Sperrstunde ab 23 Uhr
für Gastwirtschaftsbetriebe ab Samstag, 24. Oktober
Die Corona-Fallzahlen sind in den vergangenen Tagen im Kanton Basel-Landschaft bei den Tests und auch bei den belegten Spitalplätzen weiter exponentiell angestiegen. Um einen weiteren Anstieg abzuschwächen, hat das Amt für Gesundheit heute verfügt, das Nachtleben als Sofortmassnahme einzuschränken, indem alle Restaurationsbetriebe zwischen 23.00 bis 05.00 Uhr geschlossen bleiben müssen.
Ab morgen, 24. Oktober 2020 müssen alle Gastwirtschaftsbetriebe täglich zwischen 23 Uhr und 5 Uhr geschlossen bleiben (Sperrstunde). Von der Verfügung des Kantonsarztes betroffen sind neben Bars, Clubs und Diskotheken auch alle weiteren Gastwirtschaftsbetriebe im Kanton Basel-Landschaft. Dieser Beschluss gilt als Ergänzung der Verordnung des Regierungsrats vom 22. Oktober 2020 und der Verordnung des Bundesrates vom 19. Oktober 2020.
Der Kanton Basel-Landschaft zählt heute (Stand 23. Oktober 2020, 15 Uhr) 1942 positive PCR-Tests). Die Zahl stieg innerhalb von 24 Stunden um 98 positiv getestete Personen. Innerhalb von sieben Tagen liegt der Anstieg bei 29 Prozent. Die Spitalbelegung stieg innerhalb einer Woche von 4 Personen (alle auf Normalstation) auf 19 Personen (15 Normalstation, 4 beatmet auf IPS). Dieser besorgniserregende Anstieg veranlasste die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft zur Sofortmassnahme der Einführung einer Sperrstunde.
Die Verfügung gilt mit der Veröffentlichung der vorliegenden Medienmitteilung als publiziert.
Das Vorgehen ist mit dem Kanton Basel-Stadt abgesprochen.
Verfügung 8: Zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (Sperrstunde für Gastwirtschaftsbetriebe)
Verordnung des Regierungsrats über die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie vom 22.10.2020
Verordnung des Bundesrates über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Weitere Informationen: www.bl.ch/corona
Verordnung des Regierungsrats über die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie vom 22.10.2020
Verordnung des Bundesrates über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie
Weitere Informationen: www.bl.ch/corona

Franz Büchler
Okt 24, 2020
Was mir nicht einleuchtet ist, warum im Baselbiet die Sperrstunde um 5 Uhr endet, in der Stadt um 6 Uhr.
Rugeli
Okt 24, 2020
Vielleicht die ewigen Probleme mit der Zeitumstellung.
Eine Stunde vor? Eine Stunde zurück? Oder umgekehrt?