Heu­te, 2.2.2015 (Febru­ar) wird ein tem­po­rä­res Anhal­te Ver­bot am Wei­den­weg signa­li­siert für den 3.3. 2015 (März). Ist das rech­tens, dass bereits einen Monat zuvor zu ver­fü­gen, an einer Stel­le, die auf Grund des Par­kier­re­gimes ohne­hin kei­ne Lang­zeit­par­ker anzieht?

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Oder hat hier nur, ganz sim­pel, ein Mit­ar­bei­ter Schwie­rig­kei­ten mit dem Kalender? 

Plakatkritik: Mengenlehre
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