»> Neue Regelung für 1. August-Feuerwerk «<
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk auf dem Birsfelder Gemeindebann ist ab diesem Jahr nur noch eingeschränkt möglich.
Das neue Polizeireglement der Gemeinde, welches per 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt wurde, sieht neu folgende Regelungen für den Nationalfeiertag vor:
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur zu den folgenden Zeiten erlaubt:
31. Juli 18.00 Uhr bis 1. August 01.00 Uhr
1. August 18.00 Uhr bis 2. August 01.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung verboten.
Zuwiderhandlungen können mit einer Busse in Höhe von CHF 300 bestraft werden.
Die Gemeinde hofft, mit dieser Neuregelung einen Kompromiss zwischen der Feuerwerkstradition auf der einen Seite und dem Bedürfnis nach Ruhe und Sauberkeit auf der anderen Seite gefunden zu haben.
Eine identische Regelung gilt neu auch im Kanton Basel-Stadt.
Die Gemeinde bittet alle Birsfelderinnen und Birsfelder sowie deren Gäste sich an die neuen Regelungen zu halten und um gegenseitige Rücksichtnahme.