Der Bun­desrat »han­delt« auf dem Weg der Durchseuchung.
Kurz die Sit­u­a­tion in Birsfelden:

 

Am 2. Jan­u­ar 2022 gab es in Birs­felden 96 Fälle.
Eine Woche später, am 9. Janu­uar 2022, waren es 166 Fälle, also 60% mehr.
Die 7‑Tage-Inzi­denz betrug 1579.

Die Zunahme entspricht im wesentlichen dem Schweiz­erischen Durch­schnitt. Also bitte vor­sichtig mit diesem sehr ansteck­enden Virus.

Coro­n­avirus:
Bun­desrat schlägt Ver­längerung der Mass­nah­men vor
und verkürzt Iso­la­tion und Quar­an­täne auf 5 Tage

Bern, 12.01.2022 — Die am 17. Dezem­ber 2021 beschlosse­nen Mass­nah­men gegen die Aus­bre­itung des Coro­n­avirus sollen bis Ende März 2022 ver­längert wer­den. Dies schlägt der Bun­desrat angesichts der anges­pan­nten Lage in den Spitälern vor. Er hat dazu eine Kon­sul­ta­tion ges­tartet. Ausser­dem soll die Gültigkeits­dauer des Zer­ti­fikats auf 270 Tage verkürzt wer­den. Der Bun­desrat hat an sein­er Sitzung vom 12. Jan­u­ar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Iso­la­tion und Quar­an­täne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen. 

Die epi­demi­ol­o­gis­che Lage ist kri­tisch und bleibt schwierig einzuschätzen: Die Hos­pi­tal­isierun­gen und die Aus­las­tung der Inten­sivpfleges­ta­tio­nen sanken in den let­zten Wochen trotz rasch ansteigen­den Fal­lzahlen. Geimpfte und gene­sene Per­so­n­en müssen nach ein­er Infek­tion mit der Omikron-Vari­ante deut­lich weniger häu­fig hos­pi­tal­isiert wer­den als noch bei der Delta-Vari­ante. Auch der Anteil hos­pi­tal­isiert­er Per­so­n­en, die auf der Inten­sivs­ta­tion behan­delt wer­den müssen, ist geringer. Neue wis­senschaftliche Erken­nt­nisse bestäti­gen zudem, dass die dritte Impf­do­sis einen wichti­gen Beitrag zur Ver­mei­dung von Hos­pi­tal­isieren leis­tet. Die Imp­fung bietet weit­er­hin den besten Schutz vor schw­eren Ver­läufen und Langzeitfolgen.

Belas­tung auf Spitäler dürfte steigen
Obwohl die Omikron-Vari­ante für geimpfte und gene­sene Per­so­n­en weniger gefährlich ist, ist ein Anstieg der Hos­pi­tal­i­sa­tio­nen wegen der sehr hohe Zahl von Infek­tio­nen wahrschein­lich. Die Belas­tung dürfte zuerst im nor­malen Akut­bet­ten­bere­ich steigen, bevor sie möglicher­weise auch auf den Inten­sivpfleges­ta­tio­nen zunehmen wird. Immer mehr Pati­entin­nen und Patien­ten wer­den pos­i­tiv getestet, die nicht wegen einer
Covid-19-Erkrankung hos­pi­tal­isiert wur­den. Sie müssen in der Folge isoliert wer­den, wodurch die Betreu­ung im Spi­tal aufwändi­ger wird. Hinzu kommt, dass auch im Spi­tal ein wach­sender Anteil des Per­son­als wegen Erkrankun­gen abwe­send sein wird.

Kon­sul­ta­tion: Aktuelle Mass­nah­men verlängern
Die Strate­gie des Bun­desrats bleibt, die Mass­nah­men gegen die Aus­bre­itung des Virus so zu wählen, dass eine Über­las­tung der Spitäler möglichst ver­hin­dert wird. Deshalb hat er am 17. Dezem­ber 2021 weit­ge­hende Ein­schränkun­gen beschlossen — unter anderem die 2G-Regel in gewis­sen Innen­räu­men, die Ein­schränkung pri­vater Tre­f­fen und die Home­of­fice-Pflicht. Diese Mass­nah­men sind bis am 24. Jan­u­ar 2022 befris­tet. Angesichts der weit­er­hin anges­pan­nten Lage in den Spitälern sollen sie bis zum 31. März 2022 ver­längert wer­den. Die Kon­sul­ta­tion zur Ver­längerung dauert bis am 17. Jan­u­ar 2022.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark ver­schlechtern, kann der Bun­desrat unab­hängig von der Kon­sul­ta­tion rasch han­deln und weit­erge­hende Mass­nah­men beschliessen, etwa die Schlies­sung von Betrieben und Ein­rich­tun­gen oder Kapaz­ität­sein­schränkun­gen bei Grossanlässen.

Kon­sul­ta­tion: Gültigkeits­dauer des Zer­ti­fikats verkürzen
Der Bun­desrat will zudem die Gültigkeits­dauer aller Impfz­er­ti­fikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sich­er­stellen, dass das Zer­ti­fikat in der EU weit­er­hin anerkan­nt bleibt. Ana­log dazu sollen auch die Gene­se­nen­z­er­ti­fikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der
Gültigkeits­dauer wer­den die Kan­tone eben­falls kon­sul­tiert. Sie soll per 1. Feb­ru­ar 2022 in Kraft geset­zt werden.

Weit­ere Fra­gen in der Konsultation
Der Bun­desrat nutzt die Kon­sul­ta­tion auch dazu, den Kan­to­nen weit­ere Fra­gen zu unter­bre­it­en — etwa zum Ver­bot des Präsen­zun­ter­richts auf Ter­tiärstufe, zu Kapaz­itäts­beschränkun­gen bei Grossver­anstal­tun­gen, zur Ver­schär­fung der Maskenpflicht, zur Kapaz­ität im Bere­ich der Akut­bet­ten, zur Testpflicht vor der Ein­reise für geimpfte und gene­sene Per­so­n­en, zur Anpas­sung der Test­strate­gie wegen der starken Aus­las­tung der Test­labors, zum Verzicht auf Anti­gen-Schnell­tests oder zur Aufhe­bung der Quarantäneregeln.

Beschluss: Iso­la­tion und Quar­an­täne wer­den auf 5 Tage verkürzt
Der Bun­desrat hat an sein­er heuti­gen Sitzung zudem beschlossen, ab mor­gen Don­ner­stag, 13. Jan­u­ar 2022 die Dauer der Iso­la­tion von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Iso­la­tion been­den zu kön­nen, muss eine Per­son weit­er­hin 48 Stun­den ohne Symp­tome sein. Die Kan­tone kön­nen zudem Aus­nah­men gewähren, um die Ver­sorgungsicher­heit zu gewährleisten.

Die Kon­tak­tquar­an­täne wird eben­falls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quar­an­täne auf Per­so­n­en beschränkt, die mit ein­er pos­i­tiv getesteten Per­son im sel­ben Haushalt leben oder in ähn­lich­er Weise regelmäs­si­gen und engen Kon­takt hat­ten. Davon ausgenom­men sind Per­so­n­en, die ihre let­zte Impf­do­sis vor weniger als vier Monat­en erhal­ten haben oder vor weniger als vier Monat­en gene­sen sind. Auch zur Kon­tak­tquar­an­täne kön­nen die Kan­tone Aus­nah­men gewähren, um die Ver­sorgungsicher­heit zu gewährleisten.

Grund für die Verkürzung von Iso­la­tion und Quar­an­täne ist die Omikron-Vari­ante, bei der sich der zeitliche Abstand zwis­chen Infek­tion und
Weit­er­gabe des Virus verkürzt hat. Zudem sind die Con­tact-Trac­ing-Struk­turen der Kan­tone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zulet­zt unter Druck ger­at­en, da in den let­zten Wochen die Zahl der von Iso­la­tion und Quar­an­täne betrof­fe­nen Per­so­n­en stark angestiegen ist.

Ver­mehrte Abwe­sen­heit­en von Arbeitnehmenden
Trotz der Ent­las­tung durch kürzere Quar­an­täne- und Iso­la­tion­dauer ist ver­mehrt mit Abwe­sen­heit­en von Arbeit­nehmenden zu rech­nen. Der
Bun­desrat weist in diesem Zusam­men­hang auf die grosse Bedeu­tung der Home-Office-Pflicht hin. Diese leis­tet einen wichti­gen Beitrag, Über­tra­gun­gen inner­halb der Betriebe zu ver­hin­dern. Gemäss dem Bun­de­samt für wirtschaftliche Lan­desver­sorgung (BWL) und dem Bun­de­samt für Bevölkerungss­chutz (BABS) sind die Infra­struk­turen für die wirtschaftliche Lan­desver­sorgung wie auch die kri­tis­chen Infra­struk­turen gut auf zunehmende Abwe­sen­heit­en von Arbeit­nehmenden vorbereitet.

Aussprache über Aus­bau der Intensivpflege-Kapazitäten
Der Bun­desrat hat heute auch eine Aussprache darüber geführt, wie der Bund die Kan­tone beim Aus­bau der Kapaz­itäten im Bere­ich der Inten­sivpflege unter­stützen kann. Die Bil­dung aus­re­ichen­der Kapaz­itäten ist eine Auf­gabe der Kan­tone, die das Covid-19-Gesetz neu vorsieht.

 

Mattiello am Mittwoch 22/2
Die Schweiz in Europa 29

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