Wie im ver­gan­genen Som­mer beste­ht im Basel­bi­et eine erhe­bliche Wald­brandge­fahr. Der Krisen­stab ruft die Bevölkerung zum vor­sichti­gen Umgang mit Feuer auf. Ins­beson­dere auf Feldern und Wiesen und in stark sonnen­ex­ponierten Wäldern ist die Gefahr ten­den­ziell gröss­er. Auch bei zunehmen­dem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dür­rer Veg­e­ta­tion nimmt die Wald­brandge­fahr zu.

Weil in diesem und auch im let­zten Som­mer aussergewöhn­lich wenig Regen fiel, sind die Böden sehr trock­en. Für tiefwurzel­nde Bäume und das Grund­wass­er ist keine Entspan­nung abse­hbar. Deshalb sind Feuer nur auf fes­tein­gerichteten Feuer­stellen erlaubt, jew­eils mit der ange­bracht­en Vor­sicht.

Fol­gende Ver­hal­tensh­in­weise sind zu beacht­en

  • Feuer nur in fest ein­gerichteten Feuer­stellen ent­fachen
  • Feuer jed­erzeit unter Kon­trolle hal­ten
  • Funken­wurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Ver­lassen der Feuer­stelle voll­ständig löschen
  • Bei starkem oder böi­gen Wind auf Feuer verzicht­en
  • Keine Raucher­waren weg­w­er­fen
  • Kein Wal­drestholz nach ein­er Schla­gräu­mung ver­bren­nen
  • Das Steigen­lassen von Him­mel­s­later­nen ist grund­sät­zlich ver­boten

Das bed­ingte Feuerver­bot gilt im ganzen Kan­ton, den einzel­nen Gemein­den ste­ht es aber frei, auf­grund der lokalen Sit­u­a­tion die Mass­nah­men zu ver­schär­fen. So gilt in Sis­sach ein absolutes Feuerver­bot im Wald und in Waldesnähe.

In Basel-Stadt gilt eben­falls Wald­brandge­fahren­stufe 3 und die gle­ichen Mass­nah­men wie im Basel­bi­et.