Die IG Orts­durch­fahrt Birs­fel­den, eine Grup­pe von besorg­ten Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­nern, macht sich Sor­gen. Sie begrüsst die Sanie­rung und Neu­ge­stal­tung der Orts­durch­fahrt Birsfelden. 

Lei­der stützt sich die kan­to­na­le Pla­nung schwer­ge­wich­tig aber zu stark auf ver­kehrs­tech­ni­sche Zie­le und Rah­men­be­din­gun­gen ab. Städ­te­bau­li­che Aspek­te wer­den dabei wenig bis über­haupt nicht berück­sich­tigt. Dies ist scha­de. Die Sanie­rung der Haupt­stras­se und der Rhein­fel­d­er­stras­se ist eine gros­se Chan­ce die Lebens­qua­li­tät ent­lang der Orts­durch­fahrt zu ver­bes­sern, räum­lich, kli­ma­tisch und lebenswert.

Die Pla­nung der Orts­durch­fahrt wird ste­tig vor­an­ge­trie­ben. Die Bevöl­ke­rung wur­de aber seit 2019 nicht mehr über den wei­te­ren Pla­nungs­stand infor­miert. Der aktu­el­le Plan­stand wird bei Bespre­chun­gen gezeigt aber vor­der­hand nicht öffent­lich bekannt­ge­ge­ben. Eine Mit­wir­kung ist nicht erwünscht und die Bevöl­ke­rung soll mit einer fer­tig abge­schlos­se­nen Pla­nung kon­fron­tiert wer­den. Dies bedau­ert die IG Orts­durch­fahrt und for­dert eine öffent­li­che Mitsprache.

Des­halb sam­melt die IG Unter­schrif­ten für eine Peti­ti­on an den Land­rat. Die­ser soll bei der Regie­rung den Antrag ein­brin­gen, die bis­he­ri­ge Pla­nung zu über­den­ken und in wich­ti­gen Punk­ten zu ver­bes­sern, und vor allem: Eine Öffent­lich­keit herzustellen.
Im birsfälder.li eröff­net die IG Orts­durch­fahrt die öffent­li­che Diskussion.
Hier fin­den unse­re Leser alle bereits erschie­nen Bei­trä­ge zur Orts­durch­fahrt.
Und hier fin­den sie den Peti­ti­ons­bo­gen »Sied­lungs­ver­träg­li­che Ortsdurchfahrt«.


Im zwei­ten Teil stel­len sich die Peten­ten die Fra­ge, wie­so der Kan­ton so mas­si­ve Land­ent­eig­nun­gen ent­lang der Rhein­fel­d­er­stras­se für die Erneu­rung der Orts­durch­fahrt vorsieht.

Die Land­ent­eig­nung nörd­lich der Hal­te­stel­le «Sali­nen­stras­se» ist ein unver­hält­nis­mäs­si­ger Ein­griff in pri­va­tes Grund­ei­gen­tum, der die Eigen­tü­mer/-innen mass­geb­lich beein­träch­tigt. Stadt­ein­wärts kann für eine behin­der­ten­ge­rech­te Tram­hal­te­stel­le die Fahr­bahn und Velo­spur ange­ho­ben wer­den, ana­log der Hal­te­stel­le «Rei­nach Dorf». Der gedeck­te Tram­war­te­raum kann in der Trot­toir­brei­te von 2.00 Metern inte­griert wer­den. Damit bleibt für den MIV stadt­ein­wärts alles gleich.

Stadt­aus­wärts unter­stüt­zen wir den Vor­schlag, dass der Velo­strei­fen auf Hal­te­stel­len-Niveau ange­ho­be­nen wird (nur aus­stei­gen­de Pas­sa­gie­re). Trot­toir und Velo­strei­fen kön­nen zusam­men­ge­legt und auf 2.75 bis 3.50 Meter Brei­te rea­li­siert wer­den. Eine zusätz­li­che Erschlies­sungs­gas­se für die Lie­gen­schaf­ten Rhein­fel­d­er­stras­se 20 und 22 ist nicht nötig. Die weni­gen Zu- und Weg­fahr­ten sind pro­blem­los über Trot­toir und Velo­strei­fen mög­lich. Ein leich­ter Kur­ven­ra­di­us (r = 750 m) im Bereich der Hal­te­stel­le ist für den Tram­be­trieb zulässig.

Auf einer Gesamt­strassenbreite von 16.00 Metern (Heu­te 15.50 < 16.50 m) haben Autos, Tram­spu­ren, Velo­strei­fen und Trot­toirs somit genü­gend Platz (Trot­toir, Velo­spur, Hal­te­stel­le 3.50 m / MIV 3.00 m / Tram 3.00 / MIV, Hal­te­stel­le 3.00 m / Velo­spur, Trot­toir 3.50 m (v.l.n.r.)).

 

Es sind kei­ne Land­ent­eig­nun­gen notwendig.

Aus meiner Fotoküche 69
Nacht in Birsfelden 6

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