Für alle nicht so schul­na­hen Men­schen plau­dern wir hier immer wie­der aus der Schule …

Der Bun­des­rat hat am 16. April 2020, genau einen Monat nach dem Still­stand­be­schluss, fest­ge­legt, wie er die Restrik­tio­nen lang­sam lockern will.
Ab 27. April 2020 dür­fen aus­ge­wähl­te Geschäf­te unter bestimm­ten Bedin­gun­gen wie­der öffnen.
Vor­aus­ge­setzt wird, dass die Geschäf­te, das Ver­kaufs­per­so­nal wie auch die Kun­din­nen und Kun­den die Regeln einhalten.
In Erin­ne­rung bleibt mir der Prä­si­dent von Gastro­suis­se, Casi­mir Plan­zer. Er ist sau­er, weil, wie er sagt, Nagel­stu­di­os und Beau­ty­sa­lons öff­nen dür­fen, Restau­rants aber nicht. Was wie­der­um Dani­el Koch, den Ober­bun­des­epi­de­mio­lo­gen zur Aus­sa­ge brach­te, dass sich nach dem 13. März, als die Regel nicht mehr als 50 Per­so­nen im Restau­rant galt, die­se sich kaum dar­an gehal­ten haben.
Nur wenn die­se Regeln gut ein­ge­hal­ten werden …

… und die Anste­ckun­gen nicht in die Höhe schnel­len, könn­ten dann ab 11. Mai 2020 die Kin­der­gär­ten und Pri­mar­schu­len wie­der öff­nen. Könnten!
Wie sich die­se Schul­eröff­nun­gen gestal­ten wer­den ist noch nicht bekann. Dazu will sich die Erzie­hungs­di­rek­to­rin erst etwa in einer Woche ver­neh­men lassen.

Nun geht also der Not­fall-Fern­un­ter­richt bis min­des­ten am 8. Mai 2020 weiter.
Die­ser Not­fall-Fern­un­ter­richt ist ein­zig­ar­tig. In der aktu­el­len Coro­na-Kri­se unter­rich­ten Lehr­per­so­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die nicht im Schul­zim­mer, son­dern aus­schliess­lich zu Hau­se sind. Dies ist eine in ver­schie­dens­ter Hin­sicht ein­zig­ar­ti­ge Situa­ti­on. Bei Ver­glei­chen ist des­halb Vor­sicht angebracht.

• Es ist kein Home­schoo­ling: Es ist nicht Home­schoo­ling, bei dem Eltern die Kin­der zu Hau­se unter­rich­ten. Im Gegen­teil sind Eltern zwar anwe­send, aber oft absor­biert durch Home-Office und/oder exis­ten­zi­el­le Ängs­te in der Krise.
• Es ist kein nor­ma­ler Fern­un­ter­richt: Es ist auch kein nor­ma­ler Fern­un­ter­richt, der von lan­ger Hand geplant wird und zum gros­sen Teil ort- und zeit­un­ab­hän­gi­ges Ler­nen ermöglicht.
• Und es ist auch nicht das Glei­che wie “Ler­nen mit digi­ta­len Medi­en”, denn einer­seits beruht der Unter­richt aktu­ell sehr stark auf digi­ta­len Medi­en (aus­ser Mate­ri­al wird per Post / mit Boten hin- und her­trans­por­tiert) und ande­rer­seits erfor­dern vie­le bekann­te Kon­zep­te von “Ler­nen mit digi­ta­len Medi­en” die Prä­senz der Schü­le­rin­nen und Schü­ler vor Ort.

Zusam­men­ge­fasst: Die aktu­el­le Situa­ti­on ist für den deutsch­spra­chi­gen Raum abso­lut neu und es exis­tie­ren prak­tisch kei­ne Erfah­run­gen, die sich 1:1 über­neh­men las­sen. Selbst­ver­ständ­lich las­sen sich Erfah­run­gen aus dem Fern­un­ter­richt, Home­schoo­ling und “Ler­nen mit digi­ta­len Medi­en” nut­zen — sie müs­sen aber mit Vor­sicht genos­sen werden.

Nach­dem Eltern sich dar­über beschwert haben, dass die Kin­der zuviel zu tun bekä­men, respek­ti­ve nach­dem Eltern sich dar­über beschwert haben, dass die Kin­der zuwe­nig zu tun bekä­men, hat die Erzie­hungs­di­rek­ti­on Leit­zah­len her­aus­ge­ge­ben (abge­schrie­ben in der Hand­rei­chung Fern­un­ter­richt der Erzie­hungs­di­rek­ti­on Zug):

So wird es hof­fent­lich für Eltern wie Lehr­per­so­nen klar, was etwa der Stan­dard ist. Übri­gens: Frei­wil­li­ge Auf­ga­ben dür­fen alle wei­ter­hin machen …

Wenn Sie wäh­rend den ers­ten drei Wochen fest­ge­stellt haben, dass die Schul­häu­ser ver­waist sind, dann hat das sei­ne Rich­tig­keit. Nur die not­wen­digs­ten Sachen dür­fen im Schul­haus gemacht wer­den, alles ande­re muss im Home­of­fice gesche­hen. So hat es die Erzie­hungs­di­rek­ti­on festgelegt.
Dass die­ses Home­of­fice mit den eige­nen Gerä­ten (Com­pu­ter, Kame­ra, Smart­pho­ne) betrie­ben wird und dass damit auch auf eige­ne Kos­ten kom­mu­ni­ziert wird, scheint selbst­ver­ständ­lich zu sein …

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