Bern, 17.12.2021

Ab Mon­tag, 20. Dezem­ber 2021, gel­ten in der Schweiz ver­schärf­te Mass­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus. Zu Innen­räu­men von Restau­rants, von Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­be­trie­ben sowie zu Ver­an­stal­tun­gen im Innern haben nur noch geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen Zugang (2G). Damit wird das Risi­ko redu­ziert, dass nicht immu­ni­sier­te Per­so­nen infi­ziert wer­den. Sie geben das Virus leich­ter wei­ter und erkran­ken viel häu­fi­ger schwer. Als zusätz­li­cher Schutz muss an die­sen Orten eine Mas­ke getra­gen und es darf nur im Sit­zen geges­sen und getrun­ken wer­den. Wo die Mas­ke nicht getra­gen wer­den kann, wie bei Blas­mu­sik­pro­ben, oder wo nicht im Sit­zen kon­su­miert wer­den kann, wie in Dis­cos und Bars, sind nur noch geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen zuge­las­sen, die zusätz­lich ein nega­ti­ves Test­re­sul­tat vor­wei­sen kön­nen (2G+). Per­so­nen, deren Imp­fung, Auf­fri­schimp­fung oder Gene­sung nicht län­ger als vier Mona­te zurück­liegt, sind von die­ser Test­pflicht aus­ge­nom­men. Aus­ser­dem gilt erneut eine Home­of­fice-Pflicht. Pri­va­te Tref­fen sind auf zehn Per­so­nen beschränkt, falls eine Per­son ab 16 Jah­ren dabei ist, die nicht geimpft oder gene­sen ist. Dies hat der Bun­des­rat an sei­ner Sit­zung vom 17. Dezem­ber 2021 ent­schie­den. Der Bun­des­rat hat zudem die Über­nah­me der Test­kos­ten gere­gelt und die Beschaf­fung zusätz­li­cher Impf­do­sen beschlossen.

Die epi­de­mio­lo­gi­sche Lage ist besorg­nis­er­re­gend; die Zahl der Hos­pi­ta­li­sa­tio­nen nimmt wei­ter zu und die Aus­las­tung der Inten­siv­pfle­ge­sta­tio­nen (IPS) ist in ein­zel­nen Regio­nen sehr hoch. Behan­delt wer­den vor allem unge­impf­te Per­so­nen mitt­le­ren und höhe­ren Alters. Am 13. Dezem­ber 2021 wur­de die kri­ti­sche Schwel­le von schweiz­weit 300 Covid-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten auf den IPS erst­mals über­schrit­ten. Ab die­sem Schwel­len­wert ist eine opti­ma­le Ver­sor­gung nicht mehr für alle Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten mög­lich, weil Behand­lun­gen bei ande­ren Erkran­kun­gen ver­scho­ben oder ver­zö­gert wer­den müs­sen. Es ist gemäss aktu­el­len Schät­zun­gen davon aus­zu­ge­hen, dass die IPS-Aus­las­tung bis Ende Jahr auf 350–400 Covid-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten stei­gen wird.

Hin­zu kom­men die Anste­ckun­gen mit der Omi­kron-Vari­an­te, die noch vor Weih­nach­ten mar­kant anstei­gen dürf­ten. Gemäss ers­ten Erkennt­nis­se ist die Omi­kron-Vari­an­te anste­cken­der als die Del­ta-Vari­an­te. Der Schutz einer Imp­fung wie auch einer vor­gän­gi­gen Infek­ti­on vor einer Anste­ckung dürf­te deut­lich gerin­ger sein als bei der Del­ta-Vari­an­te. Der Schutz wird aller­dings deut­lich ver­bes­sert, wenn die Imp­fung oder Auf­fri­schimp­fung erst vor kur­zem erfolgt ist. Ist der Impf­schutz tief, dann wird die Anzahl Infek­tio­nen auch in der immu­ni­sier­ten Popu­la­ti­on zuneh­men. Wei­ter­hin unklar ist, wie schwer die Krank­heits­ver­läu­fe nach einer Infek­ti­on mit der Omi­kron-Vari­an­te sind und wie gut geimpf­te Per­so­nen vor schwe­ren Erkran­kun­gen geschützt sind. Falls es zu vie­len schwe­ren Ver­läu­fen kom­men soll­te, wer­den die­se das bereits aus­ge­las­te­te Gesund­heits­sys­tem inner­halb sehr kur­zer Zeit zusätz­lich unter mas­si­ven Druck set­zen, so dass die Kapa­zi­täts­gren­zen über­schrit­ten werden.

Wei­ter­ge­hen­de Massnahmen
Der Bun­des­rat hat heu­te nach Kon­sul­ta­ti­on der Kan­to­ne, der zustän­di­gen Par­la­ments­kom­mis­sio­nen, der Sozi­al­part­ner und direkt­be­trof­fe­ner Ver­bän­de wei­ter­ge­hen­de Mass­nah­men beschlos­sen. Sie sind bis am 24. Janu­ar 2022 befris­tet. Sie betref­fen zum Teil auch die geimpf­ten und gene­se­nen Per­so­nen, da die Omi­kron-Vari­an­te sehr anste­ckend ist. Ziel ist, die Spi­tal­struk­tu­ren so gut wie mög­lich vor einer noch stär­ke­ren Belas­tung zu schüt­zen und allen den Zugang zur Inten­siv­pfle­ge im Spi­tal zu ermöglichen.

2G mit Mas­ken- und Sitzpflicht
Wo der­zeit in Innen­räu­men die 3G-Regel gilt (Zugang für geimpf­te, gene­se­ne oder nega­tiv getes­te­te Per­so­nen), gilt künf­tig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen). Dies betrifft Restau­rants, Kultur‑, Sport- und Frei­zeit­be­trie­be sowie Ver­an­stal­tun­gen. Mit der neu­en Regel wird das Risi­ko redu­ziert, dass nicht immu­ni­sier­te Per­so­nen infi­ziert wer­den. Sie geben das Virus leich­ter wei­ter und erkran­ken deut­lich häu­fi­ger schwer. Zusätz­lich gilt an die­sen Orten wei­ter­hin eine Mas­ken­pflicht und eine Sitz­pflicht bei der Kon­su­ma­ti­on. Für Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 300 Per­so­nen draus­sen gilt wei­ter­hin die 3G-Regel.

2G+ für Dis­cos und Akti­vi­tä­ten ohne Masken 
Wo weder das Mas­ken­tra­gen noch eine Sitz­pflicht mög­lich ist, sind nur noch geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen zuge­las­sen, die zusätz­lich ein nega­ti­ves Test­re­sul­tat vor­wei­sen kön­nen (2G+). Die­se Regel gilt einer­seits für Dis­cos und Bars, ande­rer­seits für Sport- und Kul­tur­ak­ti­vi­tä­ten von Lai­en, wenn kei­ne Mas­ke getra­gen wird, wie etwa Blas­mu­sik­pro­ben. Sie gilt nicht für Jugend­li­che bis 16 Jah­re. Dank der zusätz­li­chen Test­pflicht wird sicher­ge­stellt, dass kei­ne infek­tiö­sen Per­so­nen an einer Ver­an­stal­tung ohne Mas­ken- und Sitz­pflicht teil­neh­men. Nach der Kon­sul­ta­ti­on wur­de die­se Regel ergänzt: Per­so­nen, deren voll­stän­di­ge Imp­fung, Auf­fri­schimp­fung oder Gene­sung nicht län­ger als vier Mona­te zurück­liegt, sind von der Test­pflicht aus­ge­nom­men. Betrie­be und Ver­an­stal­tun­gen, die der 2G-Regel unter­ste­hen, kön­nen frei­wil­lig 2G+ anwen­den und damit auf die Mas­ken- und die Sitz­pflicht verzichten.

Ein­schrän­kung pri­va­ter Tref­fen drinnen 
Erfah­run­gen zei­gen, dass das Risi­ko einer Anste­ckung im pri­va­ten Rah­men beträcht­lich ist. Des­halb hat der Bun­des­rat für pri­va­ten Tref­fen in Innen­räu­men Ein­schrän­kun­gen für nicht immu­ni­sier­te Per­so­nen beschlos­sen. Sobald eine Per­son ab 16 Jah­ren dabei ist, die nicht geimpft oder gene­sen ist, dür­fen sich nur noch zehn Per­so­nen tref­fen. Kin­der wer­den mit­ge­zählt. Sind alle Per­so­nen ab 16 Jah­ren geimpft oder gene­sen, gilt drin­nen eine Ober­gren­ze von 30 Per­so­nen. Draus­sen gilt wei­ter­hin eine Ober­gren­ze von 50 Personen.

Home-Office-Pflicht wird wie­der eingeführt
Der Bun­des­rat führt zudem die Home-Office-Pflicht wie­der ein, um die Kon­tak­te zu redu­zie­ren. Ist das Arbei­ten vor Ort not­wen­dig, gilt in den Räum­lich­kei­ten, in denen sich mehr als eine Per­son auf­hält, wei­ter­hin eine Maskenpflicht.

Mas­ken­pflicht auf Sekun­dar­stu­fe II 
Neben den repe­ti­ti­ven Tests ist die Mas­ken­pflicht eine zen­tra­le Mass­nah­me, um die Virus­zir­ku­la­ti­on in den Schu­len zu redu­zie­ren. Auf Sekun­dar­stu­fe II wird eine Mas­ken­pflicht vor­ge­schrie­ben. Der Bun­des­rat emp­fiehlt den Kan­to­nen zudem drin­gend, die Mas­ken­pflicht auch in den tie­fe­ren Stu­fen ein­zu­füh­ren. Vie­le Kan­to­ne haben dies bereits getan. Der Bun­des­rat emp­fiehlt zudem den Kan­to­nen, an den Schu­len repe­ti­ti­ve Tests durch­zu­füh­ren, um Infek­ti­ons­ket­ten rasch zu unterbrechen.

Emp­feh­lung, nicht-dring­li­che Ein­grif­fe zu verschieben 
Der Bun­des­rat ver­zich­tet auf die Ein­füh­rung des Fern­un­ter­richts, weil sehr bald Semes­ter­fe­ri­en sind. Für die Ter­tiär­stu­fe sowie für bestimm­te Bil­dungs­an­ge­bo­te und Prü­fun­gen gilt neu eine 3G-Pflicht; für Wei­ter­bil­dun­gen gel­ten die nor­ma­len Veranstaltungsregeln.

Der Bun­des­rat emp­fiehlt zudem den Kan­to­nen drin­gend, nicht-dring­li­che Ein­grif­fe in den Spi­tä­lern zu ver­schie­ben, um das Gesund­heits­per­so­nal zu ent­las­ten. Soll­te sich die Lage in den nächs­ten Tagen oder Wochen rasch ver­schlech­tern, ist der Bun­des­rat in der Lage, schnell auf die neue Situa­ti­on zu reagieren.

Test­kos­ten für Zer­ti­fi­kat wer­den wie­der übernommen 
Der Bun­des­rat hat zudem beschlos­sen, dass künf­tig die Kos­ten von gewis­sen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zer­ti­fi­kat füh­ren, wie­der über­nom­men wer­den. Damit setzt er einen Beschluss des Par­la­ments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt wer­den sol­len Anti­gen-Schnell­tests und Spei­chel-PCR-Pool­tests. Nicht bezahlt wer­den Selbst­tests sowie Ein­zel-PCR-Tests und Anti­kör­per­tests. Wei­ter­hin über­nom­men wer­den die Kos­ten von Ein­zel-PCR-Tests bei Per­so­nen mit Krank­heits­sym­pto­men, bei Kon­takt­per­so­nen und nach posi­ti­ven Pool­pro­ben. Das neue Test­kos­ten­sys­tem gilt ab mor­gen Sams­tag, 18. Dezem­ber 2021. Ab dem 17. Janu­ar 2022 müs­sen zudem alle, die an repe­ti­ti­ven Tests teil­neh­men, ein Test­zer­ti­fi­kat erhal­ten können.

Nur noch ein Test bei der Ein­rei­se bei geimpf­ten und gene­se­nen Personen 
Nach Kon­sul­ta­ti­on der Kan­to­ne hat der Bun­des­rat zudem das Test­re­gime bei der Ein­rei­se ange­passt, gül­tig ab Mon­tag, 20. Dezem­ber 2021. Vor der Ein­rei­se in die Schweiz wer­den neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stun­den sind, auch Anti­gen-Schnell­tests akzep­tiert, die nicht älter als 24 Stun­den sind. Auf die Pflicht eines zwei­ten Tests 4 bis 7 Tage nach der Ein­rei­se in die Schweiz wird bei geimpf­ten und gene­se­nen Per­so­nen verzichtet.


Covid-19-Impf­stoff: Ver­sor­gung ist auch 2022 sichergestellt
Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung auch über die Beschaf­fung von Covid-19-Impf­stof­fe dis­ku­tiert. Er bestellt auch für das zwei­te Halb­jahr 2022 je 7 Mil­lio­nen Impf­do­sen von Moder­na und Pfizer/BioNTech. Für das ers­te Halb­jahr hat­te er sich bereits zu einem frü­he­ren Zeit­punkt je 7 Mil­lio­nen Impf­do­sen gesi­chert. Im Jahr 2022 ste­hen damit ins­ge­samt rund 34 Mil­lio­nen Impf­stoff­do­sen zur Ver­fü­gung. Es ist somit aus­rei­chend Impf­stoff vor­han­den, um auch 2022 alle Impf­wil­li­gen zu imp­fen. Dies auch für den Fall, dass eine immu­n­e­vas­i­ve Virus­va­ri­an­te das Pan­de­mie­ge­sche­hen bestim­men könn­te und damit zusätz­li­che Impf­do­sen ver­ab­reicht wer­den müss­ten. Die Schweiz erhält gemäss den gel­ten­den Ver­trä­gen grund­sätz­lich stets die neus­te ver­füg­ba­re Impf­stoff­va­ri­an­te der jewei­li­gen Her­stel­ler zur Ver­fü­gung, sofern sie durch Swiss­me­dic zuge­las­sen ist.

Die Schweiz setzt sich im Rah­men der glo­ba­len Pan­de­mie­be­kämp­fung seit Beginn dafür ein, dass mög­lichst vie­le Men­schen welt­weit Zugang zu siche­ren und effi­zi­en­ten Covid-19 Impf­stof­fen erhal­ten. Der Bun­des­rat hat am 30. Juni 2021 die Spen­de von 4 Mil­lio­nen Covid-19-Impf­do­sen beschlos­sen. Eine all­fäl­li­ge Wei­ter­ga­be von wei­te­ren Dosen an die COVAX-Initia­ti­ve wird zu einem spä­te­ren Zeit­punkt geprüft.

Stra­te­gie zur För­de­rung von For­schung, Ent­wick­lung und Pro­duk­ti­on von Impfstoffen
Der Bun­des­rat hat zudem eine Aus­spra­che geführt, wie die inlän­di­sche For­schung, Ent­wick­lung und Pro­duk­ti­on von Impf­stof­fen län­ger­fris­tig geför­dert wer­den kann. Ziel ist es, dass die Schweiz ihre star­ke Posi­ti­on als Pro­duk­ti­ons­stand­ort und zen­tra­ler Akteur für die For­schung und Ent­wick­lung von Schlüs­sel­tech­no­lo­gien wei­ter aus­baut. Gleich­zei­tig soll die inter­na­tio­na­le Zusam­men­ar­beitent­lang ent­lang der gan­zen Impf­stoff­wert­schöp­fungs­ket­te gestärkt wer­den. Das EDI und das WBF wer­den dem Bun­des­rat bis Ende 2022 einen Umset­zungvor­schlag für die
beschlos­se­nen stra­te­gi­schen Mass­nah­men unterbreiten.

 

Die Reichsidee 20
Tür.li 18 (2021)

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