Und weiter geht es mit dem Bermenweg:
Zur Landratssitzung hat Landrat Peter Hartmann (Grüne) folgende Fragen gestellt:
»Neue Wegführung in den Baselbieter Häfen
Die Schweizerischen Rheinhäfen informierten letzte Woche in der Lokalpresse über die neue Wegführung für die Bevölkerung in den Häfen Birsfelden und Auhafen Muttenz. Insbesondere wird ab Mai 2021 der seit Jahrzehnten bestehende und für die Bevölkerung attraktive und durchgehende Bermenweg direkt entlang des Rheins aus Sicherheitsgründen für den Fuss- und Veloverkehr im Bereich der Umschlageplätze gesperrt.
In diesem Zusammenhang möchte ich den Regierungsrat fragen
• Wie viele sicherheitsrelevante Ereignisse auf dem Bermenweg, verursacht durch Privatpersonen zu Fuss oder auf dem Velo der Kantonspolizei in den letzten Jahren gemeldet wurden?
• Ob auf den bestehenden Parzellen in den Häfen mit direktem Rheinanstoss Wegrechte eingetragen sind, welche den Bermenweg betreffen?
• Wie und bei wem sich die Bevölkerung gegen diese durch die Rheinhäfen einseitig und kurzfristig angekündigten Einschränkungen wehren kann?
Peter Hartmann, Landrat Grüne«
Hier die Antwort des Regierungsrates (Auszug aus dem Protokoll):
Christoph Meury
Mrz 25, 2021
Nachfragen lohnt sich. Opposition des öftern auch.
Der Birsfelder GR hat viel zu schnell Forfait gegeben.
Man muss nicht jeden Furz der SRH unhinterfragt durchwinken.
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Eine Rheinpassage für FussgängerInnen muss durchgehend möglich sein.
Man kann akzeptieren, dass während der Löschphase der Durchgang zeitlich eingeschränkt und umgeleitet wird. Aber die restliche Zeit und während 365 Tagen muss das Flanieren entlang des Rheines möglich sein.
Das ist ein Grundrecht der BürgerInnen und wird vom Bund so auch verlangt.
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PS.: Ich vermisse die Intervention der Birsfelder PolitikerInnen.
Abwarten und Teetrinken ist keine Politik.