Mor­gen, am 12. Sep­tem­ber 2018, kön­nen wir 170 Jahre Bun­desver­fas­sung feiern. Die Schweiz verän­derte sich dadurch vom Staaten­bund zum Bun­desstaat.
Und der oft gelobte und oft geschmähte Föder­al­is­mus nahm seinen Anfang.
Matthias Zehn­der hat den Föder­al­is­mus in ein­er sein­er tollen Kolum­nen (sehr lesenswert!) unter dem Titel Die subsidiäre Orange beschrieben.

Das his­torische Lexikon der Schweiz fasst zusammen:
»Die BV von 1848 war die erste Ver­fas­sung der Eidgenossen­schaft, die sich das Schweiz­er Volk selb­st gab; sie machte, weil die Rev­o­lu­tio­nen in den Nach­bar­län­dern scheit­erten, die Schweiz für die 2. Hälfte des 19. Jh. zur demokrat.-republikan. Insel inmit­ten der Monar­chien Europas. Da die BV in einem Bürg­erkrieg wurzelte, stand ihr das in diesem unter­legene kath.-konservative Lager anfänglich ablehnend gegenüber. Erst die Ver­fas­sungsre­vi­sion von 1874, welche den Über­gang von ein­er repräsen­ta­tiv­en zu ein­er halb­di­rek­ten Demokratie ein­leit­ete, ermöglichte die Aussöh­nung der Kath.-Konservativen mit dem lib­eralen Bun­desstaat. Die Ein­führung der Ini­tia­tive für die Par­tial­re­vi­sion der Ver­fas­sung 1891 erle­ichterte ein­er­seits die ständi­ge Fort­bil­dung des Ver­fas­sungsrechts und erübrigte so eine weit­ere Total­re­vi­sion, liess aber ander­seits die BV bis Ende des 20. Jh. zu einem unüber­sichtl. Flick­w­erk werden.

Die Errun­gen­schaften
Den zeit­genös­sis­chen demokrat. Ansprüchen sucht­en die Ver­fas­sungss­chöpfer von 1848 mit dem Repräsen­ta­tion­sprinzip gerecht zu wer­den. Die Stimm­berechtigten hat­ten das Recht, den Nation­al­rat zu wählen. Ausser­dem kon­nten sie sich — dies waren die einzi­gen direk­t­demokrat. Ele­mente der neuen BV — infolge des oblig­a­tor. Ref­er­en­dums zu Par­tial- oder Total­re­vi­sio­nen äussern (Art. 113–114) und mit­tels 50’000 Unter­schriften die Total­re­vi­sion der BV ver­lan­gen (Art. 113).

Ab den 1960er Jahren wurde eine erneute Total­re­vi­sion gefordert. Nur sehr zöger­lich set­zte sich in einem über 30 Jahre dauern­den Prozess die Erken­nt­nis durch, dass die BV von 1874 infolge ein­er ver­al­teten Sprache, z.T. über­holter Inhalte und ein­er grossen Inho­mogen­ität ihre Ori­en­tierungs- und Inte­gra­tions­funk­tion nicht mehr erfüllte. 1999 nah­men Volk und Stände schliesslich das heute gültige Grundge­setz an.«

Die Ver­fas­sung von 1848 wurde auch von eini­gen Kan­to­nen nicht angenom­men: Appen­zell Innerrho­den, Nid­walden, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Zug. Ver­wun­dert es, dass in den meis­ten dieser Kan­tone die SVP heute (Wahlen 2015) einen Wäh­ler­an­teil zwis­che 30 und 40% hat­te? Und ver­wun­dert es, dass die SVP immer wieder an der Ver­fas­sung knab­bern will?

Es wäre schön, wenn sich die Schweiz dazu durchrin­gen kön­nte, den 12. Sep­tem­ber als Nation­alfeiertag zu bes­tim­men. Das ergäbe min­destens 3 Vorteile:
1. Ein wirk­lich wichtiger Grund zum Feiern.
2. Wir wür­den die erfun­dene Rütlis­chwurgeschichte mit den Jahren vielle­icht langsam los.
3. Der Feiertag wäre ausser­halb der Ferien­zeit und oft an einem Werktag 🙂

Die Europäische Menschenrechtskonvention, Teil 2: Bundesbrief 1291
Mattiello am Mittwoch 4/35

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