Am 29. Novem­ber wird im Kan­ton Basel-Stadt über das Hafen­beck­en 3 abges­timmt. Damit dieses Beck­en und die dazuge­höri­gen Lade- und Ent­lade­flächen gebaut wer­den kön­nen (Gate­way Basel Nord), braucht es aus Naturschutz­grün­den soge­nan­nte Ersatzflächen. Hier kön­nen Sie sich über das Hafen­beck­en 3 etc. ori­en­tieren. Achtung, das ist ein Wer­be­film der Befürworter.

Die Suche nach Ersatzflächen war nicht ein­fach, gibt es dazu doch einige Regeln, die im »Leit­faden Umwelt« des Bun­de­samts für Umwelt, Wald und Land­schaft mit dem Titel »Wieder­her­stel­lung und Ersatz im Natur- und Land­schaftss­chutz« (125 Seit­en) beschrieben sind. Daraus hier ein kurz­er Abschnitt:

»Der zu unter­suchende und zu beurteilende Perime­ter eines Vorhabens, der Unter­suchungsraum, muss ein­er­seits alle Flächen umfassen, welche durch das Vorhaben und seinen Betrieb direkt betrof­fen sind. Dies sind der Pro­jek­t­stan­dort selb­st sowie der Ein­griff­s­raum und allfäl­lige Ersatzflächen. Zum Unter­suchungsraum gehören ander­er­seits auch alle Flächen, die vom Vorhaben, seinem Bau oder ins­beson­dere durch seinen Betrieb indi­rekt bee­in­flusst wer­den könnten.

Um ökol­o­gisch sin­nvolle Ersatz­mass­nah­men zu ermöglichen, kann es nötig sein, diese ausser­halb des vom Vorhaben direkt oder indi­rekt bee­in­flussten Perime­ters anzule­gen. Dieser Kom­pen­sa­tion­sraum muss aber in einem räum­lich-funk­tionalen Zusam­men­hang zum Ein­wirkungsraum ste­hen, auf jeden Fall aber inner­halb des betrof­fe­nen Natur­raumes liegen; z.B. inner­halb der Reussebene, im Tafelju­ra, auf dem Lin­den­berg. Die Ersatz­mass­nah­men bilden einen inte­gralen Bestandteil des Pro­jek­ts. Deshalb müssen die von diesen Mass­nah­men in Anspruch genomme­nen Flächen auch dann in den Unter­suchungsperime­ter ein­be­zo­gen wer­den, wenn sie sich ausser­halb des eigentlichen Ein­wirkungsraumes befind­en. Auch die Ersatz­mass­nah­men kön­nen ihrer­seits Auswirkun­gen auf den Naturhaushalt oder auf einen anderen Umwelt­bere­ich haben. Aus diesem Grund soll der Unter­suchungsperime­ter von Beginn an genügend gross gewählt wer­den. Dies erlaubt, den Blick für mögliche, ökol­o­gisch möglichst wirk­same und sin­nvolle Ersatz­mass­nah­men über den eigentlichen Pro­jek­t­perime­ter hin­aus offen zu halten:
Bei Ein­grif­f­en, die keine Beurteilung des Aus­gangszu­s­tandes zulassen, muss auf einen Ref­eren­zraum zurückgegriffen wer­den. In natur­räum­lich­er Hin­sicht muss der Ref­eren­zraum mit dem Unter­suchungsraum ver­gle­ich­bar sein und über eine möglichst gle­ichar­tige Ausstat­tung verfügen. Der Ref­eren­zraum welch­er vom konkreten Vorhaben unbee­in­flusst ist, erlaubt es, die Wirk­samkeit und die quan­ti­ta­tive Bemes­sung der Ersat­zleis­tung anhand ver­gle­ich­bar­er Sit­u­a­tio­nen und Leben­sräume an Ort zu bemessen und zu beurteilen. Beispiel­sweise ist bei der Konzes­sion­serneuerung von Laufkraftwerken eine frei fliessende Gewässer­strecke in die Beurteilung der Pro­jek­tauswirkun­gen einzubeziehen.«

In ein­er Medi­en­mit­teilung von »Gate­way Basel Nord« wurde nun am 9. Okto­ber 2020 die Lösung für das Ersatzflächen­prob­lem verkün­det. Den Text gibt es hier.

Auf dem Bild sind gelb die »gefun­de­nen Ersatzflächen« markiert und grün die Wanderkorridore.
Die zu erset­zende Fläche wäre eigentlich die Schot­ter­fläche des Badis­chen Bahn­hofs. Da scheint mir die grosse Wiese bei den Lan­gen Erlen kaum dem Orig­i­nal­stan­dort zu entsprechen. Also wohl bald Ein­spruch der Naturschützer. Der Rest sind im Süden der Karte Geleise.
Da war am Orig­i­nal­stan­dort Gate­way Basel Nord (blau) Schot­ter, Rud­er­alfläche, Trock­en­wiese. Und nun ver­fol­gen wir (grün) die Wan­derko­r­ri­dore: Vor allem der Rhein, die Wiese und die Birs (Wan­derko­r­ri­dore für die Fis­che aus dem Hafen­beck­en 3?). Und die Eidech­sen wan­dern dann aus nach Birs­felden über die Eisenbahnbrücke?

Dank neuem »Leit­bild Natur« der Gemeinde Birs­felden sind wir ja bestens vorbereitet:
»Ziel 2
Die mageren, trock­e­nen Böschun­gen im Gebi­et der Schleuse wer­den als Leben­sraum für sel­tene Tiere und Pflanzen wieder­herg­erichtet und fachgerecht unterhalten.
Ziel 3
Die wertvollen Rest­flächen mit Rud­er­al- bzw. Trock­en­veg­e­ta­tion und sel­te­nen Tier- und Pflanzenarten im Hafenge­bi­et der SRH (Schweiz­erische Rhein­häfen) und in der Indus­trie (Hafen­zone) bleiben ana­log der Aus­sagen des kan­tonalen Nutzungs­planes (Muta­tion 2019) in ihrer Summe erhal­ten, wer­den opti­mal unter­hal­ten und miteinan­der ver­net­zt. Wo möglich, wer­den diese Flächen auf ca. 10% der Gesamt­fläche vergrössert.
Ziel 4
Die Birs mit ihrem Ufer und der Böschung bleibt als hochw­er­tiger Natur- und Grün­raum samt ihrer Leben­sraumvielfalt für Tiere und Pflanzen erhal­ten bzw. wird aufgewertet.
Ziel 5
Das Gebi­et Birschöpfli bis Schleusenweg/Grenze Hafen­zone und die Rheinin­sel bleiben grund­sät­zlich als hochw­er­tige Natur- und Grün­räume samt ihrer Leben­sraumvielfalt für Tiere und Pflanzen erhal­ten bzw. wer­den aufgewertet.
Ziel 7
Die Leben­sräume der Basler Vari­etät der Bienen-Rag­wurz im Hafen sind gesichert und wer­den opti­mal unterhalten.«

Und so ist Birs­felden bestens für Gate­way Basel Nord vor­bere­it­et. Wieder ein­mal. Der Rhein­hafen Basel wird von Prob­lemgütern entrüm­pelt und bekommt eine neues Hafen­beck­en, Birs­felden und Mut­tenz liefern dazu die Natur (Ersatzflächen und Wanderkorridore).
Gibt es tat­säch­lich auch einen Gewinn für Birsfelden?

Zitat kur­siv: Kägi, B.; Stalder, A.; Thom­men, M. (2002): Wieder­her­stel­lung und Ersatz im Natur- und Land­schaftss­chutz. Hrsg. Bun­de­samt für Umwelt, Wald und Land­schaft, Leit­faden Umwelt Nr. 11, Bern

Bild Ersatzflächen: Gate­way Basel Nord

Wie sieht wohl das Konzept für die Fussgänger aus?
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