Dub­lin ist die Haupt­stadt der Repu­blik Irland. Und Irland wie auch Nord­ir­land sind ja durch den Bre­x­it in der letz­ten Zeit immer wie­der im Gespräch gewe­sen. Aber es gibt noch einen zwei­ten Grund, das Dub­li­ner Über­ein­kom­men.

Das Dub­li­ner Über­ein­kom­men (kurz Dub­lin genannt) wur­de am 15. Juni 1990 von Bel­gi­en, Däne­mark, Deutsch­land, Frank­reich, Grie­chen­land, Irland, Ita­li­en, Luxem­burg, Nie­der­lan­de, Por­tu­gal, Spa­ni­en und dem Ver­ei­nig­ten König­reich unter­zeich­net. Es trat für die­se Staa­ten am 1. Sep­tem­ber 1997 in Kraft. Spä­ter bei­getre­ten sind Öster­reich und Schwe­den, Finn­land und Tschechien.
Heu­te gehö­ren alle EU-Staa­ten dazu und vier asso­zi­ier­te Staa­ten, näm­lich Nor­we­gen, Island, das Fürs­ten­tum Lich­ten­stein und die Schweiz.

Dazu schreibt das Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on SEM:
»Dub­lin ist ein recht­li­cher Rah­men, mit dem fest­ge­legt wird, wel­cher Dub­lin-Staat für die Prü­fung eines Asyl­ge­su­ches zustän­dig ist. Dub­lin-Staa­ten sind alle EU-Staa­ten sowie die vier asso­zi­ier­ten Staa­ten (Schweiz, Nor­we­gen, Island und das Fürs­ten­tum Liech­ten­stein). In der Schweiz ist das SEM für die Prü­fung von Asyl­ge­su­chen zuständig.
Stellt eine asyl­su­chen­de Per­son in der Schweiz ein Asyl­ge­such, muss die Schweiz zunächst prü­fen, ob sie für die Durch­füh­rung des Asyl­ver­fah­rens die­ser Per­son zustän­dig ist. Die Schweiz prüft die Zustän­dig­keit gemäss den Kri­te­ri­en der Dub­lin-Ver­ord­nung. Falls ein ande­rer Staat zustän­dig ist, über­stellt die Schweiz die asyl­su­chen­de Per­son an den zustän­di­gen Staat.
Ziel die­ses Sys­tems ist, dass ein Staat ein­deu­tig für die Prü­fung des Asyl­ge­suchs einer Per­son zustän­dig ist. Die­ses Zustän­dig­keits­sys­tem soll den Asyl­su­chen­den einen effek­ti­ven Zugang zum Asyl­ver­fah­ren sowie die zügi­ge Bear­bei­tung ihrer Asyl­ge­su­che garan­tie­ren. Damit soll sicher­ge­stellt wer­den, dass jeder Asyl­su­chen­de sicher sein kann, dass sein Asyl­ge­such geprüft wird und nicht zwei Staa­ten gleich­zei­tig das­sel­be Asyl­ge­such prüfen.
Dub­lin wird häu­fig in einem Atem­zug mit Euro­dac genannt: Euro­dac ist das tech­ni­sche Instru­men­ta­ri­um zur effek­ti­ven Anwen­dung der Dub­lin-Ver­ord­nung. Es ist eine Daten­bank, in wel­cher die Fin­ger­ab­drü­cke aller asyl­su­chen­den Per­so­nen gespei­chert wer­den. Stellt eine Per­son ein Asyl­ge­such in der Schweiz, kann die Schweiz mit­tels Ver­gleich der Fin­ger­ab­drü­cke in der Euro­dac-Daten­bank fest­stel­len, ob die Per­son bereits in einem ande­ren Dub­lin-Staat ein Asyl­ge­such gestellt hat.«

Eine gute Zusam­men­fas­sung zu Schengen/Dublin fin­den Sie auch auf der Sei­te der Schwei­ze­ri­schen Flücht­lings­hil­fe. Schengen/Dublin hän­gen eng zusammen.

Zusatz­in­for­ma­tio­nen:
Da hat­te kürz­lich die Waf­fen­lob­by die Titel­sei­te von 20miniten gekauft und sehr sehr sehr vie­le Feh­ler zum The­ma publi­ziert. Den Fak­ten­check zu die­sen Feh­lern fin­den sie bei der ope­ra­ti­on libe­ro.

Wochenrückblick
4a: Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!

1 Kommentar

Kommentiere

Franz Büchler Antworten abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.