Der Bun­des­rat »han­delt« auf dem Weg der Durchseuchung.
Kurz die Situa­ti­on in Birsfelden:

 

Am 2. Janu­ar 2022 gab es in Birs­fel­den 96 Fälle.
Eine Woche spä­ter, am 9. Januu­ar 2022, waren es 166 Fäl­le, also 60% mehr.
Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz betrug 1579.

Die Zunah­me ent­spricht im wesent­li­chen dem Schwei­ze­ri­schen Durch­schnitt. Also bit­te vor­sich­tig mit die­sem sehr anste­cken­den Virus.

Coro­na­vi­rus:
Bun­des­rat schlägt Ver­län­ge­rung der Mass­nah­men vor
und ver­kürzt Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne auf 5 Tage

Bern, 12.01.2022 — Die am 17. Dezem­ber 2021 beschlos­se­nen Mass­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus sol­len bis Ende März 2022 ver­län­gert wer­den. Dies schlägt der Bun­des­rat ange­sichts der ange­spann­ten Lage in den Spi­tä­lern vor. Er hat dazu eine Kon­sul­ta­ti­on gestar­tet. Aus­ser­dem soll die Gül­tig­keits­dau­er des Zer­ti­fi­kats auf 270 Tage ver­kürzt wer­den. Der Bun­des­rat hat an sei­ner Sit­zung vom 12. Janu­ar 2022 zudem beschlos­sen, die Dau­er von Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen. 

Die epi­de­mio­lo­gi­sche Lage ist kri­tisch und bleibt schwie­rig ein­zu­schät­zen: Die Hos­pi­ta­li­sie­run­gen und die Aus­las­tung der Inten­siv­pfle­ge­sta­tio­nen san­ken in den letz­ten Wochen trotz rasch anstei­gen­den Fall­zah­len. Geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen müs­sen nach einer Infek­ti­on mit der Omi­kron-Vari­an­te deut­lich weni­ger häu­fig hos­pi­ta­li­siert wer­den als noch bei der Del­ta-Vari­an­te. Auch der Anteil hos­pi­ta­li­sier­ter Per­so­nen, die auf der Inten­siv­sta­ti­on behan­delt wer­den müs­sen, ist gerin­ger. Neue wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se bestä­ti­gen zudem, dass die drit­te Impf­do­sis einen wich­ti­gen Bei­trag zur Ver­mei­dung von Hos­pi­ta­li­sie­ren leis­tet. Die Imp­fung bie­tet wei­ter­hin den bes­ten Schutz vor schwe­ren Ver­läu­fen und Langzeitfolgen.

Belas­tung auf Spi­tä­ler dürf­te steigen
Obwohl die Omi­kron-Vari­an­te für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen weni­ger gefähr­lich ist, ist ein Anstieg der Hos­pi­ta­li­sa­tio­nen wegen der sehr hohe Zahl von Infek­tio­nen wahr­schein­lich. Die Belas­tung dürf­te zuerst im nor­ma­len Akut­bet­ten­be­reich stei­gen, bevor sie mög­li­cher­wei­se auch auf den Inten­siv­pfle­ge­sta­tio­nen zuneh­men wird. Immer mehr Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten wer­den posi­tiv getes­tet, die nicht wegen einer
Covid-19-Erkran­kung hos­pi­ta­li­siert wur­den. Sie müs­sen in der Fol­ge iso­liert wer­den, wodurch die Betreu­ung im Spi­tal auf­wän­di­ger wird. Hin­zu kommt, dass auch im Spi­tal ein wach­sen­der Anteil des Per­so­nals wegen Erkran­kun­gen abwe­send sein wird.

Kon­sul­ta­ti­on: Aktu­el­le Mass­nah­men verlängern
Die Stra­te­gie des Bun­des­rats bleibt, die Mass­nah­men gegen die Aus­brei­tung des Virus so zu wäh­len, dass eine Über­las­tung der Spi­tä­ler mög­lichst ver­hin­dert wird. Des­halb hat er am 17. Dezem­ber 2021 weit­ge­hen­de Ein­schrän­kun­gen beschlos­sen — unter ande­rem die 2G-Regel in gewis­sen Innen­räu­men, die Ein­schrän­kung pri­va­ter Tref­fen und die Home­of­fice-Pflicht. Die­se Mass­nah­men sind bis am 24. Janu­ar 2022 befris­tet. Ange­sichts der wei­ter­hin ange­spann­ten Lage in den Spi­tä­lern sol­len sie bis zum 31. März 2022 ver­län­gert wer­den. Die Kon­sul­ta­ti­on zur Ver­län­ge­rung dau­ert bis am 17. Janu­ar 2022.

Soll­te sich die Lage in den Spi­tä­lern stark ver­schlech­tern, kann der Bun­des­rat unab­hän­gig von der Kon­sul­ta­ti­on rasch han­deln und wei­ter­ge­hen­de Mass­nah­men beschlies­sen, etwa die Schlies­sung von Betrie­ben und Ein­rich­tun­gen oder Kapa­zi­täts­ein­schrän­kun­gen bei Grossanlässen.

Kon­sul­ta­ti­on: Gül­tig­keits­dau­er des Zer­ti­fi­kats verkürzen
Der Bun­des­rat will zudem die Gül­tig­keits­dau­er aller Impf­zer­ti­fi­ka­te von 365 auf 270 Tage redu­zie­ren und damit sicher­stel­len, dass das Zer­ti­fi­kat in der EU wei­ter­hin aner­kannt bleibt. Ana­log dazu sol­len auch die Gene­se­nen­zer­ti­fi­ka­te noch 270 Tage gül­tig sein. Zu die­ser Ver­kür­zung der
Gül­tig­keits­dau­er wer­den die Kan­to­ne eben­falls kon­sul­tiert. Sie soll per 1. Febru­ar 2022 in Kraft gesetzt werden.

Wei­te­re Fra­gen in der Konsultation
Der Bun­des­rat nutzt die Kon­sul­ta­ti­on auch dazu, den Kan­to­nen wei­te­re Fra­gen zu unter­brei­ten — etwa zum Ver­bot des Prä­senz­un­ter­richts auf Ter­tiär­stu­fe, zu Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen bei Gross­ver­an­stal­tun­gen, zur Ver­schär­fung der Mas­ken­pflicht, zur Kapa­zi­tät im Bereich der Akut­bet­ten, zur Test­pflicht vor der Ein­rei­se für geimpf­te und gene­se­ne Per­so­nen, zur Anpas­sung der Test­stra­te­gie wegen der star­ken Aus­las­tung der Test­la­bors, zum Ver­zicht auf Anti­gen-Schnell­tests oder zur Auf­he­bung der Quarantäneregeln.

Beschluss: Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne wer­den auf 5 Tage verkürzt
Der Bun­des­rat hat an sei­ner heu­ti­gen Sit­zung zudem beschlos­sen, ab mor­gen Don­ners­tag, 13. Janu­ar 2022 die Dau­er der Iso­la­ti­on von zehn auf fünf Tage zu ver­kür­zen. Um die Iso­la­ti­on been­den zu kön­nen, muss eine Per­son wei­ter­hin 48 Stun­den ohne Sym­pto­me sein. Die Kan­to­ne kön­nen zudem Aus­nah­men gewäh­ren, um die Ver­sor­gung­s­i­cher­heit zu gewährleisten.

Die Kon­takt­qua­ran­tä­ne wird eben­falls auf fünf Tage ver­kürzt. Zudem wird die Qua­ran­tä­ne auf Per­so­nen beschränkt, die mit einer posi­tiv getes­te­ten Per­son im sel­ben Haus­halt leben oder in ähn­li­cher Wei­se regel­mäs­si­gen und engen Kon­takt hat­ten. Davon aus­ge­nom­men sind Per­so­nen, die ihre letz­te Impf­do­sis vor weni­ger als vier Mona­ten erhal­ten haben oder vor weni­ger als vier Mona­ten gene­sen sind. Auch zur Kon­takt­qua­ran­tä­ne kön­nen die Kan­to­ne Aus­nah­men gewäh­ren, um die Ver­sor­gung­s­i­cher­heit zu gewährleisten.

Grund für die Ver­kür­zung von Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne ist die Omi­kron-Vari­an­te, bei der sich der zeit­li­che Abstand zwi­schen Infek­ti­on und
Wei­ter­ga­be des Virus ver­kürzt hat. Zudem sind die Con­ta­ct-Tra­cing-Struk­tu­ren der Kan­to­ne sowie Wirt­schaft und Gesell­schaft zuletzt unter Druck gera­ten, da in den letz­ten Wochen die Zahl der von Iso­la­ti­on und Qua­ran­tä­ne betrof­fe­nen Per­so­nen stark ange­stie­gen ist.

Ver­mehr­te Abwe­sen­hei­ten von Arbeitnehmenden
Trotz der Ent­las­tung durch kür­ze­re Qua­ran­tä­ne- und Iso­la­ti­on­dau­er ist ver­mehrt mit Abwe­sen­hei­ten von Arbeit­neh­men­den zu rech­nen. Der
Bun­des­rat weist in die­sem Zusam­men­hang auf die gros­se Bedeu­tung der Home-Office-Pflicht hin. Die­se leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag, Über­tra­gun­gen inner­halb der Betrie­be zu ver­hin­dern. Gemäss dem Bun­des­amt für wirt­schaft­li­che Lan­des­ver­sor­gung (BWL) und dem Bun­des­amt für Bevöl­ke­rungs­schutz (BABS) sind die Infra­struk­tu­ren für die wirt­schaft­li­che Lan­des­ver­sor­gung wie auch die kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren gut auf zuneh­men­de Abwe­sen­hei­ten von Arbeit­neh­men­den vorbereitet.

Aus­spra­che über Aus­bau der Intensivpflege-Kapazitäten
Der Bun­des­rat hat heu­te auch eine Aus­spra­che dar­über geführt, wie der Bund die Kan­to­ne beim Aus­bau der Kapa­zi­tä­ten im Bereich der Inten­siv­pfle­ge unter­stüt­zen kann. Die Bil­dung aus­rei­chen­der Kapa­zi­tä­ten ist eine Auf­ga­be der Kan­to­ne, die das Covid-19-Gesetz neu vorsieht.

 

Mattiello am Mittwoch 22/2
Die Schweiz in Europa 29

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