Die Waldbrandgefahr im Kanton Baselland ist erheblich. Es gilt die Gefahrenstufe 3. Deshalb hat der Kanton ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien ausgesprochen. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert. Dasselbe gilt für Basel-Stadt.
Wie im vergangenen Sommer besteht im Baselbiet eine erhebliche Waldbrandgefahr. Der Krisenstab ruft die Bevölkerung zum vorsichtigen Umgang mit Feuer auf. Insbesondere auf Feldern und Wiesen und in stark sonnenexponierten Wäldern ist die Gefahr tendenziell grösser. Auch bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr zu.
Weil in diesem und auch im letzten Sommer aussergewöhnlich wenig Regen fiel, sind die Böden sehr trocken. Für tiefwurzelnde Bäume und das Grundwasser ist keine Entspannung absehbar. Deshalb sind Feuer nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht.
Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen
- Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen
- Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten
Das bedingte Feuerverbot gilt im ganzen Kanton, den einzelnen Gemeinden steht es aber frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen. So gilt in Sissach ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
In Basel-Stadt gilt ebenfalls Waldbrandgefahrenstufe 3 und die gleichen Massnahmen wie im Baselbiet.