In einem 4seitigen A4-Fly­er unter fal­scher Flag­ge (ja darf man denn das?), die wir noch etwas ver­än­dert haben, wirbt ein Wirt­schafts­ko­mi­tee für das Bun­des­ge­setz über die Steu­er­re­form und die AHV-Finan­zie­rung.

Das per­fi­de an die­sem Fly­er ist die Umbe­nen­nung der Abstim­mung in AHV-Steu­er­vor­la­ge.

Der kor­rek­te Titel ist halt für die steu­er­pro­fi­tie­ren­den Wirt­schafts­leu­te nicht so attrak­tiv, weil die Steu­er­re­form (USR III) schon ein­mal abge­lehnt wur­de. Und dass sich die­se Krei­se nur eine Chan­ce aus­rech­nen, wenn die AHV pro­fi­tie­ren kann (was dann wie­der eine drin­gen­de Reform der AHV wei­ter auf den St. Nim­mer­leins­tag verschiebt).

Die Umbe­nen­nung der Vor­la­ge in AHV-Steu­er­vor­la­ge soll davon ablen­ken, dass die Steu­ern für aus­län­di­sche Steu­er­pro­fi­teu­re nur ein biss­chen ange­ho­ben wer­den, dafür die inlän­di­schen Fir­men auch zu Steu­er­pro­fi­teu­ren wer­den. Das wäre also der klu­ge schwei­ze­ri­sche Kom­pro­miss, der in die­sem Fly­er gelobt wird.
Davon, dass z.B. auch die Arbeit­neh­mer mehr AHV bezah­len müs­sen, davon spricht natür­lich niemand.

Bei Ver­fas­sungs­no­vel­len gilt:
»Der Grund­satz der Ein­heit der Mate­rie ver­langt, dass zwei oder meh­re­re Sach­fra­gen und Mate­ri­en nicht mit­ein­an­der zu einer ein­zi­gen Abstim­mungs­vor­la­ge ver­bun­den wer­den, die die Stimm­be­rech­tig­ten in eine Zwangs­la­ge ver­set­zen und ihnen kei­ne freie Wahl zwi­schen den ein­zel­nen Tei­len belas­sen. Wird der Grund­satz miss­ach­tet, kön­nen die Stimm­bür­ger ihre Auf­fas­sung nicht ihrem Wil­len gemäss zum Aus­druck brin­gen: Ent­we­der müs­sen sie der Gesamt­vor­la­ge zustim­men, obschon sie einen oder gewis­se Tei­le miss­bil­li­gen, oder sie müs­sen die Vor­la­ge ableh­nen, obwohl sie den andern oder ande­re Tei­le befür­wor­ten. Schutz­ob­jekt des Grund­sat­zes sind also die Stimm­be­rech­tig­ten, die ihren Wil­len frei bil­den und ihre Stimm­ab­ga­be unver­fälscht zum Aus­druck brin­gen kön­nen sollen.«

Da wir aber lei­der nur über ein Bun­des­ge­setz abstim­men, gilt die­ser Schutz der Stimm­bür­ger und Stimm­bür­ge­rin­nen lei­der nicht. Das heisst: Bei Geset­zen darf man Stimm­bür­ger und Stimm­bür­ge­rin­nen übers Ohr hau­en, über den Tisch zie­hen. In die Zwangs­la­ge ver­set­zen, ent­we­der zu bei­dem JA oder zu bei­dem NEIN zu sagen.

War­um dies das »Basel­biet nach vor­ne brin­gen« soll, ist mir ein Rät­sel. Wenn Gemein­den und Kan­ton Steu­er­sub­strat ver­lie­ren, heisst das ja nur, dass die Streich­kon­zer­te wei­ter­ge­hen. Ob SVP, FDP, BDP, CVP, etc. dann wei­ter­hin die bür­ger­li­che Mehr­heit in den Him­mel loben? Oder ist dies dann der Anfang eines liber­tä­ren »Staa­tes« respek­ti­ve »Nich­mehr­staa­tes«?

Weil ich Bschiss nicht mag und Zwangs­la­gen sowie­so nicht, muss ich zu die­sem Paket halt NEIN sagen.

Meine Frage (17)
Eine Hand wäscht die andere

2 Kommentare

Kommentiere

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.