Dublin ist die Haupt­stadt der Repub­lik Irland. Und Irland wie auch Nordir­land sind ja durch den Brex­it in der let­zten Zeit immer wieder im Gespräch gewe­sen. Aber es gibt noch einen zweit­en Grund, das Dublin­er Übereinkom­men.

Das Dublin­er Übereinkom­men (kurz Dublin genan­nt) wurde am 15. Juni 1990 von Bel­gien, Däne­mark, Deutsch­land, Frankre­ich, Griechen­land, Irland, Ital­ien, Lux­em­burg, Nieder­lande, Por­tu­gal, Spanien und dem Vere­inigten Kön­i­gre­ich unterze­ich­net. Es trat für diese Staat­en am 1. Sep­tem­ber 1997 in Kraft. Später beige­treten sind Öster­re­ich und Schwe­den, Finn­land und Tschechien.
Heute gehören alle EU-Staat­en dazu und vier assozi­ierte Staat­en, näm­lich Nor­we­gen, Island, das Fürsten­tum Licht­en­stein und die Schweiz.

Dazu schreibt das Staatssekre­tari­at für Migra­tion SEM:
»Dublin ist ein rechtlich­er Rah­men, mit dem fest­gelegt wird, welch­er Dublin-Staat für die Prü­fung eines Asylge­such­es zuständig ist. Dublin-Staat­en sind alle EU-Staat­en sowie die vier assozi­ierten Staat­en (Schweiz, Nor­we­gen, Island und das Fürsten­tum Liecht­en­stein). In der Schweiz ist das SEM für die Prü­fung von Asylge­suchen zuständig.
Stellt eine asyl­suchende Per­son in der Schweiz ein Asylge­such, muss die Schweiz zunächst prüfen, ob sie für die Durch­führung des Asylver­fahrens dieser Per­son zuständig ist. Die Schweiz prüft die Zuständigkeit gemäss den Kri­te­rien der Dublin-Verord­nung. Falls ein ander­er Staat zuständig ist, über­stellt die Schweiz die asyl­suchende Per­son an den zuständi­gen Staat.
Ziel dieses Sys­tems ist, dass ein Staat ein­deutig für die Prü­fung des Asylge­suchs ein­er Per­son zuständig ist. Dieses Zuständigkeitssys­tem soll den Asyl­suchen­den einen effek­tiv­en Zugang zum Asylver­fahren sowie die zügige Bear­beitung ihrer Asylge­suche garantieren. Damit soll sichergestellt wer­den, dass jed­er Asyl­suchende sich­er sein kann, dass sein Asylge­such geprüft wird und nicht zwei Staat­en gle­ichzeit­ig das­selbe Asylge­such prüfen.
Dublin wird häu­fig in einem Atemzug mit Euro­dac genan­nt: Euro­dac ist das tech­nis­che Instru­men­tar­i­um zur effek­tiv­en Anwen­dung der Dublin-Verord­nung. Es ist eine Daten­bank, in welch­er die Fin­ger­ab­drücke aller asyl­suchen­den Per­so­n­en gespe­ichert wer­den. Stellt eine Per­son ein Asylge­such in der Schweiz, kann die Schweiz mit­tels Ver­gle­ich der Fin­ger­ab­drücke in der Euro­dac-Daten­bank fest­stellen, ob die Per­son bere­its in einem anderen Dublin-Staat ein Asylge­such gestellt hat.«

Eine gute Zusam­men­fas­sung zu Schengen/Dublin find­en Sie auch auf der Seite der Schweiz­erischen Flüchtling­shil­fe. Schengen/Dublin hän­gen eng zusammen.

Zusatz­in­for­ma­tio­nen:
Da hat­te kür­zlich die Waf­fen­lob­by die Titel­seite von 20miniten gekauft und sehr sehr sehr viele Fehler zum The­ma pub­liziert. Den Fak­tencheck zu diesen Fehlern find­en sie bei der oper­a­tion libero.

Wochenrückblick
4a: Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!

1 Kommentar

Kommentiere

Deine Meinung

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.