Wenn wir schon einmal dabei sind:
Es geht auch so …
Aber vielleicht darf so ein Merz einfach alles …
… und noch weitere Müsterli.
• Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden.
• Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind.
• Das Parkieren auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen.
• Ohne eine solche Signalisation dürfen sie auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen; für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,50 m breiter Raum frei bleiben.
Nachdem ich den Herrn im untenstehenden Auto, er sass drin und tippte auf dem Handy herum, höflich begrüsst, ihm einen freien Parkplatz auf der gegenüberliegenden Strassenseite anbot und ihm erklärte, dass hier oft ganze Schulklassen zirkulieren, wurde ich nur angeblafft: »Sie werden da wohl verbeikommen!«