Dublin ist die Hauptstadt der Republik Irland. Und Irland wie auch Nordirland sind ja durch den Brexit in der letzten Zeit immer wieder im Gespräch gewesen. Aber es gibt noch einen zweiten Grund, das Dubliner Übereinkommen.
Das Dubliner Übereinkommen (kurz Dublin genannt) wurde am 15. Juni 1990 von Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Es trat für diese Staaten am 1. September 1997 in Kraft. Später beigetreten sind Österreich und Schweden, Finnland und Tschechien.
Heute gehören alle EU-Staaten dazu und vier assoziierte Staaten, nämlich Norwegen, Island, das Fürstentum Lichtenstein und die Schweiz.
Dazu schreibt das Staatssekretariat für Migration SEM:
»Dublin ist ein rechtlicher Rahmen, mit dem festgelegt wird, welcher Dublin-Staat für die Prüfung eines Asylgesuches zuständig ist. Dublin-Staaten sind alle EU-Staaten sowie die vier assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein). In der Schweiz ist das SEM für die Prüfung von Asylgesuchen zuständig.
Stellt eine asylsuchende Person in der Schweiz ein Asylgesuch, muss die Schweiz zunächst prüfen, ob sie für die Durchführung des Asylverfahrens dieser Person zuständig ist. Die Schweiz prüft die Zuständigkeit gemäss den Kriterien der Dublin-Verordnung. Falls ein anderer Staat zuständig ist, überstellt die Schweiz die asylsuchende Person an den zuständigen Staat.
Ziel dieses Systems ist, dass ein Staat eindeutig für die Prüfung des Asylgesuchs einer Person zuständig ist. Dieses Zuständigkeitssystem soll den Asylsuchenden einen effektiven Zugang zum Asylverfahren sowie die zügige Bearbeitung ihrer Asylgesuche garantieren. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Asylsuchende sicher sein kann, dass sein Asylgesuch geprüft wird und nicht zwei Staaten gleichzeitig dasselbe Asylgesuch prüfen.
Dublin wird häufig in einem Atemzug mit Eurodac genannt: Eurodac ist das technische Instrumentarium zur effektiven Anwendung der Dublin-Verordnung. Es ist eine Datenbank, in welcher die Fingerabdrücke aller asylsuchenden Personen gespeichert werden. Stellt eine Person ein Asylgesuch in der Schweiz, kann die Schweiz mittels Vergleich der Fingerabdrücke in der Eurodac-Datenbank feststellen, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt hat.«
Eine gute Zusammenfassung zu Schengen/Dublin finden Sie auch auf der Seite der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Schengen/Dublin hängen eng zusammen.
Zusatzinformationen:
Da hatte kürzlich die Waffenlobby die Titelseite von 20miniten gekauft und sehr sehr sehr viele Fehler zum Thema publiziert. Den Faktencheck zu diesen Fehlern finden sie bei der operation libero.
Franz Büchler
Mai 11, 2019
Jack the Ripper drückt man auch dann kein Messer in die Hand,
wenn er hoch und heilig verspricht, damit nur Karotten zu schneiden.
(Ella Blülle und Dennis Bühler)