Das Auto ist in ers­ter Linie zum Par­kie­ren da. Von den rund 5,6 Mil­lio­nen Motor­fahr­zeu­gen, davon 4,3 Mil­lio­nen Per­so­nen­wa­gen, wird jedes Fahr­zeug pro Tag durch­schnitt­lich ca. 40 Kilo­me­ter gefah­ren. Das bedeu­tet aber auch: Die Din­ger ste­hen die meis­te Zeit irgend­wo herum.

Man­che ste­hen dabei oft auch auf einem Trot­toir her­um und behin­dern damit die Fuss­gän­ge­rIn­nen. Güter­um­schlag soll das sein.

Güterumschlag1
Güter­um­schlag? Nein. Dau­er­te län­ger als eine Stunde

Die Regeln des Güter­um­schlags wer­den aber sehr oft arg stra­pa­ziert. Güter­um­schlag ist das Ver­la­den und Aus­la­den von Sachen, die nach Grös­se, Gewicht oder Men­ge die Beför­de­rung durch ein Fahr­zeug nötig machen. Da gehört z.B. die Werk­zeug­ta­sche des Hand­wer­kers nicht dazu, die­se könn­te auch von einem etwas ent­fern­te­ren Park­platz her­bei getra­gen werden.

Güterumschlag2
Güter­um­schlag? Nein. Für Fuss­gän­ger blei­ben kei­ne 150 cm Raum.

Kein Güter­um­schlag wäre auch … das Vor­be­rei­ten einer Ladung … das Aus­sor­tie­ren von Sachen … die Aus­wahl für eine Sen­dung … das Ver­pa­cken, Nach­zäh­len und Kon­trol­lie­ren einer Lie­fe­rung … die geschäft­li­che Bespre­chung in Zusam­men­hang mit Lie­fe­run­gen … das Tele­fo­nie­ren im/neben dem Auto … die Demon­ta­ge oder Mon­ta­ge von zu trans­por­tie­ren­dem Gut … das Repa­rie­ren einer Sache in einer Lie­gen­schaft … ein Ver­säum­nis wegen der Kund­schaft … eine Wartezeit.

Güterumschlag3
Güter­um­schlag? Jein. 1,5 m blie­ben für Fuss­gän­ger knapp. Aber: Das Kaf­fee­trin­ken nach dem Aus­la­den liegt nicht drin.

Es gilt also nur die effek­ti­ve Zeit, die für das Ein- resp. Aus­la­den von Gütern und deren Trans­port an den Bestim­mungs­ort benö­tigt wird.
Und es gel­ten wei­ter­hin auch die gesetz­li­chen Rege­lun­gen betref­fend das Anhal­ten und das Parkieren!

Güterumschlag4
Güter­um­schlag? Nein! Hier wer­den mehr­fach die Regeln mas­siv ver­letzt: Kei­ne 1,5 m für Fuss­gän­ger, par­kie­ren in der Hal­te­ver­bots­zo­ne vor dem Fuss­gän­ger­strei­fen und nicht nur kur­zes Anhal­ten zum den Brief ein­wer­fen, son­dern Mami ist im Den­ner beim Posten.

Auf Trot­toirs muss den Fuss­gän­gern 1,50 Meter Platz gelas­sen wer­den. Und wer z.B. vor der Gemein­de­ver­wal­tung »Güter­um­schlag« macht, was oft am Vor­mit­tag pas­siert, steht ziem­lich sicher im Hal­te­ver­bot und müss­te mit Fr. 80.— gebüsst wer­den. Aber wahr­schein­lich sieht man das aus dem Fens­ter der Orts­po­li­zei halt gar nicht …

Und dazu die Weis­heit zum Artikel:

»Park­platz ist eine Flä­che, die ver­schwin­det, wäh­rend man wendet.«
Unbe­kannt

birsfälder.li hilft "Birsfälderli"
Die sollen doch ihren Dreck selbst mit nach Hause nehmen! (1)

4 Kommentare

Kommentiere

Zaungast Antworten abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.