Wie im ver­gan­ge­nen Som­mer besteht im Basel­biet eine erheb­li­che Wald­brand­ge­fahr. Der Kri­sen­stab ruft die Bevöl­ke­rung zum vor­sich­ti­gen Umgang mit Feu­er auf. Ins­be­son­de­re auf Fel­dern und Wie­sen und in stark son­nen­ex­po­nier­ten Wäl­dern ist die Gefahr ten­den­zi­ell grös­ser. Auch bei zuneh­men­dem Wind oder in Lagen mit einem gros­sen Anteil dür­rer Vege­ta­ti­on nimmt die Wald­brand­ge­fahr zu.

Weil in die­sem und auch im letz­ten Som­mer aus­ser­ge­wöhn­lich wenig Regen fiel, sind die Böden sehr tro­cken. Für tief­wurzeln­de Bäu­me und das Grund­was­ser ist kei­ne Ent­span­nung abseh­bar. Des­halb sind Feu­er nur auf fest­ein­ge­rich­te­ten Feu­er­stel­len erlaubt, jeweils mit der ange­brach­ten Vorsicht.

Fol­gen­de Ver­hal­tens­hin­wei­se sind zu beachten

  • Feu­er nur in fest ein­ge­rich­te­ten Feu­er­stel­len entfachen
  • Feu­er jeder­zeit unter Kon­trol­le halten
  • Fun­ken­wurf sofort löschen
  • Feu­er vor dem Ver­las­sen der Feu­er­stel­le voll­stän­dig löschen
  • Bei star­kem oder böi­gen Wind auf Feu­er verzichten
  • Kei­ne Rau­cher­wa­ren wegwerfen
  • Kein Wald­rest­holz nach einer Schlag­räu­mung verbrennen
  • Das Stei­gen­las­sen von Him­mels­la­ter­nen ist grund­sätz­lich verboten

Das beding­te Feu­er­ver­bot gilt im gan­zen Kan­ton, den ein­zel­nen Gemein­den steht es aber frei, auf­grund der loka­len Situa­ti­on die Mass­nah­men zu ver­schär­fen. So gilt in Sissach ein abso­lu­tes Feu­er­ver­bot im Wald und in Waldesnähe.

In Basel-Stadt gilt eben­falls Wald­brand­ge­fah­ren­stu­fe 3 und die glei­chen Mass­nah­men wie im Baselbiet.