Medi­en­mit­tei­lung des Regierungsrates:

Regierungsrat beschliesst weitergehende Massnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen

Der Regie­rungs­rat nimmt mit gros­ser Besorg­nis zur Kennt­nis, dass sich das Coro­na­vi­rus expo­nen­ti­ell und viel rascher als erwar­tet ver­brei­tet. Dies trifft auf die Regi­on Basel in beson­de­rem Mas­se zu. Um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus im Kan­ton Basel-Land­schaft ein­zu­däm­men und um die Bevöl­ke­rung und die Gesund­heits­ver­sor­gung zu schüt­zen, beschliesst der Regie­rungs­rat die Aus­ru­fung einer Not­la­ge im Sin­ne von § 3 des Geset­zes über den Bevöl­ke­rungs­schutz und den Zivil­schutz im Kan­ton Basel-Landschaft.
Der Regie­rungs­rat ist sich bewusst, dass er ein­schnei­den­de Mass­nah­men ergreift, wel­che die gesam­te Bevöl­ke­rung und die Unter­neh­men mas­siv tref­fen. Nur durch frü­he und ein­schnei­den­de Mass­nah­men kann die Ver­brei­tung des Virus ver­lang­samt wer­den. Der Ansturm auf die Spi­tä­ler muss abge­flacht wer­den, damit die­se nach­hal­tig in der Lage sein wer­den, die von der Krank­heit schwer Betrof­fe­nen zu pfle­gen und zu hei­len und Hun­der­te von Leben zu retten.
Ange­sichts der raschen Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus sieht sich der Regie­rungs­rat gezwun­gen, wei­ter­ge­hen­de Mass­nah­men zu ergrei­fen, um den Anstieg der Krank­heits­zah­len so weit wie mög­lich zu ver­lang­sa­men. Dabei geht es ins­be­son­de­re auch dar­um, das Gesund­heits­we­sen zu ent­las­ten und des­sen Funk­ti­ons­fä­hig­keit auch in der Not­la­ge auf­recht zu erhal­ten. Erfah­run­gen in ande­ren Län­dern haben gezeigt, dass das mög­lichst früh­zei­ti­ge Ergrei­fen von ein­schnei­den­den Mass­nah­men not­wen­dig ist, um die Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu ver­zö­gern. Meh­re­re Kan­to­ne wie der Kan­ton Tes­sin haben bereits Mass­nah­men ergrif­fen, die über jene des Bun­des hin­aus­ge­hen. Auch im Kan­ton Basel-Land­schaft sind zusätz­li­che Mass­nah­men erforderlich.
Um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus im Kan­ton Basel-Land­schaft ein­zu­däm­men und um die Bevöl­ke­rung und die Gesund­heits­ver­sor­gung zu schüt­zen, beschliesst der Regie­rungs­rat die Aus­ru­fung einer Not­la­ge im Sin­ne von § 3 des Geset­zes über den Bevöl­ke­rungs­schutz und den Zivil­schutz im Kan­ton Basel-Land­schaft. Unter ande­rem wer­den Restau­rant- und Hotel­be­trie­be sowie sämt­li­che Unter­hal­tungs­stät­ten wie Kon­zert­sä­le, Kinos, Thea­ter, Muse­en, Jugend‑, Sport‑, Wellness‑, Fit­ness­zen­tren, Schwimm­bä­der, Dis­cos, Musik­bars, Nacht‑, Ero­tik­clubs usw. ver­pflich­tet, den Betrieb ein­zu­stel­len. Zudem sind alle öffent­li­chen, pri­va­ten und reli­giö­sen Anläs­se sowie Ver­an­stal­tun­gen oder Ver­samm­lun­gen mit mehr als 50 Per­so­nen ver­bo­ten. Alle Akti­vi­tä­ten von Ver­ei­nen und ähn­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen wie Sport­an­läs­se, Trai­nings, Pro­ben usw. sind untersagt.
Grund­ver­sor­gung ist sicher­ge­stellt – kei­ne Hamsterkäufe
Ver­kaufs­stät­ten, wel­che nicht der Auf­recht­erhal­tung der Grund­ver­sor­gung (wie Lebens­mit­tel, Tier­nah­rung, Heil­mit­tel, medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel, Treib­stoff) die­nen, wer­den geschlos­sen. Berei­che, die nicht der Grund­ver­sor­gung die­nen, sind von den zuge­las­se­nen Ver­kaufs­flä­chen abzu­gren­zen und zu schlies­sen. Sämt­li­che Beschlüs­se sind am Schluss der Mit­tei­lung aufgelistet.
Sicher­stel­lung der Spi­tal­ver­sor­gung in der Notlage
 Der Stand­ort Bru­der­holz des KSBL wird vom Regie­rungs­rat als Refe­renz­spi­tal COVID-19 bezeich­net. Per­so­nen, die mög­li­cher­wei­se am Coro­na-Virus erkrankt sind, wer­den im Kan­ton Basel-Land­schaft nicht mehr in Arzt­pra­xen und in Not­fall­sta­tio­nen getes­tet. Zu die­sem Zweck  wer­den eigens zwei Abklä­rungs­zen­tren in Mün­chen­stein und Lau­sen ein­ge­rich­tet. Das Abklä­rungs­zen­trum Mün­chen­stein befin­det sich im Kuspo, jenes in Lau­sen in der Mehr­zweck­hal­le Stutz. Durch die Grös­se der Räu­me kann das soge­nann­te «Social Distancing» gewähr­leis­tet wer­den und die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen sich getrennt von­ein­an­der auf­hal­ten und unter­sucht wer­den. Die bei­den Aus­sen­stel­len in Mün­chen­stein und Lau­sen wer­den von Haus­ärz­tin­nen und Haus­ärz­ten betrie­ben und durch Ärz­te aus den drei Kan­tons­spi­tä­lern und durch geschul­tes medi­zi­ni­sche Fach­per­so­nal unterstützt.
Regie­rungs­prä­si­dent Isaac Reber sag­te an einer Medi­en­kon­fe­renz in Lies­tal: «Es wird nicht mög­lich sein, das Virus auf­zu­hal­ten. Wir müs­sen jetzt ein­schnei­den­de Mass­nah­men tref­fen, um die wirk­sa­me Ein­däm­mung und die Ver­lang­sa­mung der Aus­brei­tung des Virus zu errei­chen. Wir müs­sen die der­zeit steil anstei­gen­de Kur­ve bre­chen. So wol­len wir einen Kol­laps der Gesund­heits­ver­sor­gung ver­hin­dern. Wenn uns das gelingt, heisst das nichts weni­ger, als dass wir es schaf­fen, Leben zu retten.»
Im Rah­men einer aus­ser­or­dent­li­chen Sit­zung am Sonn­tag, 15. März 2020, hat der Regie­rungs­rat des­halb fol­gen­de Mass­nah­men beschlos­sen, wel­che ab dem 16. März 2020, 06.00 Uhr vor­erst bis am 30. April 2020 um 24.00 Uhr gelten:
• Alle öffent­li­chen, pri­va­ten und reli­giö­sen Anläs­se sowie Ver­an­stal­tun­gen oder Ver­samm­lun­gen mit mehr als 50 Per­so­nen sind verboten.
• Der Regie­rungs­rat kann Ver­an­stal­tun­gen mit mehr als 50 Per­so­nen aus­nahms­wei­se zu-las­sen, wenn über­wie­gen­de öffent­li­che Inter­es­sen dies gebie­ten, bei­spiels­wei­se Ver­an­stal­tun­gen zur Aus­übung poli­ti­scher Rech­te. Ent­spre­chen­de Gesu­che sind mit einem Schutz­kon­zept betref­fend Ein­hal­tung der Regeln des BAG beim Kan­to­na­len Kri­sen­stab einzureichen.
• Alle Akti­vi­tä­ten von Ver­ei­nen und ähn­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen wie Sport­an­läs­se, Trai­nings, Pro­ben usw. sind untersagt
• Men­schen über 65 und Ange­hö­ri­ge wei­te­rer Risi­ko­grup­pen wird empfohlen:
— Kei­ne Min­der­jäh­ri­ge zu betreuen,
— nicht an öffent­li­chen oder pri­va­ten Ver­an­stal­tun­gen teil­zu­neh­men, und
— kei­ne öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel zu nut­zen, aus­ser für medi­zi­ni­sche oder beruf­li­che Zwe­cke oder für den Kauf von Grundnahrungsmitte
• Die im Kan­ton Basel-Land­schaft ver­keh­ren­den Trans­port­un­ter­neh­men des Öffent­li­chen Ver­kehrs (exkl. SBB und Taxi) tref­fen die not­wen­di­gen Mass­nah­men, damit die pro Trans­port­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen­den Plät­ze jeweils höchs­tens zur Hälf­te genutzt werden.
• Ver­kaufs­stät­ten, wel­che nicht der Auf­recht­erhal­tung der Grund­ver­sor­gung (wie Lebens­mit­tel, Tier­nah­rung, Heil­mit­tel, medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel, Treib­stoff) die­nen, wer­den geschlos­sen. Berei­che, die nicht der Grund­ver­sor­gung die­nen, sind von den zuge­las­se­nen Ver­kaufs­flä­chen abzu­gren­zen und zu schliessen.
• In Ver­kaufs­stät­ten und bei Dienst­leis­tungs­be­trie­ben mit Publi­kums­ver­kehr sind die Ver­ant­wort­li­chen auf­ge­for­dert, für die Ein­hal­tung der Hygie­ne-Regeln des BAG und der sozia­len Distanz zu sor­gen (1 Person/4 m² Netto-Verkaufsfläche).
• Restau­rant- und Hotel­be­trie­be sowie sämt­li­che Unter­hal­tungs­stät­ten wie Kon­zert­sä­le, Kinos, Thea­ter, Muse­en, Jugend‑, Sport‑, Wellness‑, Fit­ness­zen­tren, Schwimm­bä­der, Dis­cos, Musik­bars, Nacht‑, Ero­tik­clubs usw. wer­den ver­pflich­tet, den Betrieb einzustellen.
• Der Stand­ort Bru­der­holz des KSBL wird als Refe­renz­spi­tal COVID-19 bezeichnet.
• Alle Spi­tä­ler müs­sen von allen nicht sofort not­wen­di­gen medi­zi­ni­schen Ein­grif­fen (elek­ti­ve Ein­grif­fe) abse­hen. Es gilt ein Auf­nah­me­stopp für alle plan­ba­ren Eingriffe.
• Der Besuch in Spi­tä­lern, Alters- und Pfle­ge­hei­men und ähn­li­chen Insti­tu­tio­nen, die Per­so­nen aus Risi­ko­grup­pen betreu­en, ist unter­sagt. Über Aus­nah­men (z. B. Besu­che für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in aus­ser­or­dent­li­chen Situa­tio­nen: Eltern von Kin­dern, Part­ner von Gebä­ren­den sowie nahe Ange­hö­ri­ge von ster­ben­den Men­schen oder unter­stüt­zungs­be­dürf­ti­gen Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten) ent­schei­det die Institution.
• Die zustän­di­gen kan­to­na­len Behör­den wer­den ermäch­tigt, bei Bedarf die not­wen­di­gen Mit­tel (Sach­mit­tel, Per­so­nal, Dienst­leis­tun­gen, Unter­künf­te etc.) bei Pri­va­ten zu requi­rie­ren, um die Not­la­ge zu bewältigen.
• Wo immer mög­lich wird in der kan­to­na­len Ver­wal­tung im Home Office gearbeitet.
• Die übri­gen Arbeit­ge­ben­den sind drin­gend ange­hal­ten, Home Office so weit wie mög­lich durchzusetzen.
• Der per­sön­li­che Publi­kums­ver­kehr in der kan­to­na­len Ver­wal­tung wird auf ein Mini­mum reduziert.
• Die Ori­en­tie­rungs­ta­ge des Amts für Mili­tär und Bevöl­ke­rungs­schutz im Rah­men des Voll­zugs von Bun­des­recht wer­den ausgesetzt.
Gesprä­che mit der Wirtschaft
Der Regie­rungs­rat ist sich der gros­sen Aus­wir­kun­gen auf die Unter­neh­mun­gen bewusst und ist in Kon­takt mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Unter­neh­mer­schaft. Auf der Basis der Bun­des­be­schlüs­se wer­den wei­ter­füh­rend Mass­nah­men besprochen.
Der Regie­rungs­rat bit­tet alle Betrof­fe­nen um Ver­ständ­nis und dankt allen für die geleb­te Soli­da­ri­tät jetzt und in der kom­men­den schwie­ri­gen Zeit.
Wochenrückblick
Oh Corona! — 2

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