An sei­ner Sit­zung vom 16. Febru­ar 2022 hat der Bun­des­rat die schweiz­wei­ten Mass­nah­men gegen die Coro­na­pan­de­mie gröss­ten­teils aufgehoben. 
Ab Don­ners­tag, 17. Febru­ar 2022, sind Läden, Restau­rants, Kul­tur­be­trie­be und öffent­lich zugäng­li­che Ein­rich­tun­gen sowie Ver­an­stal­tun­gen wie­der ohne Mas­ke und Zer­ti­fi­kat zugäng­lich. Auf­ge­ho­ben sind auch die Mas­ken­pflicht am Arbeits­platz und die Homeoffice-Empfehlung. 
Bei­be­hal­ten wer­den ein­zig die Iso­la­ti­on posi­tiv getes­te­ter Per­so­nen sowie die Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Ver­kehr und in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen. Die­se gel­ten zum Schutz beson­ders vul­nerabler Per­so­nen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rück­kehr in die nor­ma­le Lage. 

Dies scheint dem Bun­des­rat mög­lich, da sich rund 90% der Bevöl­ke­rung dank Omi­kron immu­ni­siert hat. Wie gut sich die­se Immu­ni­tät lang­fris­tig aus­wirkt, ist aller­dings noch eine gros­se Unbekannte.

Im Fol­gen­den der Wort­lauf der bun­des­rät­li­chen Pressemittteilung:

Coro­na­vi­rus: Bun­des­rat hebt Mass­nah­men auf – ein­zig Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Ver­kehr und in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen sowie Iso­la­ti­on blei­ben noch bis Ende März

Die epi­de­mio­lo­gi­sche Lage ent­wi­ckelt sich wei­ter posi­tiv; dank der hohen Immu­ni­tät in der Bevöl­ke­rung ist eine Über­las­tung des Gesund­heits­sys­tems trotz der wei­ter­hin hohen Virus­zir­ku­la­ti­on unwahr­schein­lich. Damit sind für den Bun­des­rat die Vor­aus­set­zun­gen für eine rasche Nor­ma­li­sie­rung des gesell­schaft­li­chen und wirt­schaft­li­chen Lebens gege­ben. Er hebt nach Kon­sul­ta­ti­on der Kan­to­ne, der Sozi­al­part­ner, der Par­la­ments­kom­mis­sio­nen und der betrof­fe­nen Ver­bän­de die meis­ten Mass­nah­men zur Bekämp­fung der Pan­de­mie auf. Seit Mai 2021 rich­tet er sei­ne Mass­nah­men nach der Kapa­zi­tät des Gesund­heits­sys­tems aus.

Ver­nehm­las­sung: Mehr­heit für rasche Aufhebung
Am 2. Febru­ar 2022 hat der Bun­des­rat zwei Vari­an­ten zur Auf­he­bung der Mass­nah­men in Kon­sul­ta­ti­on geschickt. Die deut­li­che Mehr­heit der

Teil­neh­men­den hat sich im Grund­satz dafür aus­ge­spro­chen, die meis­ten ver­blei­ben­den Mass­nah­men sofort auf­zu­he­ben. Gleich­zei­tig spre­chen sie sich dafür aus, dass die Mas­ken­trag­pflicht in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen und im öffent­li­chen Ver­kehr bei­be­hal­ten wird, solan­ge die Infek­ti­ons­zah­len hoch bleiben.

Ab 17. Febru­ar: Fast alle Mass­nah­men aufgehoben
Ab Don­ners­tag, 17. Febru­ar, sind fol­gen­de schweiz­wei­te Schutz­mass­nah­men aufgehoben: 

-  die Mas­ken­pflicht in Läden und in Innen­be­rei­chen von Restau­rants sowie von öffent­lich zugäng­li­chen Ein­rich­tun­gen, Betrie­ben und
Ver­an­stal­tun­gen
- die Mas­ken­pflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangs­be­schrän­kun­gen mit­tels Zer­ti­fi­kat (3G‑, 2G- und 2G+-Regel) zu Ein­rich­tun­gen und Betrie­ben wie Kinos, Thea­tern und
Innen­be­rei­chen von Restau­rants sowie bei Veranstaltungen 
- die Bewil­li­gungs­pflicht für Grossveranstaltungen
- die Ein­schrän­kun­gen pri­va­ter Treffen

In Abspra­che mit dem Bun­des­rat wer­den auch die frei­wil­li­gen Kapa­zi­täts­be­schrän­kun­gen im Detail­han­del und in den Seil­bah­nen aufgehoben.

Home-Office-Emp­feh­lung auf­ge­ho­ben — Arbeit­ge­ben­de wei­ter­hin für Schutz zuständig
Auf­ge­ho­ben wird auch die Home-Office-Emp­feh­lung des BAG. Damit ent­schei­den die Arbeit­ge­ben­den über das Arbei­ten im Home-Office und das

Tra­gen einer Mas­ke am Arbeits­platz. Sie sind gemäss Arbeits­ge­setz ver­pflich­tet, die not­wen­di­gen Vor­keh­run­gen zum Schutz ihrer Mit­ar­bei­ten­den vor­zu­se­hen. Zudem blei­ben die Regeln zum Schutz von beson­ders gefähr­de­ten Arbeit­neh­men­den bis Ende März bestehen.

Bis 31. März: Iso­la­ti­on sowie Mas­ken­pflicht an gewis­sen Orten
Weil die Virus­zir­ku­la­ti­on noch immer sehr hoch ist und das Virus wei­ter­hin schwe­re Ver­läu­fe ver­ur­sa­chen kann, behält der Bun­des­rat zwei Schutz­mass­nah­men in der Covid-19-Ver­ord­nung beson­de­re Lage bis Ende März bei. Je nach Virus­zir­ku­la­ti­on ist eine frü­he­re Auf­he­bung der Mass­nah­men möglich.

Zum einen müs­sen sich posi­tiv getes­te­te Per­so­nen wei­ter­hin wäh­rend min­des­tens fünf Tagen in Iso­la­ti­on bege­ben. Damit kann ver­hin­dert wer­den, dass poten­zi­ell stark infek­tiö­se Per­so­nen ande­re Men­schen anstecken.

Zum ande­ren wird die Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Ver­kehr sowie in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen bei­be­hal­ten. Aus­ge­nom­men sind die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner von Alters- und Pfle­ge­hei­men. Es steht den Kan­to­nen frei, stren­ge­re Schutz­mass­nah­men anzu­ord­nen oder aber bestimm­te Ein­rich­tun­gen von der Mas­ken­pflicht aus­zu­neh­men. Auch ein­zel­ne Ein­rich­tun­gen kön­nen vor­se­hen, dass Besu­che­rin­nen und Besu­cher eine Mas­ke tra­gen müs­sen, bei­spiels­wei­se eine Haus­arzt­pra­xis oder ein Coiffeursalon.

1. April: Ende der beson­de­ren Lage
Die Covid-19-Ver­ord­nung beson­de­re Lage regelt noch bis Ende März die Iso­la­ti­on sowie die Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Ver­kehr und in

Gesund­heits­ein­rich­tun­gen. Ent­wi­ckelt sich die epi­de­mio­lo­gi­sche Lage wie erwar­tet, tritt die Ver­ord­nung auf den 1. April 2022 aus­ser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rück­kehr in die nor­ma­le Lage. 

Wei­ter­hin in Kraft sind die Rege­lun­gen, die sich auf die Bun­des­kom­pe­ten­zen des Epi­de­mi­en­ge­set­zes abstüt­zen (z.B. zum inter­na­tio­na­len Per­so­nen­ver­kehr oder zur Kos­ten­über­nah­me von Arz­nei­mit­teln). Eben­so gül­tig blei­ben die Rege­lun­gen zum Zer­ti­fi­kat oder zur Kos­ten­über­nah­me von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.

EU-kom­pa­ti­ble Covid-Zer­ti­fi­ka­te wer­den wei­ter­hin ausgestellt
Mit der Auf­he­bung der Zer­ti­fi­kats­pflicht wer­den auch kei­ne Covid-Zer­ti­fi­ka­te mehr aus­ge­stellt, die nur in der Schweiz gül­tig sind. Die­se soge­nann­ten Schwei­zer Covid-Zer­ti­fi­ka­te wur­den seit Herbst 2021 ein­ge­führt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen

Ein­rich­tun­gen, Betrie­ben und Ver­an­stal­tun­gen für wei­te­re Per­so­nen­grup­pen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber wei­ter­hin Covid-Zer­ti­fi­ka­te aus, die von der EU aner­kannt sind. Es muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass andere
Län­der wei­ter­hin ein Covid-Zer­ti­fi­kat für die Ein­rei­se sowie für den Zugang zu gewis­sen Berei­chen im Inland ver­lan­gen wer­den. Die Kan­to­ne haben — wie von ihnen gewünscht — wei­ter­hin die Mög­lich­keit, eine Zer­ti­fi­kats­pflicht vorzuschreiben. 

Anpas­sun­gen bei der Testung
Die gene­rel­le Emp­feh­lung sowie die Finan­zie­rung der repe­ti­ti­ven Tes­tung in Betrie­ben wird auf­ge­ho­ben. Die repe­ti­ti­ve Tes­tung wird ein­zig in gewis­sen, eng begrenz­ten Berei­chen wei­ter finan­ziert, etwa in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen und sozi­al­me­di­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen sowie vom Kan­ton defi­nier­ten Unter­neh­men, die der Auf­recht­erhal­tung der kri­ti­schen Infra­struk­tur die­nen. Dadurch wer­den beson­ders gefähr­de­te Per­so­nen geschützt. Aus­ser­dem wird ver­hin­dert, dass gros­se Tei­le des Per­so­nals auf­grund von Krank­heit und Iso­la­ti­on ausfallen.

Für die Schu­len wird die Emp­feh­lung und Finan­zie­rung der repe­ti­ti­ven Tes­tung durch den Bund bis Ende März 2022 auf­recht­erhal­ten, da die
Virus­zir­ku­la­ti­on in den jün­ge­ren Alters­grup­pen wei­ter­hin sehr hoch ist. Ein­zel­tests wer­den wei­ter­hin bezahlt: Anti­gen­tests in jedem Fall, und PCR-Tests für Per­so­nen mit Sym­pto­men oder nach engem Kon­takt mit posi­tiv getes­te­ten Personen.

Erwerbs­aus­fall-Zah­lun­gen wer­den für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen weitergeführt
Mit der Auf­he­bung der Mass­nah­men ent­fällt auch die Not­wen­dig­keit für die meis­ten wirt­schaft­li­che Unter­stüt­zungs­mass­nah­men. So kann

ab dem 17. Febru­ar kein Anspruch auf Erwerbs­aus­fall infol­ge Betriebs­schlies­sung, Ver­an­stal­tungs­ver­bot, ein­ge­schränk­ter Erwerbstätigkeit
oder aus­ge­fal­le­ner Fremd­be­treu­ung mehr gel­tend gemacht werden.

Aus­ge­nom­men davon sind bis am 30. Juni 2022 Per­so­nen, die im Ver­an­stal­tungs­be­reich tätig sind und deren Erwerbs­tä­tig­keit auf­grund von Mass­nah­men zur Bekämp­fung der Covid-19-Epi­de­mie mass­geb­lich ein­ge­schränkt ist. Bis Ende März sind zudem Per­so­nen aus­ge­nom­men, die ihre Tätig­keit auf­grund ihrer Schutz­be­dürf­tig­keit unter­bre­chen müs­sen. Ins­ge­samt dürf­te die rasche Auf­he­bung der Mass­nah­men zu Min­der­aus­ga­ben in Höhe von meh­re­ren hun­dert Mil­lio­nen Fran­ken gegen­über den ein­ge­stell­ten Beträ­gen führen.

Ein­rei­se­be­stim­mun­gen angepasst
Die grenz­sa­ni­ta­ri­schen Mass­nah­men bei der Ein­rei­se in die Schweiz wer­den auf­ge­ho­ben. Es muss kein Impf‑, Gene­sungs- oder negativen

Test-Nach­weis und kein aus­ge­füll­tes Ein­rei­se­for­mu­lar mehr vor­ge­legt werden.

Anpas­sun­gen der Kos­ten­über­nah­me Arz­nei­mit­tel zur ambu­lan­ten Behandlung
Die Finan­zie­rung neu­er Arz­nei­mit­tel, die bei Covid-19-Pati­en­tin­nen und ‑Pati­en­ten mit einem Risi­ko für einen schwe­ren Ver­lauf ein­ge­setzt wer­den kön­nen, wird vor­erst vom Bund über­nom­men. Die ent­spre­chen­den Arz­nei­mit­tel wer­den im Anhang der Epi­de­mi­en­ver­ord­nung aufgelistet.

Bera­tungs­man­dat der Sci­ence Task For­ce endet am 31. März 2022
Das Bera­tungs­man­dat der Sci­ence Task For­ce wird auf deren Wunsch vor­zei­tig auf Ende März been­det. Das aktu­ell gül­ti­ge Bera­tungs­man­dat ist
bis Ende Mai 2022 befris­tet. Mit der posi­ti­ven Ent­wick­lung ändert sich der Bedarf an wis­sen­schaft­li­cher Bera­tung. Ein­zel­ne Mit­glie­der der Sci­ence Task For­ce wer­den dem Bun­des­rat und der Bun­des­ver­wal­tung wei­ter­hin für Bera­tun­gen zur Ver­fü­gung stehen.

Die Sci­ence Task For­ce stellt seit dem Früh­jahr 2020 unent­gelt­lich die unab­hän­gi­ge wis­sen­schaft­li­che Exper­ti­se sicher. Der Bun­des­rat dankt den Mit­glie­dern für ihren sehr gros­sen Ein­satz. Der Aus­tausch mit der Sci­ence Task For­ce war von zen­tra­ler Bedeu­tung bei der Pandemiebewältigung.

Ach­tung:
Das Virus ist nach wie vor da! So hat Basel­land am Diens­tag eine Sie­ben-Tage ‑Inzi­denz von 2037 und einen R‑Wert von 0,92 …

 

 

Mattiello am Mittwoch 22/7
Die Schweiz in Europa 34

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