Die Mehrheit der abstimmenden Schweizer Bevölkerung hat sich für die Beibehaltung eines sehr wichtigen Artikels der Bundesverfassung entschieden.
Sie hat sich damit auch gegen die Partei entschieden, die meint bald alleine das Sagen zu haben.
Wenn zur Ausschaffungsinitiative ohne Not und Nutzen eine Durchsetzungsinitiative gestartet werden kann, sollte man sich überlegen, ob man zur Ausschaffungsgesetzgebung nicht auch eine Absetzungsinitiative starten sollte …