Der Gemein­de­rat teilt mit:

»medi­en­mit­tei­lung
Abstim­mung vom 20. Okto­ber 2019
Stimm­rechts­be­schwer­de zur Teil­re­vi­si­on der Gemein­de­ord­nung abgewiesen

Am 20. Okto­ber 2019 führt die Gemein­de Birs­fel­den eine Abstim­mung über die Teil­re­vi­si­on der Gemein­de­ord­nung durch. Gegen die­se Abstim­mung wur­de mit Datum vom 25. Sep­tem­ber 2019 von einem Stimm­bür­ger beim Regie­rungs­rat eine Beschwer­de wegen Ver­let­zung des Stimm­rechts erhoben.

In sei­nem Schrei­ben führt der Beschwer­de­füh­rer im Wesent­li­chen aus, dass kei­ne unver­fälsch­te Stimm­ab­ga­be mög­lich sei. Die Ein­heit der Mate­rie sei ver­letzt. Die Fra­ge ob das Wahl­sys­tems des Schul­rats auf Majorz­wahl umge­stellt und ob ein Initia­tiv­recht auf Gemein­de­ebe­ne ein­ge­führt wer­den soll, sei­en zwei The­men zu wel­chem sich die Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger sepa­rat äus­sern sol­len. Die Abstim­mungs­un­ter­la­gen sol­len ange­passt wer­den und wenn not­wen­dig die Abstim­mung neu ange­setzt werden.

Die Beschwer­de wur­de vom Regie­rungs­rat zusam­men­fas­send mit fol­gen­der Begrün­dung abge­lehnt: Die Gemein­de Birs­fel­den regelt die Grund­zü­ge ihrer Orga­ni­sa­ti­on in der Gemein­de­ord­nung. Sie ist als Gan­zes zu betrach­ten. Eine Abstim­mung über ein­zel­ne Teil­be­rei­che ist wenig sinn­voll. Die Gesamt­vor­la­ge „Teil­re­vi­si­on der Gemein­de­ord­nung“ ver­letzt den Grund­satz der Ein­heit der Mate­rie nicht. Die freie und unver­fälsch­te Wil­lens­äus­se­rung der Stimm­be­rech­tig­ten ist mög­lich und eine Auf­he­bung der Abstim­mung vom 20. Okto­ber 2019 wäre zudem unverhältnismässig.«

Kom­men­tar

Logisch wäre es eigent­lich hier die »Ein­heit der Mate­rie« einzufordern.
Wenn eine gesam­te Gemein­de­ord­nung revi­diert wird, mit Ver­nehm­las­sun­gen etc. Könn­te ich mir vor­stel­len, nur über das Gesam­te abzustimmen.

Hier wur­den aber zwei grund­ver­schie­de­ne Din­ge her­aus­ge­pickt und als Stimm­bür­ger bin ich gezwun­gen ent­we­der JA oder NEIN zu sagen. Dass der Regie­rungs­rat auf die Beschwer­de nicht ein­ge­gan­gen ist, fin­de ich bedenk­lich. Es ist die­se ver­damm­te for­mal­ju­ris­ti­sche Den­kungs­art, die man­che Stimm­bür­ge­rIn­nen resi­gnie­ren lässt.

Ein­zi­ge Pro­test­mög­lich­keit wäre hier, den Zet­tel leer oder ungül­tig einzulegen.

Aufgefallen
Ursache und Wirkung

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