­ten für ihre Hilfspersonen,
usw.

Quel­le: Public Eye

Auch der Hün­de­ler kann sich nur aus der Haf­tung für sei­nen beis­sen­den Lieb­ling befrei­en, wenn er nach­wei­sen kann, dass er die not­wen­di­ge Sorg­falts­pflicht wahr­ge­nom­men hat.

Die soge­nann­te Beweis­last­um­kehr ist also abso­lut nichts Ungewöhnliches!

War­um erzählt man uns eigent­lich immer die­sen Mist?
Ganz klar, weil es gegen die Initia­ti­ve kei­ne stich­hal­ti­gen Grün­de gibt.

 

 

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Die Weltwoche und Donald, der Heilsbringer 3

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