Plötz­lich waren sie im Wald: Gros­se Hau­fen von Wur­zel­stö­cken. Sie stam­men von einer Bau­stel­le wei­ter süd­öst­lich. Dort wird im Tage­bau ein Tun­nel vom Mut­ten­z­er Bahn­hof zum Auha­fen gebaut. Dazu muss­ten Bäu­me gero­det wer­den. Ist der Tun­nel gebaut, wird er wie­der zuge­deckt und neue Bäu­me wer­den gepflanzt. Soviel zur Her­kunft der Wurzelstöcke.
Doch was sol­len die im Hardwald?

Das ist wie­der eine neue Geschichte:
Die seit Jahr­zehn­ten fast unge­nutz­te Staats­gru­be will die Besit­ze­rin, der Kan­ton Basel-Stadt, end­lich nut­zen und — sagen wir mal immo­bi­li­en­tech­nisch — aufwerten.
Dazu woll­te sie den gewach­se­nen Wald am Ran­de roden. Aber Wald kann man nicht ein­fach roden. Und so brauch­te es eine Zonen­plan­mu­ta­ti­on, damit der Wald ver­scho­ben wer­den konn­te. Dem hat die Birs­fel­der Gemein­de­ver­samm­lung zuge­stimmt, das birsfälder.li berich­te­te darüber.

Aber das genüg­te noch nicht. Der durch die Nut­zung zer­stör­te Lebens­raum der Amphi­bi­en muss eben­falls ersetzt wer­den. Dazu kön­nen wir dem Jah­res­be­richt 2013 des Basel­land­schaft­li­chen Natur- und Vogel­schutz BNV entnehmen:

»Staats­gru­be Birsfelden
Wird ein schüt­zens­wer­ter Lebens­raum zer­stört, so muss er nach Gesetz wie­der­her­ge­stellt oder ersetzt wer­den. Dass die Erfül­lung die­ser Pflicht nicht immer erstrit­ten wer­den muss, zeigt das erfreu­li­che Bei­spiel Staats­gru­be in Birsfelden.
Die Ein­woh­ner­ge­mein­de Basel-Stadt ist Eigen­tü­me­rin der 3,4 ha gros­sen Staats­gru­be in Birs­fel­den. Das Grund­stück liegt in der Indus­trie­zo­ne und wur­de frü­her als Kies­gru­be und Kie­s­um­schlag­platz genutzt. Durch die exten­si­ve gewerb­li­che Nut­zung ent­stand ein klei­nes Amphi­bi­en­laich­ge­biet mit den Arten Erd- und Geburts­hel­fer­krö­te, Gras­frosch und Bergmolch.
Im ver­gan­ge­nen Jahr kon­tak­tier­te die Eigen­tü­me­rin die regio­na­len Natur­schutz­ver­bän­de und leg­te ihnen die zukünf­ti­gen Nut­zungs­ab­sich­ten dar. Damit wäre der gröss­te Teil der Gru­be für die Amphi­bi­en ver­lo­ren gewe­sen. Die vor­ge­schla­ge­nen Ersatz­mass­nah­men stuf­ten wir als genü­gend ein. Im Ver­lauf der Dis­kus­si­on wur­de die Idee gebo­ren, anstatt am Rand des Are­als und somit auf kleins­tem Raum die erfor­der­li­chen Ersatz­flä­chen zu schaf­fen, könn­te der benach­bar­te Hard­wald für die Geburts­hel­fer­krö­te auf­ge­wer­tet wer­den, wo bereits diver­se Wei­her für Amphi­bi­en bestehen. Von einem Öko­bü­ro lies­sen der BNV und Pro Natu­ra Basel­land ein Grob­kon­zept zur För­de­rung der Geburts­hel­fer­krö­te aus­ar­bei­ten. Aus­ser­dem mach­te die Eigen­tü­me­rin der Staats­gru­be die Zusa­ge, einen Teil der Umset­zungs­kos­ten zu übernehmen.
Das Bei­spiel hat gezeigt, dass es nicht immer ziel­füh­rend ist, mit Ein­spra­chen bzw. Starr­sinn unlieb­sa­me Pro­jek­te zu bekämp­fen, son­dern dass mit guten Ideen, über­zeu­gen­den Argu­men­ten und einem offe­nen Ohr für ande­re Mei­nun­gen manch­mal mehr für die Natur her­aus­zu­ho­len ist.«

Und so wird nun im Hard­wald der öko­lo­gi­sche Aus­gleich geschaf­fen: vie­le Holz­hau­fen und neu jetzt auch die Hau­fen mit Wur­zel­stö­cken in der Umge­bung der sowie­so vor­han­de­nen Ver­si­cke­rungs­wei­her die­nen dem Glögglifrosch (Geburts­hel­fer­krö­te) als Unter­schlupf. Sei­ne Fort­pflan­zungs­sai­son dau­ert von März bis August. Die Tie­re sind däm­me­rungs- und nacht­ak­tiv. Die Männ­chen begin­nen bevor­zugt an feucht­war­men Aben­den aus ihren Ver­ste­cken an Land zu rufen. Die Paa­rung fin­det an Land statt.

 

Man kann sich aller­dings nur schwer­lich vor­stel­len, dass der Glögglifrosch so rie­si­ge Wur­zel­stock­hau­fen braucht, wie z.B. einer am Wald­aus­gang bei der Grenza­cher­stras­se steht …

Die Weis­heit zur Sache:

Glögglifrösch (m.)
1. ein­fäll­ti­ger Bur­sche, Narr, Dummschwätzer
2. Geburtshelferkröte
aus berndeutsch.ch

 

 

 

 

Lange GVS in Kurzform
Tür.li 12 (2017)

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